Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung beim Logistik Zentrum Niedersachsen, Gimter Str. 26, 34346 Hann. Münden, sowie die Beförderung und Zustellung innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland im Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Losen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) und regelt die Bedingungen für die während der Vertragslaufzeit abgeschlossenen Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt ist ausschließlich das Logistik Zentrum Niedersachsen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung beim Logistik Zentrum Niedersachsen, Gimter Str. 26, 34346 Hann. Münden, sowie die Beförderung und Zustellung innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland im Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Losen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) und regelt die Bedingungen für die während der Vertragslaufzeit abgeschlossenen Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt ist ausschließlich das Logistik Zentrum Niedersachsen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
m_ZVB.pdf
PDF • 257.6 KB
n_VOL-B.pdf
PDF • 167.8 KB
l_Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen.pdf
PDF • 58.4 KB
o_Checkliste für Bieter.docx.pdf
PDF • 167.5 KB
q_Auflistung der Bieternachweise.pdf
PDF • 199.4 KB
p. Lieferantenleitfaden_E-Rechnung.pdf
PDF • 918.3 KB
c_Angebotsvordruck.xlsx
XLSX • 33.5 KB
k_Eigenerklärung zum Versicherungsschutz.docx
DOCX • 117.6 KB
d_Angaben zur Firma und zum Firmenprofil.pdf
PDF • 758.3 KB
e_Erklärung der Bietergemeinschaft.pdf
PDF • 278.8 KB
f_Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Dritten.pdf
PDF • 301.4 KB
g_ Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftrag.pdf
PDF • 315.1 KB
h_ Eigenerklärung Russland-Sanktionen.pdf
PDF • 388.2 KB
i_Eigenerklärung zum SaubFahrzeugBeschG.docx
DOCX • 115.0 KB
j_Eigenerklärung VV-NB.pdf
PDF • 451.5 KB
a.Leistungsbeschreibung Allgemeiner Teil A.pdf
PDF • 559.4 KB
b_Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B).pdf
PDF • 453.2 KB
0_Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdf
PDF • 367.1 KB
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.