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Projekt-ID: #B-2025-0004

Lieferung von Dienst- und Schutzkleidung

OFFEN
goods
06.03.25 Frist

Projektbeschreibung

Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung des Jahresbedarfes 2025 an "Persönlicher Schutzausrüstung" (PSA) für diverse Dienststellen der Stadtverwaltung Essen sowie für die Sport- und Bäderbetriebe. Die Vertragslaufzeit beginnt zum 01.04.2025 und endet zum 31.03.2026. Die Preisbindung besteht für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Gesamtbedarf unterteilt sich wie folgt in 18 Einzellose: Los 1: Fabr. Kübler: Arbeitsjacken / Arbeitshosen / Softshelljacken, Los 2: Fabr. HaSe: diverse Arbeitshandschuhe, Los 3: Fabr. Ansell: Chemikalienschutzhandschuhe, Los 4: Fabr. Kind: Regenschutzkleidung, Los 5: Fabr. Sioen: Wetterschutzkleidung (teilweise mit Transplast-Aufbringung), Los 6: Fabr. Atlas: Sicherheitsschuhe, Los 7: Fabr. 3M: Atemschutzmasken, Helme, Brillen etc., Los 8: Fabr. Engel: Warnschutzkleidung, Los 9: verschiedene: Kittel, Kochhosen, Kochjacken usw., Los 10: Fabr. Mascot: Warnschutzkleidung, Arbeitskleidung, Los 11: verschiedene: Unfallverhütungsstiefel, Arbeitsschuhe (Küche usw.) Forstschutzschuhe, Los 12: Fabr. Elka: Regenjacken mit Innenfutter (mit Transplast-Aufbringung / Direkteinstickung), Los 13: verschiedene: T-Shirts, Sweatjacken, Poloshirts, Los 14: verschiedene: Mützen, Caps, Knieschoner, Los 15: Fabr. Hakro: Jacken, Los 16: Fabr. FHB: Arbeitskleidung, Los 17: verschiedene: Einweghandschuhe, Los 18: Fabr. Engel: Warnwesten FB 66 mit Druck (Druckvorlagen: Die jeweiligen Druckvorlagen zur individuellen Gestaltung werden vom Auftraggeber bereitgestellt.)

Lose

18 Lose

Lieferung: Die Lieferung der Artikel erfolgt fracht- und verpackungskostenfrei frei Verwendungsstelle an verschiedene Dienststellen im gesamten Essener Stadtgebiet innerhalb von 21 Kalendertagen nach Abruf (zu beliefern sind gem. aktueller Kalkulation ca. 25 Dienststellen sowie die Sport- und Bäderbetriebe). Nach der Auftragsvergabe erfolgen die bedarfsorientierten Abrufe an den/die Auftragnehmer unter Verwendung der jeweiligen Artikelnummer gem. der Preisblätter. Hinsichtlich der auf Abruf zu liefernden Artikel wird angestrebt, die Abrufe nicht in Kleinstmengen sondern in wirtschaftlich vertretbaren Einheiten abzurufen. Verpackungseinheiten bleiben hierbei unberücksichtigt. Die Abrufe erfolgen mit Mengen- und Verwendungsstellenangaben stets schriftlich. Der Bedarf kann in den einzelnen Positionen je Los um 10 % überschritten werden; entsprechende Einzellieferungen können im Bedarfsfall erfolgen. Eine Abnahmeverpflichtung bei regulärer Handelsware besteht nicht (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.7 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Die vorgenannten Lieferfristen gelten auch für Einzellieferungen. Produktbeschreibung: Sollte während der Angebotsphase erkennbar sein, dass ausgeschriebene Produkte von den jeweiligen Herstellern vom Markt genommen werden, so ist mit dem Angebot in einer separaten Anlage darauf hinzuweisen und vergleichbare Nachfolgeprodukte des gleichen Herstellers zu benennen und im jeweiligen Preisblatt zu bepreisen. Preisblätter mit Angaben zum angebotenen Artikel: Bei den Losen 9,13, 14 und 17 sind durch den Bieter die Angaben zu den angebotenen Artikeln zu ergänzen. Diese sollten mindestens den Hersteller und die Hersteller-Artikelnummer beinhalten. Die Anforderung von Mustern wird sich vorbehalten (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Preisangaben: In den beigefügten Preisblättern sind in den jeweiligen gelb markierten Feldern die Netto-Preise pro Einheit anzugeben. Übergrößenzuschläge: Die Zuschläge für Übergrößen sind pro Los und Artikelnummer in einer separaten Anlage zum entsprechenden Preisblatt als Netto-Preis oder Prozentsatz anzugeben. Produkttreue: Es sind die nach Zuschlagserteilung beschriebenen Produkte zu liefern. Abweichungen werden ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) nicht akzeptiert. Sollten Produkte aufgrund von Kollektions-/ Produktänderungen nicht mehr lieferbar sein, so ist nach Abstimmung mit dem AG, evtl. nach vorheriger Bemusterung (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen), das jeweilige Nachfolgeprodukt zu liefern. Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen für Los 13: Die Produkte in Los 13 sind in besonderem Maße von Verstößen gegen die unten aufgeführten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (engl. International Labour Organization, kurz ILO) betroffen. Die Beachtung dieser Kernarbeitsnormen muss auf der Produktionsstufe CUT-MAKE-TRIM für die Produkte in Los 13 sichergestellt werden: - Verbot von Zwangsarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105, - Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Recht auf Kollektivverhandlungen gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 98, - Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182, - Zahlung gleicher Löhne für gleiche Arbeit gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 100 und Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf, wie im ILO-Übereinkommen Nr. 111 definiert. Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und zur Vorlage von entsprechenden Nachweisen für die Produkte in Los 13. Die konkreten Anforderungen an den Nachweis ergeben sich aus der mit dem Angebot einzureichenden "Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität für Los 13". Rechnungslegung: Die Stadt Essen hat die Erfassung und Prüfung von Eingangsrechnungen auf eine elektronische Bearbeitung umgestellt (rechnung@finanzbuchhaltung.essen.de). Die Rechnungslegung soll daher elektronisch unter Beachtung folgender Konventionen erfolgen: - eine Rechnung pro E-Mail: die Rechnung muss zwingend im PDF-Format vorliegen, die Rechnung soll den Zusatz "Rechnung" im Dateinamen enthalten - Anlagen nach Möglichkeit in der selben E-Mail, als eigene PDF-Datei als eigene PDF-Datei, mit dem Zusatz "Anlage" im Dateinamen. Für alle Lieferungen an die die Sport- und Bäderbetriebe sind gesonderte Rechnungen auszustellen und an folgende Rechnungsanschrift zu übersenden: Sport- und Bäderbetriebe Essen, Huyssenallee 100, 45128 Essen (weitergehende Informationen sind dem jeweiligen Auftragsformular zu entnehmen) Eignungs- und Zuschlagskriterien: Eignungsprüfung: Es ist durch die Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Hierzu ist der von der AG mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vordruck "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden. Alternativ kann ein aktuelles Zertifikat über die vorhandene Präqualifizierung eingereicht werden. Zuschlagskriterien: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt ausschließlich über den Preis. Wertungsrelevant ist der Netto-Gesamtpreis je Los gemäß dem Preisblatt.

