Projekt-ID: #29771 II 25

- Gemeinde Weiskirchen - Objektplanung Grundschulentwicklung (LP 1-9 § 34 HOAI)

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Projektbeschreibung

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LP) 1-9 § 34 HOAI der Objektplanung Gebäude im Rahmen eines offenen Verfahrens zur Erweiterung der beiden Schulstandorte Konfeld (Los 1) und Thalien (Los 2).

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2 Lose

Die Gemeinde Weiskirchen (nachfolgend auch: "Auftraggeber") beabsichtigt, die Grundschulentwicklung - insbesondere im Hinblick auf den gesetzlich vorgegebenen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahre 2026 - voranzutreiben. Daher hat der Auftraggeber eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Raumangebots der örtlichen Grundschulen in Auftrag gegeben. Auf Grundlage dieser Machbarkeitsstudie hat sich der Auftraggeber entschlossen den Grundschulstandort im Ortsteil Thailen sowie den Grundschulstandort im Ortsteil Konfeld und die dortige Ganztagsschule zu erweitern. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LP) 1-9 § 34 HOAI der Objektplanung Gebäude im Rahmen eines offenen Verfahrens zur Erweiterung der beiden Schulstandorte. Ausführungen zur stufenweisen Beauftragung finden sich unter 3. f) "Auftragsvergabe". Der Auftrag wird in zwei Teillose untergliedert: Los 1: LP 1-9 § 34 HOAI (Schulstandort Konfeld) Los 2: LP 1-9 § 34 HOAI (Schulstandort Thalien) Die Planungsleistungen für die beiden Schulstandorte können insoweit durch die Auftragnehmer bzw. den Auftragnehmer parallel erfolgen. Die spätere Umsetzung der Bauleistungen erfolgt zeit-versetzt. Insoweit hat die Baumaßnahme am Schulstandort Thalien erst zu erfolgen, wenn die Baumaßnahme am Standort Konfeld abgeschlossen ist, es sei denn, im Verlaufe der eigentlichen Projektierungsphase erweist sich eine andere Vorgehensweise, was die Reihenfolge der Umsetzung anbelangt, als sinnvoller. Einzelheiten zu der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber beabsichtigt, das Projekt mit verschiedenen Förderprojekten zu finanzieren, u.a. des Ganztagsschulprogramms des Saarlandes. Vorgaben der Fördergeber, insbesondere beispielsweise zur Kostenrechnung je Fördermittelgeber, sind im Rahmen der Projektumsetzung einzuhalten. ============================================= Grundsätzlich erfolgt als Stufe 1 zunächst die Beauftragung der LP 1-3 § 34 HOAI: Stufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 nach § 34 HOAI) und Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 nach § 34 HOAI) Als weitere Stufen der Beauftragung sind sodann stufenweise wie folgt vorgesehen: Stufe 2: vollständige Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach § 34 HOAI) Stufe 3: Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach § 34 HOAI) Stufe 4: Vorbereiten der Vergabe (Leistungsphase 6 nach § 34 HOAI) Stufe 5: Mitwirken bei der Vergabe (Leistungsphase 7) Stufe 6: Objektüberwachung (Bauüberwachung und Dokumentation) und Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9 nach § 34 HOAI) Voraussetzung für die Beauftragung der Stufen ist jeweils grundsätzlich die Finanzierbarkeit des Projektes im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln, die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel im Haushalt der Gemeinde und die Zustimmung des Rates der Gemeinde. Ein Anspruch auf den Abruf der einzelnen Leistungsphasen besteht nicht.

Geschätzter Wert 190.000 €
Vertragslaufzeit 30.11.2025 – 29.09.2028

Die Gemeinde Weiskirchen (nachfolgend auch: "Auftraggeber") beabsichtigt, die Grundschulentwicklung - insbesondere im Hinblick auf den gesetzlich vorgegebenen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahre 2026 - voranzutreiben. Daher hat der Auftraggeber eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Raumangebots der örtlichen Grundschulen in Auftrag gegeben. Auf Grundlage dieser Machbarkeitsstudie hat sich der Auftraggeber entschlossen den Grundschulstandort im Ortsteil Thailen sowie den Grundschulstandort im Ortsteil Konfeld und die dortige Ganztagsschule zu erweitern. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LP) 1-9 § 34 HOAI der Objektplanung Gebäude im Rahmen eines offenen Verfahrens zur Erweiterung der beiden Schulstandorte. Ausführungen zur stufenweisen Beauftragung finden sich unter 3. f) "Auftragsvergabe". Der Auftrag wird in zwei Teillose untergliedert: Los 1: LP 1-9 § 34 HOAI (Schulstandort Konfeld) Los 2: LP 1-9 § 34 HOAI (Schulstandort Thalien) Die Planungsleistungen für die beiden Schulstandorte können insoweit durch die Auftragnehmer bzw. den Auftragnehmer parallel erfolgen. Die spätere Umsetzung der Bauleistungen erfolgt zeit-versetzt. Insoweit hat die Baumaßnahme am Schulstandort Thalien erst zu erfolgen, wenn die Baumaßnahme am Standort Konfeld abgeschlossen ist, es sei denn, im Verlaufe der eigentlichen Projektierungsphase erweist sich eine andere Vorgehensweise, was die Reihenfolge der Umsetzung anbelangt, als sinnvoller. Einzelheiten zu der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber beabsichtigt, das Projekt mit verschiedenen Förderprojekten zu finanzieren, u.a. des Ganztagsschulprogramms des Saarlandes. Vorgaben der Fördergeber, insbesondere beispielsweise zur Kostenrechnung je Fördermittelgeber, sind im Rahmen der Projektumsetzung einzuhalten. ============================================= Grundsätzlich erfolgt als Stufe 1 zunächst die Beauftragung der LP 1-3 § 34 HOAI: Stufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 nach § 34 HOAI) und Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 nach § 34 HOAI) Als weitere Stufen der Beauftragung sind sodann stufenweise wie folgt vorgesehen: Stufe 2: vollständige Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach § 34 HOAI) Stufe 3: Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach § 34 HOAI) Stufe 4: Vorbereiten der Vergabe (Leistungsphase 6 nach § 34 HOAI) Stufe 5: Mitwirken bei der Vergabe (Leistungsphase 7) Stufe 6: Objektüberwachung (Bauüberwachung und Dokumentation) und Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9 nach § 34 HOAI) Voraussetzung für die Beauftragung der Stufen ist jeweils grundsätzlich die Finanzierbarkeit des Projektes im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln, die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel im Haushalt der Gemeinde und die Zustimmung des Rates der Gemeinde. Ein Anspruch auf den Abruf der einzelnen Leistungsphasen besteht nicht.

Geschätzter Wert 180.000 €
Vertragslaufzeit 30.11.2025 – 29.09.2028

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