Projekt-ID: #VOEK 245-25

Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen auf bundeseigene Liegenschaften im Bundesland Niedersachsen - VOEK 245-25

OFFEN
services

Projektbeschreibung

Das Verfahren beinhaltet 2 Lose. Beide Lose beinhalten die Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand- und kraftbetätigten Anlagen, Funktionsprüfung von Feststellanlagen, Wartung, Inspektion und Dokumenttation von Feststellanlagen, sicherheitstechnische Prüfung, Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 und eine zusätzliche Dokumentation zu den Bestandsblättern. Die genaue Beschreibung ist aus den Losen 1 und 2 zu entnehmen.

Lose

2 Lose

1) Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (wird nachfolgend als Wartung bezeichnet): - Erfolgt durch den AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung. - Erfolgt mindestens gemäß der Arbeitskarte in Anlage C-03-Arbeitskarte der Vergabeunterlagen. Darüber hinaus hat der AN, mindestens folgende Vorgaben einzuhalten: - Vorgaben des Herstellers. - Diese ist durch den AN zu dokumentieren. Zusätzlich ist eine geeignete Prüfplakette /Prüfaufkleber an der entsprechenden Anlage anzubringen, diese zeigt das Datum der nächsten Wartung. 2) Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) - Erfolgt durch den AN, im Intervall: gern. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate), in Abhängigkeit der letzten Prüfung. - Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt. - Erfolgt mindestens gemäß der Arbeitskarte in Anlage C-03-Arbeitskarte der Vergabeunterlagen. Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben des Herstellers zu beachten. 3) Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (wird nachfolgend als Wartung bezeichnet) - Erfolgt durch den AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung. - Erfolgt mindestens gemäß der Arbeitskarte in Anlage C-03-Arbeitskarte der Vergabeunterlagen. Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben des Herstellers zu beachten. - Dabei hat der AN auch mind. eine Funktionsprüfung der Feststellanlage durchzuführen. 4) Sicherheitstechnische Prüfung Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Anlagen (gilt jedoch nur für kraftbe -tätigte Anlagen für die eine sicherheitstechnische Prüfung gern. ASR A 1. 7 erforderlich ist): - Erfolgt durch den AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. - Ist nach ASR A 1. 7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen. - Ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen. 5) Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 Die Prüfung aller elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4: - Erfolgt durch den AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. - Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einem anderen AN durchgeführt. - Diese hat der AN zu dokumentieren. Zusätzlich ist eine geeignete Prüfplakette/Prüfaufkleber, an der entsprechenden Anlage anzubringen, diese zeigt das Datum der nächsten Prüfung. - Diese hat der AN, zeitgleich mit der Wartung durchzuführen. Hinweis: Eine Prüfung der elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4 wurde, für einige Anlagen, bisher noch nicht durchgeführt. Daher hat der AN die erste DGUV - Prüfung, mit der ersten Wartung durchzuführen. 6) zusätzliche Dokumentation Der AN pflegt nach Vorgabe der AG die Bestandslisten (gern. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste vom AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE gibt es eine separate Bestandsliste. Der Datenaustausch erfolgt im Dateiformat: MS - Excel, ohne Einschränkungen (Schreibschutz, Sperrungen, Copyright etc.). Diese Bestandslisten werden (erstmalig) von der AG zur Verfügung gestellt (via E-Mail). Zur Pflege der Bestandslisten (durch den AN) gehören z. B.: - Das Prüfen, Aktualisieren und Korrigieren aller Einträge so z. B. Eintragen der festgestellten Mängel. Sowie die Vervollständigung der Liste, entsprechend der Vorgaben der AG. - Eintragung der aktuellen und nächsten Leistungserbringung. - Empfehlung von lnstandsetzungsmaßnahmen. - Festlegen der Priorität für lnstandsetzungsmaßnahmen. - Die Dokumentation der erbrachten Leistungen. Für die Pflege der Bestandslisten durch den AN hat der AN in diesem Fall ein eigenen PC, z. B. Laptop zur Verfügung zu stellen.

Vertragslaufzeit 28.02.2026 – 27.02.2030

1) Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (wird nachfolgend als Wartung bezeichnet): - Erfolgt durch den AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung. - Erfolgt mindestens gemäß der Arbeitskarte in Anlage C-03-Arbeitskarte der Vergabeunterlagen. Darüber hinaus hat der AN, mindestens folgende Vorgaben einzuhalten: - Vorgaben des Herstellers. - Diese ist durch den AN zu dokumentieren. Zusätzlich ist eine geeignete Prüfplakette /Prüfaufkleber an der entsprechenden Anlage anzubringen, diese zeigt das Datum der nächsten Wartung. 2) Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) - Erfolgt durch den AN, im Intervall: gern. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate), in Abhängigkeit der letzten Prüfung. - Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt. - Erfolgt mindestens gemäß der Arbeitskarte in Anlage C-03-Arbeitskarte der Vergabeunterlagen. Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben des Herstellers zu beachten. 3) Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (wird nachfolgend als Wartung bezeichnet) - Erfolgt durch den AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung. - Erfolgt mindestens gemäß der Arbeitskarte in Anlage C-03-Arbeitskarte der Vergabeunterlagen. Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben des Herstellers zu beachten. - Dabei hat der AN auch mind. eine Funktionsprüfung der Feststellanlage durchzuführen. 4) Sicherheitstechnische Prüfung Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Anlagen (gilt jedoch nur für kraftbe -tätigte Anlagen für die eine sicherheitstechnische Prüfung gern. ASR A 1. 7 erforderlich ist): - Erfolgt durch den AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. - Ist nach ASR A 1. 7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen. - Ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen. 5) Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 Die Prüfung aller elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4: - Erfolgt durch den AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. - Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einem anderen AN durchgeführt. - Diese hat der AN zu dokumentieren. Zusätzlich ist eine geeignete Prüfplakette/Prüfaufkleber, an der entsprechenden Anlage anzubringen, diese zeigt das Datum der nächsten Prüfung. - Diese hat der AN, zeitgleich mit der Wartung durchzuführen. Hinweis: Eine Prüfung der elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4 wurde, für einige Anlagen, bisher noch nicht durchgeführt. Daher hat der AN die erste DGUV - Prüfung, mit der ersten Wartung durchzuführen. 6) zusätzliche Dokumentation Der AN pflegt nach Vorgabe der AG die Bestandslisten (gern. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste vom AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE gibt es eine separate Bestandsliste. Der Datenaustausch erfolgt im Dateiformat: MS - Excel, ohne Einschränkungen (Schreibschutz, Sperrungen, Copyright etc.). Diese Bestandslisten werden (erstmalig) von der AG zur Verfügung gestellt (via E-Mail). Zur Pflege der Bestandslisten (durch den AN) gehören z. B.: - Das Prüfen, Aktualisieren und Korrigieren aller Einträge so z. B. Eintragen der festgestellten Mängel. Sowie die Vervollständigung der Liste, entsprechend der Vorgaben der AG. - Eintragung der aktuellen und nächsten Leistungserbringung. - Empfehlung von lnstandsetzungsmaßnahmen. - Festlegen der Priorität für lnstandsetzungsmaßnahmen. - Die Dokumentation der erbrachten Leistungen. Für die Pflege der Bestandslisten durch den AN hat der AN in diesem Fall ein eigenen PC, z. B. Laptop zur Verfügung zu stellen.

Vertragslaufzeit 28.02.2026 – 27.02.2030

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