Vertragslaufzeit 08.04.2025 – 07.04.2026

Lieferung: Die Lieferung der Artikel erfolgt fracht- und verpackungskostenfrei frei Verwendungsstelle an verschiedene Dienststellen im gesamten Essener Stadtgebiet innerhalb von 21 Kalendertagen nach Abruf (zu beliefern sind gem. aktueller Kalkulation ca. 25 Dienststellen sowie die Sport- und Bäderbetriebe). Nach der Auftragsvergabe erfolgen die bedarfsorientierten Abrufe an den/die Auftragnehmer unter Verwendung der jeweiligen Artikelnummer gem. der Preisblätter. Hinsichtlich der auf Abruf zu liefernden Artikel wird angestrebt, die Abrufe nicht in Kleinstmengen sondern in wirtschaftlich vertretbaren Einheiten abzurufen. Verpackungseinheiten bleiben hierbei unberücksichtigt. Die Abrufe erfolgen mit Mengen- und Verwendungsstellenangaben stets schriftlich. Der Bedarf kann in den einzelnen Positionen je Los um 10 % überschritten werden; entsprechende Einzellieferungen können im Bedarfsfall erfolgen. Eine Abnahmeverpflichtung bei regulärer Handelsware besteht nicht (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.7 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Die vorgenannten Lieferfristen gelten auch für Einzellieferungen. Produktbeschreibung: Sollte während der Angebotsphase erkennbar sein, dass ausgeschriebene Produkte von den jeweiligen Herstellern vom Markt genommen werden, so ist mit dem Angebot in einer separaten Anlage darauf hinzuweisen und vergleichbare Nachfolgeprodukte des gleichen Herstellers zu benennen und im jeweiligen Preisblatt zu bepreisen. Preisblätter mit Angaben zum angebotenen Artikel: Bei den Losen 9,13, 14 und 17 sind durch den Bieter die Angaben zu den angebotenen Artikeln zu ergänzen. Diese sollten mindestens den Hersteller und die Hersteller-Artikelnummer beinhalten. Die Anforderung von Mustern wird sich vorbehalten (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Preisangaben: In den beigefügten Preisblättern sind in den jeweiligen gelb markierten Feldern die Netto-Preise pro Einheit anzugeben. Übergrößenzuschläge: Die Zuschläge für Übergrößen sind pro Los und Artikelnummer in einer separaten Anlage zum entsprechenden Preisblatt als Netto-Preis oder Prozentsatz anzugeben. Produkttreue: Es sind die nach Zuschlagserteilung beschriebenen Produkte zu liefern. Abweichungen werden ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) nicht akzeptiert. Sollten Produkte aufgrund von Kollektions-/ Produktänderungen nicht mehr lieferbar sein, so ist nach Abstimmung mit dem AG, evtl. nach vorheriger Bemusterung (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen), das jeweilige Nachfolgeprodukt zu liefern. Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen für Los 13: Die Produkte in Los 13 sind in besonderem Maße von Verstößen gegen die unten aufgeführten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (engl. International Labour Organization, kurz ILO) betroffen. Die Beachtung dieser Kernarbeitsnormen muss auf der Produktionsstufe CUT-MAKE-TRIM für die Produkte in Los 13 sichergestellt werden: - Verbot von Zwangsarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105, - Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Recht auf Kollektivverhandlungen gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 98, - Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182, - Zahlung gleicher Löhne für gleiche Arbeit gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 100 und Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf, wie im ILO-Übereinkommen Nr. 111 definiert. Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und zur Vorlage von entsprechenden Nachweisen für die Produkte in Los 13. Die konkreten Anforderungen an den Nachweis ergeben sich aus der mit dem Angebot einzureichenden "Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität für Los 13". Rechnungslegung: Die Stadt Essen hat die Erfassung und Prüfung von Eingangsrechnungen auf eine elektronische Bearbeitung umgestellt (rechnung@finanzbuchhaltung.essen.de). Die Rechnungslegung soll daher elektronisch unter Beachtung folgender Konventionen erfolgen: - eine Rechnung pro E-Mail: die Rechnung muss zwingend im PDF-Format vorliegen, die Rechnung soll den Zusatz "Rechnung" im Dateinamen enthalten - Anlagen nach Möglichkeit in der selben E-Mail, als eigene PDF-Datei als eigene PDF-Datei, mit dem Zusatz "Anlage" im Dateinamen. Für alle Lieferungen an die die Sport- und Bäderbetriebe sind gesonderte Rechnungen auszustellen und an folgende Rechnungsanschrift zu übersenden: Sport- und Bäderbetriebe Essen, Huyssenallee 100, 45128 Essen (weitergehende Informationen sind dem jeweiligen Auftragsformular zu entnehmen) Eignungs- und Zuschlagskriterien: Eignungsprüfung: Es ist durch die Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Hierzu ist der von der AG mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vordruck "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden. Alternativ kann ein aktuelles Zertifikat über die vorhandene Präqualifizierung eingereicht werden. Zuschlagskriterien: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt ausschließlich über den Preis. Wertungsrelevant ist der Netto-Gesamtpreis je Los gemäß dem Preisblatt.

Vertragslaufzeit 08.04.2025 – 07.04.2026

Lieferung: Die Lieferung der Artikel erfolgt fracht- und verpackungskostenfrei frei Verwendungsstelle an verschiedene Dienststellen im gesamten Essener Stadtgebiet innerhalb von 21 Kalendertagen nach Abruf (zu beliefern sind gem. aktueller Kalkulation ca. 25 Dienststellen sowie die Sport- und Bäderbetriebe). Nach der Auftragsvergabe erfolgen die bedarfsorientierten Abrufe an den/die Auftragnehmer unter Verwendung der jeweiligen Artikelnummer gem. der Preisblätter. Hinsichtlich der auf Abruf zu liefernden Artikel wird angestrebt, die Abrufe nicht in Kleinstmengen sondern in wirtschaftlich vertretbaren Einheiten abzurufen. Verpackungseinheiten bleiben hierbei unberücksichtigt. Die Abrufe erfolgen mit Mengen- und Verwendungsstellenangaben stets schriftlich. Der Bedarf kann in den einzelnen Positionen je Los um 10 % überschritten werden; entsprechende Einzellieferungen können im Bedarfsfall erfolgen. Eine Abnahmeverpflichtung bei regulärer Handelsware besteht nicht (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.7 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Die vorgenannten Lieferfristen gelten auch für Einzellieferungen. Produktbeschreibung: Sollte während der Angebotsphase erkennbar sein, dass ausgeschriebene Produkte von den jeweiligen Herstellern vom Markt genommen werden, so ist mit dem Angebot in einer separaten Anlage darauf hinzuweisen und vergleichbare Nachfolgeprodukte des gleichen Herstellers zu benennen und im jeweiligen Preisblatt zu bepreisen. Preisblätter mit Angaben zum angebotenen Artikel: Bei den Losen 9,13, 14 und 17 sind durch den Bieter die Angaben zu den angebotenen Artikeln zu ergänzen. Diese sollten mindestens den Hersteller und die Hersteller-Artikelnummer beinhalten. Die Anforderung von Mustern wird sich vorbehalten (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Preisangaben: In den beigefügten Preisblättern sind in den jeweiligen gelb markierten Feldern die Netto-Preise pro Einheit anzugeben. Übergrößenzuschläge: Die Zuschläge für Übergrößen sind pro Los und Artikelnummer in einer separaten Anlage zum entsprechenden Preisblatt als Netto-Preis oder Prozentsatz anzugeben. Produkttreue: Es sind die nach Zuschlagserteilung beschriebenen Produkte zu liefern. Abweichungen werden ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) nicht akzeptiert. Sollten Produkte aufgrund von Kollektions-/ Produktänderungen nicht mehr lieferbar sein, so ist nach Abstimmung mit dem AG, evtl. nach vorheriger Bemusterung (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen), das jeweilige Nachfolgeprodukt zu liefern. Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen für Los 13: Die Produkte in Los 13 sind in besonderem Maße von Verstößen gegen die unten aufgeführten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (engl. International Labour Organization, kurz ILO) betroffen. Die Beachtung dieser Kernarbeitsnormen muss auf der Produktionsstufe CUT-MAKE-TRIM für die Produkte in Los 13 sichergestellt werden: - Verbot von Zwangsarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105, - Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Recht auf Kollektivverhandlungen gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 98, - Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182, - Zahlung gleicher Löhne für gleiche Arbeit gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 100 und Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf, wie im ILO-Übereinkommen Nr. 111 definiert. Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und zur Vorlage von entsprechenden Nachweisen für die Produkte in Los 13. Die konkreten Anforderungen an den Nachweis ergeben sich aus der mit dem Angebot einzureichenden "Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität für Los 13". Rechnungslegung: Die Stadt Essen hat die Erfassung und Prüfung von Eingangsrechnungen auf eine elektronische Bearbeitung umgestellt (rechnung@finanzbuchhaltung.essen.de). Die Rechnungslegung soll daher elektronisch unter Beachtung folgender Konventionen erfolgen: - eine Rechnung pro E-Mail: die Rechnung muss zwingend im PDF-Format vorliegen, die Rechnung soll den Zusatz "Rechnung" im Dateinamen enthalten - Anlagen nach Möglichkeit in der selben E-Mail, als eigene PDF-Datei als eigene PDF-Datei, mit dem Zusatz "Anlage" im Dateinamen. Für alle Lieferungen an die die Sport- und Bäderbetriebe sind gesonderte Rechnungen auszustellen und an folgende Rechnungsanschrift zu übersenden: Sport- und Bäderbetriebe Essen, Huyssenallee 100, 45128 Essen (weitergehende Informationen sind dem jeweiligen Auftragsformular zu entnehmen) Eignungs- und Zuschlagskriterien: Eignungsprüfung: Es ist durch die Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Hierzu ist der von der AG mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vordruck "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden. Alternativ kann ein aktuelles Zertifikat über die vorhandene Präqualifizierung eingereicht werden. Zuschlagskriterien: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt ausschließlich über den Preis. Wertungsrelevant ist der Netto-Gesamtpreis je Los gemäß dem Preisblatt.

