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Projekt-ID: #235 25 01 001

Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags über ein kommunales Grundstück mit der Verpflichtung des Erbbaurechtsnehmers zum Bau und Betrieb einer Kindertageseinrichtung im Stadtbezirk Göggingen, Sozialregion Süd

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18.07.25 Frist

Projektbeschreibung

Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags über ein kommunales Grundstück mit der Verpflichtung des Erbbaurechtsnehmers zum Bau und Betrieb einer Kindertageseinrichtung im Stadtbezirk Göggingen, Sozialregion Süd. Errichtet werden soll eine Kindertageseinrichtung mit einer maximalen Kapazität von - 36 Krippen- (insgesamt drei Gruppen) und - 100 Kindergartenplätzen (insgesamt vier Gruppen). Das herzustellende verpflichtende Raumprogramm entsprechend dem sog. Summenraum-programm (SRP) hinsichtlich einer Förderung nach dem BayFAG beträgt 784 qm. In diesem Summenraumprogramm sind die notwendigen Zusatzflächen, wie Flure, Windfang, Garderoben, Sanitärbereiche, etc. nicht enthalten. Pro Krippen-/Kindergarten-/Hortplatz sind auf dem Grundstück Außenspielflächen von mindestens je 5/10/20 qm herzurichten. Im vorliegenden Fall ergibt dies eine Mindestfläche von 1.180 qm. Das Baugrundstück umfasst die Fl.-Nr. 999/15, Gemarkung Göggingen, mit einer Fläche von 3.564 qm. Das Grundstück mit der Fl.-Nr. 999/15 Gemarkung Göggingen grenzt im Süden an die Karl-Drais-Straße an. Die Erschließung wird über die Karl-Drais-Straße erfolgen. Das Grundstück befinden sich im Eigentum der Stadt Augsburg, Rathausplatz 1, 86150 Augsburg.

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Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags über ein kommunales Grundstück mit der Verpflichtung des Erbbaurechtsnehmers zum Bau und Betrieb einer Kindertageseinrichtung im Stadtbezirk Göggingen, Sozialregion Süd. Errichtet werden soll eine Kindertageseinrichtung mit einer maximalen Kapazität von - 36 Krippen- (insgesamt drei Gruppen) und - 100 Kindergartenplätzen (insgesamt vier Gruppen). Das herzustellende verpflichtende Raumprogramm entsprechend dem sog. Summenraum-programm (SRP) hinsichtlich einer Förderung nach dem BayFAG beträgt 784 qm. In diesem Summenraumprogramm sind die notwendigen Zusatzflächen, wie Flure, Windfang, Garderoben, Sanitärbereiche, etc. nicht enthalten. Pro Krippen-/Kindergarten-/Hortplatz sind auf dem Grundstück Außenspielflächen von mindestens je 5/10/20 qm herzurichten. Im vorliegenden Fall ergibt dies eine Mindestfläche von 1.180 qm. Das Baugrundstück umfasst die Fl.-Nr. 999/15, Gemarkung Göggingen, mit einer Fläche von 3.564 qm. Das Grundstück mit der Fl.-Nr. 999/15 Gemarkung Göggingen grenzt im Süden an die Karl-Drais-Straße an. Die Erschließung wird über die Karl-Drais-Straße erfolgen. Das Grundstück befinden sich im Eigentum der Stadt Augsburg, Rathausplatz 1, 86150 Augsburg.

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