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Projekt-ID: #2111

Nicht offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil, Vergabe von Generalplanerleistungen "MONS-TABOR-BAD, Montabaur"

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24.04.26 Frist

Projektbeschreibung

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Konzeptplanung für ein Kombibad aus Hallenbadneubau mit Einbeziehung des bestehnden Freibads sowie dessen Außenanlagen. In einem Ideenteil sollen Nachnutzungskonzepte für das alte Badgebäude entwickelt werden. Das in den 60er Jahren errichtete und später mehrfach umgebaute Mons-Tabor-Bad in Montabaur genügt in vielerlei Hinsicht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Aus diesem Grund soll am gleichen Standort ein neues familienorientiertes Hallenbad unter Einbeziehung des bestehenden Freibadbeckens errichtet werden. Hierbei soll das bestehende Hallenbad solange in Betrieb gehalten werden, bis das neue fertig gestellt ist. Für die Nachnutzung des alten Bades gilt es ebenfalls ein geeignetes und tragfähiges Nachnutzungskonzept zu entwickeln. Um den besten Entwurf auf Basis eines Raum- und Funktionsprogramms für das neue Bad, das Grundstück und das alte Bad zu finden, soll dieser Realisierungswettbewerb mit Ideenteil durchgeführt werden. Das Wettbewerbsgebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 15.800 m². Die im Zuge der Wirtschaftlichkeitsberechnung überschlägig ermittelten Kosten für den Neubau belaufen sich auf ca. 30 Mio. €. Der Wettbewerb wird als nicht offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil gemäß den RPW 2013 ausgelobt. Dem Wettbewerb ist ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet. Zum Wettbewerb werden 20 Teilnehmer zugelassen. Davon wurden 5 Teilnehmer von der Ausloberin vorab benannt. Die Verfasser bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym. Nach Abschluss des RPW-Planungswettbewerbs wird im Wege eines VgV-Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb eine Generalplanervergabe (GP-Vergabe) durchgeführt. Bestandteil der Vergabe werden sein: 1. Objektplanung, §34 HOAI 2. Freianlagenplanung, §39 HOAI 3. Tragwerksplanung, §51 HOAI 4. TGA, §55 HOAI (inkl. Schwimmbadtechnik) 5. Bauphysik, Anlage 1 HOAI 6. Brandschutzplanung gem. AHO Heft 17

Lose

1 Los

Teilnahmeberechtigt sind Generalplaner unter Federführung des Architektens. In der Wettbewerbsphase sind die Teilnahmeberechtigten (Architekt federführend, Landschaftsarchitekt als Nachunternehmer, Stadtplaner fakultativ) bereits zwingend zu benennen. Die weiteren Fachplaner sind erst im anschließenden VgV- Verfahren zu benennen. Als Generalplaner wird derjenige bezeichnet, der dem Bauherrn als einziger Vertragspartner auf Planerseite gegenübertritt und der sämtliche Architektur-, Ingenieur- und Fachplanungen erbringt. Er trägt gegenüber dem Bauherrn die alleinige rechtliche Verantwortung für die Planungsleistungen. Als Verantwortliche innerhalb der Generalplanung sind Personen zugelassen, die die Berufsqualifikation des Berufs des Architekten nach § 75 Abs. 1 VgV erfüllen. Architekt ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Für die Bearbeitung des Wettbewerbs wird empfohlen Fachplaner mit der entsprechenden Fachexpertise für Schwimmbadbau als Berater hinzuzuziehen. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Teilnahmehindernisse sind in den RPW 2013 §4 (2) beschrieben. Der Teilnehmerantrag (Architekt) muss zwingend bis zum 24.04.2026, 12:00 Uhr über die Thiele³-Webseite ausgefüllt werden (https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de/aktuelle-wettbewerbe/). Der Landschaftsarchitekt als Nachunternehmer kann auch erst nach erfolgter Auswahl des Architekten benannt werden. Dieser muss bis zum 08.05.2026, bis 12:00 Uhr benannt und die entsprechenden Nachweise eingereicht haben. Für den Fall, dass der Landschaftsarchitekt nicht innerhalb der Frist benannt wird, wird der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und ein Nachrücker berücksichtigt. Die weiteren Fachplaner für die Leistungsbereiche Tragwerksplanung, TGA-Planung, Bauphysik, Brandschutzplanung sowie deren konkrete Referenzprojekte müssen erst nach Abschluss des Wettbewerbs zu Beginn der Vergabephase benannt werden. Mit der Bewerbung ist als Eigenerklärung zunächst nur zu bestätigen, dass die Mindestkriterien der weite- ren Fachplaner durch den Generalplaner erfüllt werden. Die entsprechenden Nachweise der weiteren Fachplaner sind zu Beginn der Vergabephase einzureichen. Der Wettbewerb wird als nicht offener Realisierungswettbewerb gemäß den RPW 2013 ausgelobt. Dem Wettbewerb ist ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet. Zum Wettbewerb werden 20 Teilnehmer zugelassen. Davon wurden 5 Teilnehmer von der Ausloberin vorab benannt.

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