Vertragslaufzeit 08.04.2025 – 07.04.2026

Lieferung: Die Lieferung der Artikel erfolgt fracht- und verpackungskostenfrei frei Verwendungsstelle an verschiedene Dienststellen im gesamten Essener Stadtgebiet innerhalb von 21 Kalendertagen nach Abruf (zu beliefern sind gem. aktueller Kalkulation ca. 25 Dienststellen sowie die Sport- und Bäderbetriebe). Nach der Auftragsvergabe erfolgen die bedarfsorientierten Abrufe an den/die Auftragnehmer unter Verwendung der jeweiligen Artikelnummer gem. der Preisblätter. Hinsichtlich der auf Abruf zu liefernden Artikel wird angestrebt, die Abrufe nicht in Kleinstmengen sondern in wirtschaftlich vertretbaren Einheiten abzurufen. Verpackungseinheiten bleiben hierbei unberücksichtigt. Die Abrufe erfolgen mit Mengen- und Verwendungsstellenangaben stets schriftlich. Der Bedarf kann in den einzelnen Positionen je Los um 10 % überschritten werden; entsprechende Einzellieferungen können im Bedarfsfall erfolgen. Eine Abnahmeverpflichtung bei regulärer Handelsware besteht nicht (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.7 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Die vorgenannten Lieferfristen gelten auch für Einzellieferungen. Produktbeschreibung: Sollte während der Angebotsphase erkennbar sein, dass ausgeschriebene Produkte von den jeweiligen Herstellern vom Markt genommen werden, so ist mit dem Angebot in einer separaten Anlage darauf hinzuweisen und vergleichbare Nachfolgeprodukte des gleichen Herstellers zu benennen und im jeweiligen Preisblatt zu bepreisen. Preisblätter mit Angaben zum angebotenen Artikel: Bei den Losen 9,13, 14 und 17 sind durch den Bieter die Angaben zu den angebotenen Artikeln zu ergänzen. Diese sollten mindestens den Hersteller und die Hersteller-Artikelnummer beinhalten. Die Anforderung von Mustern wird sich vorbehalten (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Preisangaben: In den beigefügten Preisblättern sind in den jeweiligen gelb markierten Feldern die Netto-Preise pro Einheit anzugeben. Übergrößenzuschläge: Die Zuschläge für Übergrößen sind pro Los und Artikelnummer in einer separaten Anlage zum entsprechenden Preisblatt als Netto-Preis oder Prozentsatz anzugeben. Produkttreue: Es sind die nach Zuschlagserteilung beschriebenen Produkte zu liefern. Abweichungen werden ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) nicht akzeptiert. Sollten Produkte aufgrund von Kollektions-/ Produktänderungen nicht mehr lieferbar sein, so ist nach Abstimmung mit dem AG, evtl. nach vorheriger Bemusterung (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen), das jeweilige Nachfolgeprodukt zu liefern. Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen für Los 13: Die Produkte in Los 13 sind in besonderem Maße von Verstößen gegen die unten aufgeführten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (engl. International Labour Organization, kurz ILO) betroffen. Die Beachtung dieser Kernarbeitsnormen muss auf der Produktionsstufe CUT-MAKE-TRIM für die Produkte in Los 13 sichergestellt werden: - Verbot von Zwangsarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105, - Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Recht auf Kollektivverhandlungen gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 98, - Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182, - Zahlung gleicher Löhne für gleiche Arbeit gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 100 und Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf, wie im ILO-Übereinkommen Nr. 111 definiert. Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und zur Vorlage von entsprechenden Nachweisen für die Produkte in Los 13. Die konkreten Anforderungen an den Nachweis ergeben sich aus der mit dem Angebot einzureichenden "Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität für Los 13". Rechnungslegung: Die Stadt Essen hat die Erfassung und Prüfung von Eingangsrechnungen auf eine elektronische Bearbeitung umgestellt (rechnung@finanzbuchhaltung.essen.de). Die Rechnungslegung soll daher elektronisch unter Beachtung folgender Konventionen erfolgen: - eine Rechnung pro E-Mail: die Rechnung muss zwingend im PDF-Format vorliegen, die Rechnung soll den Zusatz "Rechnung" im Dateinamen enthalten - Anlagen nach Möglichkeit in der selben E-Mail, als eigene PDF-Datei als eigene PDF-Datei, mit dem Zusatz "Anlage" im Dateinamen. Für alle Lieferungen an die die Sport- und Bäderbetriebe sind gesonderte Rechnungen auszustellen und an folgende Rechnungsanschrift zu übersenden: Sport- und Bäderbetriebe Essen, Huyssenallee 100, 45128 Essen (weitergehende Informationen sind dem jeweiligen Auftragsformular zu entnehmen) Eignungs- und Zuschlagskriterien: Eignungsprüfung: Es ist durch die Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Hierzu ist der von der AG mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vordruck "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden. Alternativ kann ein aktuelles Zertifikat über die vorhandene Präqualifizierung eingereicht werden. Zuschlagskriterien: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt ausschließlich über den Preis. Wertungsrelevant ist der Netto-Gesamtpreis je Los gemäß dem Preisblatt.

Vertragslaufzeit 08.04.2025 – 07.04.2026

Lieferung: Die Lieferung der Artikel erfolgt fracht- und verpackungskostenfrei frei Verwendungsstelle an verschiedene Dienststellen im gesamten Essener Stadtgebiet innerhalb von 21 Kalendertagen nach Abruf (zu beliefern sind gem. aktueller Kalkulation ca. 25 Dienststellen sowie die Sport- und Bäderbetriebe). Nach der Auftragsvergabe erfolgen die bedarfsorientierten Abrufe an den/die Auftragnehmer unter Verwendung der jeweiligen Artikelnummer gem. der Preisblätter. Hinsichtlich der auf Abruf zu liefernden Artikel wird angestrebt, die Abrufe nicht in Kleinstmengen sondern in wirtschaftlich vertretbaren Einheiten abzurufen. Verpackungseinheiten bleiben hierbei unberücksichtigt. Die Abrufe erfolgen mit Mengen- und Verwendungsstellenangaben stets schriftlich. Der Bedarf kann in den einzelnen Positionen je Los um 10 % überschritten werden; entsprechende Einzellieferungen können im Bedarfsfall erfolgen. Eine Abnahmeverpflichtung bei regulärer Handelsware besteht nicht (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.7 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Die vorgenannten Lieferfristen gelten auch für Einzellieferungen. Produktbeschreibung: Sollte während der Angebotsphase erkennbar sein, dass ausgeschriebene Produkte von den jeweiligen Herstellern vom Markt genommen werden, so ist mit dem Angebot in einer separaten Anlage darauf hinzuweisen und vergleichbare Nachfolgeprodukte des gleichen Herstellers zu benennen und im jeweiligen Preisblatt zu bepreisen. Preisblätter mit Angaben zum angebotenen Artikel: Bei den Losen 9,13, 14 und 17 sind durch den Bieter die Angaben zu den angebotenen Artikeln zu ergänzen. Diese sollten mindestens den Hersteller und die Hersteller-Artikelnummer beinhalten. Die Anforderung von Mustern wird sich vorbehalten (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Preisangaben: In den beigefügten Preisblättern sind in den jeweiligen gelb markierten Feldern die Netto-Preise pro Einheit anzugeben. Übergrößenzuschläge: Die Zuschläge für Übergrößen sind pro Los und Artikelnummer in einer separaten Anlage zum entsprechenden Preisblatt als Netto-Preis oder Prozentsatz anzugeben. Produkttreue: Es sind die nach Zuschlagserteilung beschriebenen Produkte zu liefern. Abweichungen werden ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) nicht akzeptiert. Sollten Produkte aufgrund von Kollektions-/ Produktänderungen nicht mehr lieferbar sein, so ist nach Abstimmung mit dem AG, evtl. nach vorheriger Bemusterung (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen), das jeweilige Nachfolgeprodukt zu liefern. Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen für Los 13: Die Produkte in Los 13 sind in besonderem Maße von Verstößen gegen die unten aufgeführten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (engl. International Labour Organization, kurz ILO) betroffen. Die Beachtung dieser Kernarbeitsnormen muss auf der Produktionsstufe CUT-MAKE-TRIM für die Produkte in Los 13 sichergestellt werden: - Verbot von Zwangsarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105, - Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Recht auf Kollektivverhandlungen gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 98, - Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182, - Zahlung gleicher Löhne für gleiche Arbeit gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 100 und Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf, wie im ILO-Übereinkommen Nr. 111 definiert. Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und zur Vorlage von entsprechenden Nachweisen für die Produkte in Los 13. Die konkreten Anforderungen an den Nachweis ergeben sich aus der mit dem Angebot einzureichenden "Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität für Los 13". Rechnungslegung: Die Stadt Essen hat die Erfassung und Prüfung von Eingangsrechnungen auf eine elektronische Bearbeitung umgestellt (rechnung@finanzbuchhaltung.essen.de). Die Rechnungslegung soll daher elektronisch unter Beachtung folgender Konventionen erfolgen: - eine Rechnung pro E-Mail: die Rechnung muss zwingend im PDF-Format vorliegen, die Rechnung soll den Zusatz "Rechnung" im Dateinamen enthalten - Anlagen nach Möglichkeit in der selben E-Mail, als eigene PDF-Datei als eigene PDF-Datei, mit dem Zusatz "Anlage" im Dateinamen. Für alle Lieferungen an die die Sport- und Bäderbetriebe sind gesonderte Rechnungen auszustellen und an folgende Rechnungsanschrift zu übersenden: Sport- und Bäderbetriebe Essen, Huyssenallee 100, 45128 Essen (weitergehende Informationen sind dem jeweiligen Auftragsformular zu entnehmen) Eignungs- und Zuschlagskriterien: Eignungsprüfung: Es ist durch die Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Hierzu ist der von der AG mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vordruck "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden. Alternativ kann ein aktuelles Zertifikat über die vorhandene Präqualifizierung eingereicht werden. Zuschlagskriterien: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt ausschließlich über den Preis. Wertungsrelevant ist der Netto-Gesamtpreis je Los gemäß dem Preisblatt.

Vertragslaufzeit 08.04.2025 – 07.04.2026

Lieferung: Die Lieferung der Artikel erfolgt fracht- und verpackungskostenfrei frei Verwendungsstelle an verschiedene Dienststellen im gesamten Essener Stadtgebiet innerhalb von 21 Kalendertagen nach Abruf (zu beliefern sind gem. aktueller Kalkulation ca. 25 Dienststellen sowie die Sport- und Bäderbetriebe). Nach der Auftragsvergabe erfolgen die bedarfsorientierten Abrufe an den/die Auftragnehmer unter Verwendung der jeweiligen Artikelnummer gem. der Preisblätter. Hinsichtlich der auf Abruf zu liefernden Artikel wird angestrebt, die Abrufe nicht in Kleinstmengen sondern in wirtschaftlich vertretbaren Einheiten abzurufen. Verpackungseinheiten bleiben hierbei unberücksichtigt. Die Abrufe erfolgen mit Mengen- und Verwendungsstellenangaben stets schriftlich. Der Bedarf kann in den einzelnen Positionen je Los um 10 % überschritten werden; entsprechende Einzellieferungen können im Bedarfsfall erfolgen. Eine Abnahmeverpflichtung bei regulärer Handelsware besteht nicht (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.7 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Die vorgenannten Lieferfristen gelten auch für Einzellieferungen. Produktbeschreibung: Sollte während der Angebotsphase erkennbar sein, dass ausgeschriebene Produkte von den jeweiligen Herstellern vom Markt genommen werden, so ist mit dem Angebot in einer separaten Anlage darauf hinzuweisen und vergleichbare Nachfolgeprodukte des gleichen Herstellers zu benennen und im jeweiligen Preisblatt zu bepreisen. Preisblätter mit Angaben zum angebotenen Artikel: Bei den Losen 9,13, 14 und 17 sind durch den Bieter die Angaben zu den angebotenen Artikeln zu ergänzen. Diese sollten mindestens den Hersteller und die Hersteller-Artikelnummer beinhalten. Die Anforderung von Mustern wird sich vorbehalten (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Preisangaben: In den beigefügten Preisblättern sind in den jeweiligen gelb markierten Feldern die Netto-Preise pro Einheit anzugeben. Übergrößenzuschläge: Die Zuschläge für Übergrößen sind pro Los und Artikelnummer in einer separaten Anlage zum entsprechenden Preisblatt als Netto-Preis oder Prozentsatz anzugeben. Produkttreue: Es sind die nach Zuschlagserteilung beschriebenen Produkte zu liefern. Abweichungen werden ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) nicht akzeptiert. Sollten Produkte aufgrund von Kollektions-/ Produktänderungen nicht mehr lieferbar sein, so ist nach Abstimmung mit dem AG, evtl. nach vorheriger Bemusterung (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen), das jeweilige Nachfolgeprodukt zu liefern. Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen für Los 13: Die Produkte in Los 13 sind in besonderem Maße von Verstößen gegen die unten aufgeführten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (engl. International Labour Organization, kurz ILO) betroffen. Die Beachtung dieser Kernarbeitsnormen muss auf der Produktionsstufe CUT-MAKE-TRIM für die Produkte in Los 13 sichergestellt werden: - Verbot von Zwangsarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105, - Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Recht auf Kollektivverhandlungen gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 98, - Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182, - Zahlung gleicher Löhne für gleiche Arbeit gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 100 und Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf, wie im ILO-Übereinkommen Nr. 111 definiert. Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und zur Vorlage von entsprechenden Nachweisen für die Produkte in Los 13. Die konkreten Anforderungen an den Nachweis ergeben sich aus der mit dem Angebot einzureichenden "Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität für Los 13". Rechnungslegung: Die Stadt Essen hat die Erfassung und Prüfung von Eingangsrechnungen auf eine elektronische Bearbeitung umgestellt (rechnung@finanzbuchhaltung.essen.de). Die Rechnungslegung soll daher elektronisch unter Beachtung folgender Konventionen erfolgen: - eine Rechnung pro E-Mail: die Rechnung muss zwingend im PDF-Format vorliegen, die Rechnung soll den Zusatz "Rechnung" im Dateinamen enthalten - Anlagen nach Möglichkeit in der selben E-Mail, als eigene PDF-Datei als eigene PDF-Datei, mit dem Zusatz "Anlage" im Dateinamen. Für alle Lieferungen an die die Sport- und Bäderbetriebe sind gesonderte Rechnungen auszustellen und an folgende Rechnungsanschrift zu übersenden: Sport- und Bäderbetriebe Essen, Huyssenallee 100, 45128 Essen (weitergehende Informationen sind dem jeweiligen Auftragsformular zu entnehmen) Eignungs- und Zuschlagskriterien: Eignungsprüfung: Es ist durch die Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Hierzu ist der von der AG mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vordruck "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden. Alternativ kann ein aktuelles Zertifikat über die vorhandene Präqualifizierung eingereicht werden. Zuschlagskriterien: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt ausschließlich über den Preis. Wertungsrelevant ist der Netto-Gesamtpreis je Los gemäß dem Preisblatt.

Vertragslaufzeit 08.04.2025 – 07.04.2026

Lieferung: Die Lieferung der Artikel erfolgt fracht- und verpackungskostenfrei frei Verwendungsstelle an verschiedene Dienststellen im gesamten Essener Stadtgebiet innerhalb von 21 Kalendertagen nach Abruf (zu beliefern sind gem. aktueller Kalkulation ca. 25 Dienststellen sowie die Sport- und Bäderbetriebe). Nach der Auftragsvergabe erfolgen die bedarfsorientierten Abrufe an den/die Auftragnehmer unter Verwendung der jeweiligen Artikelnummer gem. der Preisblätter. Hinsichtlich der auf Abruf zu liefernden Artikel wird angestrebt, die Abrufe nicht in Kleinstmengen sondern in wirtschaftlich vertretbaren Einheiten abzurufen. Verpackungseinheiten bleiben hierbei unberücksichtigt. Die Abrufe erfolgen mit Mengen- und Verwendungsstellenangaben stets schriftlich. Der Bedarf kann in den einzelnen Positionen je Los um 10 % überschritten werden; entsprechende Einzellieferungen können im Bedarfsfall erfolgen. Eine Abnahmeverpflichtung bei regulärer Handelsware besteht nicht (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.7 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Die vorgenannten Lieferfristen gelten auch für Einzellieferungen. Produktbeschreibung: Sollte während der Angebotsphase erkennbar sein, dass ausgeschriebene Produkte von den jeweiligen Herstellern vom Markt genommen werden, so ist mit dem Angebot in einer separaten Anlage darauf hinzuweisen und vergleichbare Nachfolgeprodukte des gleichen Herstellers zu benennen und im jeweiligen Preisblatt zu bepreisen. Preisblätter mit Angaben zum angebotenen Artikel: Bei den Losen 9,13, 14 und 17 sind durch den Bieter die Angaben zu den angebotenen Artikeln zu ergänzen. Diese sollten mindestens den Hersteller und die Hersteller-Artikelnummer beinhalten. Die Anforderung von Mustern wird sich vorbehalten (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Preisangaben: In den beigefügten Preisblättern sind in den jeweiligen gelb markierten Feldern die Netto-Preise pro Einheit anzugeben. Übergrößenzuschläge: Die Zuschläge für Übergrößen sind pro Los und Artikelnummer in einer separaten Anlage zum entsprechenden Preisblatt als Netto-Preis oder Prozentsatz anzugeben. Produkttreue: Es sind die nach Zuschlagserteilung beschriebenen Produkte zu liefern. Abweichungen werden ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) nicht akzeptiert. Sollten Produkte aufgrund von Kollektions-/ Produktänderungen nicht mehr lieferbar sein, so ist nach Abstimmung mit dem AG, evtl. nach vorheriger Bemusterung (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen), das jeweilige Nachfolgeprodukt zu liefern. Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen für Los 13: Die Produkte in Los 13 sind in besonderem Maße von Verstößen gegen die unten aufgeführten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (engl. International Labour Organization, kurz ILO) betroffen. Die Beachtung dieser Kernarbeitsnormen muss auf der Produktionsstufe CUT-MAKE-TRIM für die Produkte in Los 13 sichergestellt werden: - Verbot von Zwangsarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105, - Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Recht auf Kollektivverhandlungen gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 98, - Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182, - Zahlung gleicher Löhne für gleiche Arbeit gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 100 und Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf, wie im ILO-Übereinkommen Nr. 111 definiert. Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und zur Vorlage von entsprechenden Nachweisen für die Produkte in Los 13. Die konkreten Anforderungen an den Nachweis ergeben sich aus der mit dem Angebot einzureichenden "Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität für Los 13". Rechnungslegung: Die Stadt Essen hat die Erfassung und Prüfung von Eingangsrechnungen auf eine elektronische Bearbeitung umgestellt (rechnung@finanzbuchhaltung.essen.de). Die Rechnungslegung soll daher elektronisch unter Beachtung folgender Konventionen erfolgen: - eine Rechnung pro E-Mail: die Rechnung muss zwingend im PDF-Format vorliegen, die Rechnung soll den Zusatz "Rechnung" im Dateinamen enthalten - Anlagen nach Möglichkeit in der selben E-Mail, als eigene PDF-Datei als eigene PDF-Datei, mit dem Zusatz "Anlage" im Dateinamen. Für alle Lieferungen an die die Sport- und Bäderbetriebe sind gesonderte Rechnungen auszustellen und an folgende Rechnungsanschrift zu übersenden: Sport- und Bäderbetriebe Essen, Huyssenallee 100, 45128 Essen (weitergehende Informationen sind dem jeweiligen Auftragsformular zu entnehmen) Eignungs- und Zuschlagskriterien: Eignungsprüfung: Es ist durch die Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Hierzu ist der von der AG mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vordruck "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden. Alternativ kann ein aktuelles Zertifikat über die vorhandene Präqualifizierung eingereicht werden. Zuschlagskriterien: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt ausschließlich über den Preis. Wertungsrelevant ist der Netto-Gesamtpreis je Los gemäß dem Preisblatt.

Vertragslaufzeit 08.04.2025 – 07.04.2026

Lieferung: Die Lieferung der Artikel erfolgt fracht- und verpackungskostenfrei frei Verwendungsstelle an verschiedene Dienststellen im gesamten Essener Stadtgebiet innerhalb von 21 Kalendertagen nach Abruf (zu beliefern sind gem. aktueller Kalkulation ca. 25 Dienststellen sowie die Sport- und Bäderbetriebe). Nach der Auftragsvergabe erfolgen die bedarfsorientierten Abrufe an den/die Auftragnehmer unter Verwendung der jeweiligen Artikelnummer gem. der Preisblätter. Hinsichtlich der auf Abruf zu liefernden Artikel wird angestrebt, die Abrufe nicht in Kleinstmengen sondern in wirtschaftlich vertretbaren Einheiten abzurufen. Verpackungseinheiten bleiben hierbei unberücksichtigt. Die Abrufe erfolgen mit Mengen- und Verwendungsstellenangaben stets schriftlich. Der Bedarf kann in den einzelnen Positionen je Los um 10 % überschritten werden; entsprechende Einzellieferungen können im Bedarfsfall erfolgen. Eine Abnahmeverpflichtung bei regulärer Handelsware besteht nicht (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.7 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Die vorgenannten Lieferfristen gelten auch für Einzellieferungen. Produktbeschreibung: Sollte während der Angebotsphase erkennbar sein, dass ausgeschriebene Produkte von den jeweiligen Herstellern vom Markt genommen werden, so ist mit dem Angebot in einer separaten Anlage darauf hinzuweisen und vergleichbare Nachfolgeprodukte des gleichen Herstellers zu benennen und im jeweiligen Preisblatt zu bepreisen. Preisblätter mit Angaben zum angebotenen Artikel: Bei den Losen 9,13, 14 und 17 sind durch den Bieter die Angaben zu den angebotenen Artikeln zu ergänzen. Diese sollten mindestens den Hersteller und die Hersteller-Artikelnummer beinhalten. Die Anforderung von Mustern wird sich vorbehalten (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Preisangaben: In den beigefügten Preisblättern sind in den jeweiligen gelb markierten Feldern die Netto-Preise pro Einheit anzugeben. Übergrößenzuschläge: Die Zuschläge für Übergrößen sind pro Los und Artikelnummer in einer separaten Anlage zum entsprechenden Preisblatt als Netto-Preis oder Prozentsatz anzugeben. Produkttreue: Es sind die nach Zuschlagserteilung beschriebenen Produkte zu liefern. Abweichungen werden ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) nicht akzeptiert. Sollten Produkte aufgrund von Kollektions-/ Produktänderungen nicht mehr lieferbar sein, so ist nach Abstimmung mit dem AG, evtl. nach vorheriger Bemusterung (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen), das jeweilige Nachfolgeprodukt zu liefern. Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen für Los 13: Die Produkte in Los 13 sind in besonderem Maße von Verstößen gegen die unten aufgeführten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (engl. International Labour Organization, kurz ILO) betroffen. Die Beachtung dieser Kernarbeitsnormen muss auf der Produktionsstufe CUT-MAKE-TRIM für die Produkte in Los 13 sichergestellt werden: - Verbot von Zwangsarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105, - Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Recht auf Kollektivverhandlungen gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 98, - Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182, - Zahlung gleicher Löhne für gleiche Arbeit gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 100 und Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf, wie im ILO-Übereinkommen Nr. 111 definiert. Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und zur Vorlage von entsprechenden Nachweisen für die Produkte in Los 13. Die konkreten Anforderungen an den Nachweis ergeben sich aus der mit dem Angebot einzureichenden "Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität für Los 13". Rechnungslegung: Die Stadt Essen hat die Erfassung und Prüfung von Eingangsrechnungen auf eine elektronische Bearbeitung umgestellt (rechnung@finanzbuchhaltung.essen.de). Die Rechnungslegung soll daher elektronisch unter Beachtung folgender Konventionen erfolgen: - eine Rechnung pro E-Mail: die Rechnung muss zwingend im PDF-Format vorliegen, die Rechnung soll den Zusatz "Rechnung" im Dateinamen enthalten - Anlagen nach Möglichkeit in der selben E-Mail, als eigene PDF-Datei als eigene PDF-Datei, mit dem Zusatz "Anlage" im Dateinamen. Für alle Lieferungen an die die Sport- und Bäderbetriebe sind gesonderte Rechnungen auszustellen und an folgende Rechnungsanschrift zu übersenden: Sport- und Bäderbetriebe Essen, Huyssenallee 100, 45128 Essen (weitergehende Informationen sind dem jeweiligen Auftragsformular zu entnehmen) Eignungs- und Zuschlagskriterien: Eignungsprüfung: Es ist durch die Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Hierzu ist der von der AG mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vordruck "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden. Alternativ kann ein aktuelles Zertifikat über die vorhandene Präqualifizierung eingereicht werden. Zuschlagskriterien: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt ausschließlich über den Preis. Wertungsrelevant ist der Netto-Gesamtpreis je Los gemäß dem Preisblatt.

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Lieferung: Die Lieferung der Artikel erfolgt fracht- und verpackungskostenfrei frei Verwendungsstelle an verschiedene Dienststellen im gesamten Essener Stadtgebiet innerhalb von 21 Kalendertagen nach Abruf (zu beliefern sind gem. aktueller Kalkulation ca. 25 Dienststellen sowie die Sport- und Bäderbetriebe). Nach der Auftragsvergabe erfolgen die bedarfsorientierten Abrufe an den/die Auftragnehmer unter Verwendung der jeweiligen Artikelnummer gem. der Preisblätter. Hinsichtlich der auf Abruf zu liefernden Artikel wird angestrebt, die Abrufe nicht in Kleinstmengen sondern in wirtschaftlich vertretbaren Einheiten abzurufen. Verpackungseinheiten bleiben hierbei unberücksichtigt. Die Abrufe erfolgen mit Mengen- und Verwendungsstellenangaben stets schriftlich. Der Bedarf kann in den einzelnen Positionen je Los um 10 % überschritten werden; entsprechende Einzellieferungen können im Bedarfsfall erfolgen. Eine Abnahmeverpflichtung bei regulärer Handelsware besteht nicht (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.7 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Die vorgenannten Lieferfristen gelten auch für Einzellieferungen. Produktbeschreibung: Sollte während der Angebotsphase erkennbar sein, dass ausgeschriebene Produkte von den jeweiligen Herstellern vom Markt genommen werden, so ist mit dem Angebot in einer separaten Anlage darauf hinzuweisen und vergleichbare Nachfolgeprodukte des gleichen Herstellers zu benennen und im jeweiligen Preisblatt zu bepreisen. Preisblätter mit Angaben zum angebotenen Artikel: Bei den Losen 9,13, 14 und 17 sind durch den Bieter die Angaben zu den angebotenen Artikeln zu ergänzen. Diese sollten mindestens den Hersteller und die Hersteller-Artikelnummer beinhalten. Die Anforderung von Mustern wird sich vorbehalten (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Preisangaben: In den beigefügten Preisblättern sind in den jeweiligen gelb markierten Feldern die Netto-Preise pro Einheit anzugeben. Übergrößenzuschläge: Die Zuschläge für Übergrößen sind pro Los und Artikelnummer in einer separaten Anlage zum entsprechenden Preisblatt als Netto-Preis oder Prozentsatz anzugeben. Produkttreue: Es sind die nach Zuschlagserteilung beschriebenen Produkte zu liefern. Abweichungen werden ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) nicht akzeptiert. Sollten Produkte aufgrund von Kollektions-/ Produktänderungen nicht mehr lieferbar sein, so ist nach Abstimmung mit dem AG, evtl. nach vorheriger Bemusterung (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen), das jeweilige Nachfolgeprodukt zu liefern. Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen für Los 13: Die Produkte in Los 13 sind in besonderem Maße von Verstößen gegen die unten aufgeführten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (engl. International Labour Organization, kurz ILO) betroffen. Die Beachtung dieser Kernarbeitsnormen muss auf der Produktionsstufe CUT-MAKE-TRIM für die Produkte in Los 13 sichergestellt werden: - Verbot von Zwangsarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105, - Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Recht auf Kollektivverhandlungen gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 98, - Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182, - Zahlung gleicher Löhne für gleiche Arbeit gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 100 und Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf, wie im ILO-Übereinkommen Nr. 111 definiert. Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und zur Vorlage von entsprechenden Nachweisen für die Produkte in Los 13. Die konkreten Anforderungen an den Nachweis ergeben sich aus der mit dem Angebot einzureichenden "Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität für Los 13". Rechnungslegung: Die Stadt Essen hat die Erfassung und Prüfung von Eingangsrechnungen auf eine elektronische Bearbeitung umgestellt (rechnung@finanzbuchhaltung.essen.de). Die Rechnungslegung soll daher elektronisch unter Beachtung folgender Konventionen erfolgen: - eine Rechnung pro E-Mail: die Rechnung muss zwingend im PDF-Format vorliegen, die Rechnung soll den Zusatz "Rechnung" im Dateinamen enthalten - Anlagen nach Möglichkeit in der selben E-Mail, als eigene PDF-Datei als eigene PDF-Datei, mit dem Zusatz "Anlage" im Dateinamen. Für alle Lieferungen an die die Sport- und Bäderbetriebe sind gesonderte Rechnungen auszustellen und an folgende Rechnungsanschrift zu übersenden: Sport- und Bäderbetriebe Essen, Huyssenallee 100, 45128 Essen (weitergehende Informationen sind dem jeweiligen Auftragsformular zu entnehmen) Eignungs- und Zuschlagskriterien: Eignungsprüfung: Es ist durch die Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Hierzu ist der von der AG mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vordruck "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden. Alternativ kann ein aktuelles Zertifikat über die vorhandene Präqualifizierung eingereicht werden. Zuschlagskriterien: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt ausschließlich über den Preis. Wertungsrelevant ist der Netto-Gesamtpreis je Los gemäß dem Preisblatt.

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Lieferung: Die Lieferung der Artikel erfolgt fracht- und verpackungskostenfrei frei Verwendungsstelle an verschiedene Dienststellen im gesamten Essener Stadtgebiet innerhalb von 21 Kalendertagen nach Abruf (zu beliefern sind gem. aktueller Kalkulation ca. 25 Dienststellen sowie die Sport- und Bäderbetriebe). Nach der Auftragsvergabe erfolgen die bedarfsorientierten Abrufe an den/die Auftragnehmer unter Verwendung der jeweiligen Artikelnummer gem. der Preisblätter. Hinsichtlich der auf Abruf zu liefernden Artikel wird angestrebt, die Abrufe nicht in Kleinstmengen sondern in wirtschaftlich vertretbaren Einheiten abzurufen. Verpackungseinheiten bleiben hierbei unberücksichtigt. Die Abrufe erfolgen mit Mengen- und Verwendungsstellenangaben stets schriftlich. Der Bedarf kann in den einzelnen Positionen je Los um 10 % überschritten werden; entsprechende Einzellieferungen können im Bedarfsfall erfolgen. Eine Abnahmeverpflichtung bei regulärer Handelsware besteht nicht (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.7 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Die vorgenannten Lieferfristen gelten auch für Einzellieferungen. Produktbeschreibung: Sollte während der Angebotsphase erkennbar sein, dass ausgeschriebene Produkte von den jeweiligen Herstellern vom Markt genommen werden, so ist mit dem Angebot in einer separaten Anlage darauf hinzuweisen und vergleichbare Nachfolgeprodukte des gleichen Herstellers zu benennen und im jeweiligen Preisblatt zu bepreisen. Preisblätter mit Angaben zum angebotenen Artikel: Bei den Losen 9,13, 14 und 17 sind durch den Bieter die Angaben zu den angebotenen Artikeln zu ergänzen. Diese sollten mindestens den Hersteller und die Hersteller-Artikelnummer beinhalten. Die Anforderung von Mustern wird sich vorbehalten (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Preisangaben: In den beigefügten Preisblättern sind in den jeweiligen gelb markierten Feldern die Netto-Preise pro Einheit anzugeben. Übergrößenzuschläge: Die Zuschläge für Übergrößen sind pro Los und Artikelnummer in einer separaten Anlage zum entsprechenden Preisblatt als Netto-Preis oder Prozentsatz anzugeben. Produkttreue: Es sind die nach Zuschlagserteilung beschriebenen Produkte zu liefern. Abweichungen werden ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) nicht akzeptiert. Sollten Produkte aufgrund von Kollektions-/ Produktänderungen nicht mehr lieferbar sein, so ist nach Abstimmung mit dem AG, evtl. nach vorheriger Bemusterung (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen), das jeweilige Nachfolgeprodukt zu liefern. Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen für Los 13: Die Produkte in Los 13 sind in besonderem Maße von Verstößen gegen die unten aufgeführten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (engl. International Labour Organization, kurz ILO) betroffen. Die Beachtung dieser Kernarbeitsnormen muss auf der Produktionsstufe CUT-MAKE-TRIM für die Produkte in Los 13 sichergestellt werden: - Verbot von Zwangsarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105, - Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Recht auf Kollektivverhandlungen gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 98, - Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182, - Zahlung gleicher Löhne für gleiche Arbeit gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 100 und Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf, wie im ILO-Übereinkommen Nr. 111 definiert. Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und zur Vorlage von entsprechenden Nachweisen für die Produkte in Los 13. Die konkreten Anforderungen an den Nachweis ergeben sich aus der mit dem Angebot einzureichenden "Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität für Los 13". Rechnungslegung: Die Stadt Essen hat die Erfassung und Prüfung von Eingangsrechnungen auf eine elektronische Bearbeitung umgestellt (rechnung@finanzbuchhaltung.essen.de). Die Rechnungslegung soll daher elektronisch unter Beachtung folgender Konventionen erfolgen: - eine Rechnung pro E-Mail: die Rechnung muss zwingend im PDF-Format vorliegen, die Rechnung soll den Zusatz "Rechnung" im Dateinamen enthalten - Anlagen nach Möglichkeit in der selben E-Mail, als eigene PDF-Datei als eigene PDF-Datei, mit dem Zusatz "Anlage" im Dateinamen. Für alle Lieferungen an die die Sport- und Bäderbetriebe sind gesonderte Rechnungen auszustellen und an folgende Rechnungsanschrift zu übersenden: Sport- und Bäderbetriebe Essen, Huyssenallee 100, 45128 Essen (weitergehende Informationen sind dem jeweiligen Auftragsformular zu entnehmen) Eignungs- und Zuschlagskriterien: Eignungsprüfung: Es ist durch die Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Hierzu ist der von der AG mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vordruck "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden. Alternativ kann ein aktuelles Zertifikat über die vorhandene Präqualifizierung eingereicht werden. Zuschlagskriterien: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt ausschließlich über den Preis. Wertungsrelevant ist der Netto-Gesamtpreis je Los gemäß dem Preisblatt.

Vertragslaufzeit 08.04.2025 – 07.04.2026

Lieferung: Die Lieferung der Artikel erfolgt fracht- und verpackungskostenfrei frei Verwendungsstelle an verschiedene Dienststellen im gesamten Essener Stadtgebiet innerhalb von 21 Kalendertagen nach Abruf (zu beliefern sind gem. aktueller Kalkulation ca. 25 Dienststellen sowie die Sport- und Bäderbetriebe). Nach der Auftragsvergabe erfolgen die bedarfsorientierten Abrufe an den/die Auftragnehmer unter Verwendung der jeweiligen Artikelnummer gem. der Preisblätter. Hinsichtlich der auf Abruf zu liefernden Artikel wird angestrebt, die Abrufe nicht in Kleinstmengen sondern in wirtschaftlich vertretbaren Einheiten abzurufen. Verpackungseinheiten bleiben hierbei unberücksichtigt. Die Abrufe erfolgen mit Mengen- und Verwendungsstellenangaben stets schriftlich. Der Bedarf kann in den einzelnen Positionen je Los um 10 % überschritten werden; entsprechende Einzellieferungen können im Bedarfsfall erfolgen. Eine Abnahmeverpflichtung bei regulärer Handelsware besteht nicht (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.7 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Die vorgenannten Lieferfristen gelten auch für Einzellieferungen. Produktbeschreibung: Sollte während der Angebotsphase erkennbar sein, dass ausgeschriebene Produkte von den jeweiligen Herstellern vom Markt genommen werden, so ist mit dem Angebot in einer separaten Anlage darauf hinzuweisen und vergleichbare Nachfolgeprodukte des gleichen Herstellers zu benennen und im jeweiligen Preisblatt zu bepreisen. Preisblätter mit Angaben zum angebotenen Artikel: Bei den Losen 9,13, 14 und 17 sind durch den Bieter die Angaben zu den angebotenen Artikeln zu ergänzen. Diese sollten mindestens den Hersteller und die Hersteller-Artikelnummer beinhalten. Die Anforderung von Mustern wird sich vorbehalten (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Preisangaben: In den beigefügten Preisblättern sind in den jeweiligen gelb markierten Feldern die Netto-Preise pro Einheit anzugeben. Übergrößenzuschläge: Die Zuschläge für Übergrößen sind pro Los und Artikelnummer in einer separaten Anlage zum entsprechenden Preisblatt als Netto-Preis oder Prozentsatz anzugeben. Produkttreue: Es sind die nach Zuschlagserteilung beschriebenen Produkte zu liefern. Abweichungen werden ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) nicht akzeptiert. Sollten Produkte aufgrund von Kollektions-/ Produktänderungen nicht mehr lieferbar sein, so ist nach Abstimmung mit dem AG, evtl. nach vorheriger Bemusterung (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen), das jeweilige Nachfolgeprodukt zu liefern. Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen für Los 13: Die Produkte in Los 13 sind in besonderem Maße von Verstößen gegen die unten aufgeführten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (engl. International Labour Organization, kurz ILO) betroffen. Die Beachtung dieser Kernarbeitsnormen muss auf der Produktionsstufe CUT-MAKE-TRIM für die Produkte in Los 13 sichergestellt werden: - Verbot von Zwangsarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105, - Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Recht auf Kollektivverhandlungen gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 98, - Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182, - Zahlung gleicher Löhne für gleiche Arbeit gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 100 und Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf, wie im ILO-Übereinkommen Nr. 111 definiert. Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und zur Vorlage von entsprechenden Nachweisen für die Produkte in Los 13. Die konkreten Anforderungen an den Nachweis ergeben sich aus der mit dem Angebot einzureichenden "Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität für Los 13". Rechnungslegung: Die Stadt Essen hat die Erfassung und Prüfung von Eingangsrechnungen auf eine elektronische Bearbeitung umgestellt (rechnung@finanzbuchhaltung.essen.de). Die Rechnungslegung soll daher elektronisch unter Beachtung folgender Konventionen erfolgen: - eine Rechnung pro E-Mail: die Rechnung muss zwingend im PDF-Format vorliegen, die Rechnung soll den Zusatz "Rechnung" im Dateinamen enthalten - Anlagen nach Möglichkeit in der selben E-Mail, als eigene PDF-Datei als eigene PDF-Datei, mit dem Zusatz "Anlage" im Dateinamen. Für alle Lieferungen an die die Sport- und Bäderbetriebe sind gesonderte Rechnungen auszustellen und an folgende Rechnungsanschrift zu übersenden: Sport- und Bäderbetriebe Essen, Huyssenallee 100, 45128 Essen (weitergehende Informationen sind dem jeweiligen Auftragsformular zu entnehmen) Eignungs- und Zuschlagskriterien: Eignungsprüfung: Es ist durch die Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Hierzu ist der von der AG mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vordruck "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden. Alternativ kann ein aktuelles Zertifikat über die vorhandene Präqualifizierung eingereicht werden. Zuschlagskriterien: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt ausschließlich über den Preis. Wertungsrelevant ist der Netto-Gesamtpreis je Los gemäß dem Preisblatt.

Vertragslaufzeit 08.04.2025 – 07.04.2026

Lieferung: Die Lieferung der Artikel erfolgt fracht- und verpackungskostenfrei frei Verwendungsstelle an verschiedene Dienststellen im gesamten Essener Stadtgebiet innerhalb von 21 Kalendertagen nach Abruf (zu beliefern sind gem. aktueller Kalkulation ca. 25 Dienststellen sowie die Sport- und Bäderbetriebe). Nach der Auftragsvergabe erfolgen die bedarfsorientierten Abrufe an den/die Auftragnehmer unter Verwendung der jeweiligen Artikelnummer gem. der Preisblätter. Hinsichtlich der auf Abruf zu liefernden Artikel wird angestrebt, die Abrufe nicht in Kleinstmengen sondern in wirtschaftlich vertretbaren Einheiten abzurufen. Verpackungseinheiten bleiben hierbei unberücksichtigt. Die Abrufe erfolgen mit Mengen- und Verwendungsstellenangaben stets schriftlich. Der Bedarf kann in den einzelnen Positionen je Los um 10 % überschritten werden; entsprechende Einzellieferungen können im Bedarfsfall erfolgen. Eine Abnahmeverpflichtung bei regulärer Handelsware besteht nicht (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.7 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Die vorgenannten Lieferfristen gelten auch für Einzellieferungen. Produktbeschreibung: Sollte während der Angebotsphase erkennbar sein, dass ausgeschriebene Produkte von den jeweiligen Herstellern vom Markt genommen werden, so ist mit dem Angebot in einer separaten Anlage darauf hinzuweisen und vergleichbare Nachfolgeprodukte des gleichen Herstellers zu benennen und im jeweiligen Preisblatt zu bepreisen. Preisblätter mit Angaben zum angebotenen Artikel: Bei den Losen 9,13, 14 und 17 sind durch den Bieter die Angaben zu den angebotenen Artikeln zu ergänzen. Diese sollten mindestens den Hersteller und die Hersteller-Artikelnummer beinhalten. Die Anforderung von Mustern wird sich vorbehalten (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Preisangaben: In den beigefügten Preisblättern sind in den jeweiligen gelb markierten Feldern die Netto-Preise pro Einheit anzugeben. Übergrößenzuschläge: Die Zuschläge für Übergrößen sind pro Los und Artikelnummer in einer separaten Anlage zum entsprechenden Preisblatt als Netto-Preis oder Prozentsatz anzugeben. Produkttreue: Es sind die nach Zuschlagserteilung beschriebenen Produkte zu liefern. Abweichungen werden ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) nicht akzeptiert. Sollten Produkte aufgrund von Kollektions-/ Produktänderungen nicht mehr lieferbar sein, so ist nach Abstimmung mit dem AG, evtl. nach vorheriger Bemusterung (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen), das jeweilige Nachfolgeprodukt zu liefern. Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen für Los 13: Die Produkte in Los 13 sind in besonderem Maße von Verstößen gegen die unten aufgeführten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (engl. International Labour Organization, kurz ILO) betroffen. Die Beachtung dieser Kernarbeitsnormen muss auf der Produktionsstufe CUT-MAKE-TRIM für die Produkte in Los 13 sichergestellt werden: - Verbot von Zwangsarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105, - Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Recht auf Kollektivverhandlungen gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 98, - Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182, - Zahlung gleicher Löhne für gleiche Arbeit gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 100 und Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf, wie im ILO-Übereinkommen Nr. 111 definiert. Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und zur Vorlage von entsprechenden Nachweisen für die Produkte in Los 13. Die konkreten Anforderungen an den Nachweis ergeben sich aus der mit dem Angebot einzureichenden "Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität für Los 13". Rechnungslegung: Die Stadt Essen hat die Erfassung und Prüfung von Eingangsrechnungen auf eine elektronische Bearbeitung umgestellt (rechnung@finanzbuchhaltung.essen.de). Die Rechnungslegung soll daher elektronisch unter Beachtung folgender Konventionen erfolgen: - eine Rechnung pro E-Mail: die Rechnung muss zwingend im PDF-Format vorliegen, die Rechnung soll den Zusatz "Rechnung" im Dateinamen enthalten - Anlagen nach Möglichkeit in der selben E-Mail, als eigene PDF-Datei als eigene PDF-Datei, mit dem Zusatz "Anlage" im Dateinamen. Für alle Lieferungen an die die Sport- und Bäderbetriebe sind gesonderte Rechnungen auszustellen und an folgende Rechnungsanschrift zu übersenden: Sport- und Bäderbetriebe Essen, Huyssenallee 100, 45128 Essen (weitergehende Informationen sind dem jeweiligen Auftragsformular zu entnehmen) Eignungs- und Zuschlagskriterien: Eignungsprüfung: Es ist durch die Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Hierzu ist der von der AG mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vordruck "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden. Alternativ kann ein aktuelles Zertifikat über die vorhandene Präqualifizierung eingereicht werden. Zuschlagskriterien: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt ausschließlich über den Preis. Wertungsrelevant ist der Netto-Gesamtpreis je Los gemäß dem Preisblatt.

Vertragslaufzeit 08.04.2025 – 07.04.2026

Lieferung: Die Lieferung der Artikel erfolgt fracht- und verpackungskostenfrei frei Verwendungsstelle an verschiedene Dienststellen im gesamten Essener Stadtgebiet innerhalb von 21 Kalendertagen nach Abruf (zu beliefern sind gem. aktueller Kalkulation ca. 25 Dienststellen sowie die Sport- und Bäderbetriebe). Nach der Auftragsvergabe erfolgen die bedarfsorientierten Abrufe an den/die Auftragnehmer unter Verwendung der jeweiligen Artikelnummer gem. der Preisblätter. Hinsichtlich der auf Abruf zu liefernden Artikel wird angestrebt, die Abrufe nicht in Kleinstmengen sondern in wirtschaftlich vertretbaren Einheiten abzurufen. Verpackungseinheiten bleiben hierbei unberücksichtigt. Die Abrufe erfolgen mit Mengen- und Verwendungsstellenangaben stets schriftlich. Der Bedarf kann in den einzelnen Positionen je Los um 10 % überschritten werden; entsprechende Einzellieferungen können im Bedarfsfall erfolgen. Eine Abnahmeverpflichtung bei regulärer Handelsware besteht nicht (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.7 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Die vorgenannten Lieferfristen gelten auch für Einzellieferungen. Produktbeschreibung: Sollte während der Angebotsphase erkennbar sein, dass ausgeschriebene Produkte von den jeweiligen Herstellern vom Markt genommen werden, so ist mit dem Angebot in einer separaten Anlage darauf hinzuweisen und vergleichbare Nachfolgeprodukte des gleichen Herstellers zu benennen und im jeweiligen Preisblatt zu bepreisen. Preisblätter mit Angaben zum angebotenen Artikel: Bei den Losen 9,13, 14 und 17 sind durch den Bieter die Angaben zu den angebotenen Artikeln zu ergänzen. Diese sollten mindestens den Hersteller und die Hersteller-Artikelnummer beinhalten. Die Anforderung von Mustern wird sich vorbehalten (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Preisangaben: In den beigefügten Preisblättern sind in den jeweiligen gelb markierten Feldern die Netto-Preise pro Einheit anzugeben. Übergrößenzuschläge: Die Zuschläge für Übergrößen sind pro Los und Artikelnummer in einer separaten Anlage zum entsprechenden Preisblatt als Netto-Preis oder Prozentsatz anzugeben. Produkttreue: Es sind die nach Zuschlagserteilung beschriebenen Produkte zu liefern. Abweichungen werden ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) nicht akzeptiert. Sollten Produkte aufgrund von Kollektions-/ Produktänderungen nicht mehr lieferbar sein, so ist nach Abstimmung mit dem AG, evtl. nach vorheriger Bemusterung (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen), das jeweilige Nachfolgeprodukt zu liefern. Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen für Los 13: Die Produkte in Los 13 sind in besonderem Maße von Verstößen gegen die unten aufgeführten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (engl. International Labour Organization, kurz ILO) betroffen. Die Beachtung dieser Kernarbeitsnormen muss auf der Produktionsstufe CUT-MAKE-TRIM für die Produkte in Los 13 sichergestellt werden: - Verbot von Zwangsarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105, - Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Recht auf Kollektivverhandlungen gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 98, - Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182, - Zahlung gleicher Löhne für gleiche Arbeit gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 100 und Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf, wie im ILO-Übereinkommen Nr. 111 definiert. Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und zur Vorlage von entsprechenden Nachweisen für die Produkte in Los 13. Die konkreten Anforderungen an den Nachweis ergeben sich aus der mit dem Angebot einzureichenden "Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität für Los 13". Rechnungslegung: Die Stadt Essen hat die Erfassung und Prüfung von Eingangsrechnungen auf eine elektronische Bearbeitung umgestellt (rechnung@finanzbuchhaltung.essen.de). Die Rechnungslegung soll daher elektronisch unter Beachtung folgender Konventionen erfolgen: - eine Rechnung pro E-Mail: die Rechnung muss zwingend im PDF-Format vorliegen, die Rechnung soll den Zusatz "Rechnung" im Dateinamen enthalten - Anlagen nach Möglichkeit in der selben E-Mail, als eigene PDF-Datei als eigene PDF-Datei, mit dem Zusatz "Anlage" im Dateinamen. Für alle Lieferungen an die die Sport- und Bäderbetriebe sind gesonderte Rechnungen auszustellen und an folgende Rechnungsanschrift zu übersenden: Sport- und Bäderbetriebe Essen, Huyssenallee 100, 45128 Essen (weitergehende Informationen sind dem jeweiligen Auftragsformular zu entnehmen) Eignungs- und Zuschlagskriterien: Eignungsprüfung: Es ist durch die Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Hierzu ist der von der AG mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vordruck "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden. Alternativ kann ein aktuelles Zertifikat über die vorhandene Präqualifizierung eingereicht werden. Zuschlagskriterien: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt ausschließlich über den Preis. Wertungsrelevant ist der Netto-Gesamtpreis je Los gemäß dem Preisblatt.

Vertragslaufzeit 08.04.2025 – 07.04.2026

Lieferung: Die Lieferung der Artikel erfolgt fracht- und verpackungskostenfrei frei Verwendungsstelle an verschiedene Dienststellen im gesamten Essener Stadtgebiet innerhalb von 21 Kalendertagen nach Abruf (zu beliefern sind gem. aktueller Kalkulation ca. 25 Dienststellen sowie die Sport- und Bäderbetriebe). Nach der Auftragsvergabe erfolgen die bedarfsorientierten Abrufe an den/die Auftragnehmer unter Verwendung der jeweiligen Artikelnummer gem. der Preisblätter. Hinsichtlich der auf Abruf zu liefernden Artikel wird angestrebt, die Abrufe nicht in Kleinstmengen sondern in wirtschaftlich vertretbaren Einheiten abzurufen. Verpackungseinheiten bleiben hierbei unberücksichtigt. Die Abrufe erfolgen mit Mengen- und Verwendungsstellenangaben stets schriftlich. Der Bedarf kann in den einzelnen Positionen je Los um 10 % überschritten werden; entsprechende Einzellieferungen können im Bedarfsfall erfolgen. Eine Abnahmeverpflichtung bei regulärer Handelsware besteht nicht (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.7 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Die vorgenannten Lieferfristen gelten auch für Einzellieferungen. Produktbeschreibung: Sollte während der Angebotsphase erkennbar sein, dass ausgeschriebene Produkte von den jeweiligen Herstellern vom Markt genommen werden, so ist mit dem Angebot in einer separaten Anlage darauf hinzuweisen und vergleichbare Nachfolgeprodukte des gleichen Herstellers zu benennen und im jeweiligen Preisblatt zu bepreisen. Preisblätter mit Angaben zum angebotenen Artikel: Bei den Losen 9,13, 14 und 17 sind durch den Bieter die Angaben zu den angebotenen Artikeln zu ergänzen. Diese sollten mindestens den Hersteller und die Hersteller-Artikelnummer beinhalten. Die Anforderung von Mustern wird sich vorbehalten (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Preisangaben: In den beigefügten Preisblättern sind in den jeweiligen gelb markierten Feldern die Netto-Preise pro Einheit anzugeben. Übergrößenzuschläge: Die Zuschläge für Übergrößen sind pro Los und Artikelnummer in einer separaten Anlage zum entsprechenden Preisblatt als Netto-Preis oder Prozentsatz anzugeben. Produkttreue: Es sind die nach Zuschlagserteilung beschriebenen Produkte zu liefern. Abweichungen werden ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) nicht akzeptiert. Sollten Produkte aufgrund von Kollektions-/ Produktänderungen nicht mehr lieferbar sein, so ist nach Abstimmung mit dem AG, evtl. nach vorheriger Bemusterung (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen), das jeweilige Nachfolgeprodukt zu liefern. Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen für Los 13: Die Produkte in Los 13 sind in besonderem Maße von Verstößen gegen die unten aufgeführten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (engl. International Labour Organization, kurz ILO) betroffen. Die Beachtung dieser Kernarbeitsnormen muss auf der Produktionsstufe CUT-MAKE-TRIM für die Produkte in Los 13 sichergestellt werden: - Verbot von Zwangsarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105, - Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Recht auf Kollektivverhandlungen gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 98, - Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182, - Zahlung gleicher Löhne für gleiche Arbeit gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 100 und Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf, wie im ILO-Übereinkommen Nr. 111 definiert. Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und zur Vorlage von entsprechenden Nachweisen für die Produkte in Los 13. Die konkreten Anforderungen an den Nachweis ergeben sich aus der mit dem Angebot einzureichenden "Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität für Los 13". Rechnungslegung: Die Stadt Essen hat die Erfassung und Prüfung von Eingangsrechnungen auf eine elektronische Bearbeitung umgestellt (rechnung@finanzbuchhaltung.essen.de). Die Rechnungslegung soll daher elektronisch unter Beachtung folgender Konventionen erfolgen: - eine Rechnung pro E-Mail: die Rechnung muss zwingend im PDF-Format vorliegen, die Rechnung soll den Zusatz "Rechnung" im Dateinamen enthalten - Anlagen nach Möglichkeit in der selben E-Mail, als eigene PDF-Datei als eigene PDF-Datei, mit dem Zusatz "Anlage" im Dateinamen. Für alle Lieferungen an die die Sport- und Bäderbetriebe sind gesonderte Rechnungen auszustellen und an folgende Rechnungsanschrift zu übersenden: Sport- und Bäderbetriebe Essen, Huyssenallee 100, 45128 Essen (weitergehende Informationen sind dem jeweiligen Auftragsformular zu entnehmen) Eignungs- und Zuschlagskriterien: Eignungsprüfung: Es ist durch die Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Hierzu ist der von der AG mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vordruck "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden. Alternativ kann ein aktuelles Zertifikat über die vorhandene Präqualifizierung eingereicht werden. Zuschlagskriterien: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt ausschließlich über den Preis. Wertungsrelevant ist der Netto-Gesamtpreis je Los gemäß dem Preisblatt.

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Lieferung: Die Lieferung der Artikel erfolgt fracht- und verpackungskostenfrei frei Verwendungsstelle an verschiedene Dienststellen im gesamten Essener Stadtgebiet innerhalb von 21 Kalendertagen nach Abruf (zu beliefern sind gem. aktueller Kalkulation ca. 25 Dienststellen sowie die Sport- und Bäderbetriebe). Nach der Auftragsvergabe erfolgen die bedarfsorientierten Abrufe an den/die Auftragnehmer unter Verwendung der jeweiligen Artikelnummer gem. der Preisblätter. Hinsichtlich der auf Abruf zu liefernden Artikel wird angestrebt, die Abrufe nicht in Kleinstmengen sondern in wirtschaftlich vertretbaren Einheiten abzurufen. Verpackungseinheiten bleiben hierbei unberücksichtigt. Die Abrufe erfolgen mit Mengen- und Verwendungsstellenangaben stets schriftlich. Der Bedarf kann in den einzelnen Positionen je Los um 10 % überschritten werden; entsprechende Einzellieferungen können im Bedarfsfall erfolgen. Eine Abnahmeverpflichtung bei regulärer Handelsware besteht nicht (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.7 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Die vorgenannten Lieferfristen gelten auch für Einzellieferungen. Produktbeschreibung: Sollte während der Angebotsphase erkennbar sein, dass ausgeschriebene Produkte von den jeweiligen Herstellern vom Markt genommen werden, so ist mit dem Angebot in einer separaten Anlage darauf hinzuweisen und vergleichbare Nachfolgeprodukte des gleichen Herstellers zu benennen und im jeweiligen Preisblatt zu bepreisen. Preisblätter mit Angaben zum angebotenen Artikel: Bei den Losen 9,13, 14 und 17 sind durch den Bieter die Angaben zu den angebotenen Artikeln zu ergänzen. Diese sollten mindestens den Hersteller und die Hersteller-Artikelnummer beinhalten. Die Anforderung von Mustern wird sich vorbehalten (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Preisangaben: In den beigefügten Preisblättern sind in den jeweiligen gelb markierten Feldern die Netto-Preise pro Einheit anzugeben. Übergrößenzuschläge: Die Zuschläge für Übergrößen sind pro Los und Artikelnummer in einer separaten Anlage zum entsprechenden Preisblatt als Netto-Preis oder Prozentsatz anzugeben. Produkttreue: Es sind die nach Zuschlagserteilung beschriebenen Produkte zu liefern. Abweichungen werden ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) nicht akzeptiert. Sollten Produkte aufgrund von Kollektions-/ Produktänderungen nicht mehr lieferbar sein, so ist nach Abstimmung mit dem AG, evtl. nach vorheriger Bemusterung (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen), das jeweilige Nachfolgeprodukt zu liefern. Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen für Los 13: Die Produkte in Los 13 sind in besonderem Maße von Verstößen gegen die unten aufgeführten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (engl. International Labour Organization, kurz ILO) betroffen. Die Beachtung dieser Kernarbeitsnormen muss auf der Produktionsstufe CUT-MAKE-TRIM für die Produkte in Los 13 sichergestellt werden: - Verbot von Zwangsarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105, - Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Recht auf Kollektivverhandlungen gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 98, - Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182, - Zahlung gleicher Löhne für gleiche Arbeit gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 100 und Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf, wie im ILO-Übereinkommen Nr. 111 definiert. Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und zur Vorlage von entsprechenden Nachweisen für die Produkte in Los 13. Die konkreten Anforderungen an den Nachweis ergeben sich aus der mit dem Angebot einzureichenden "Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität für Los 13". Rechnungslegung: Die Stadt Essen hat die Erfassung und Prüfung von Eingangsrechnungen auf eine elektronische Bearbeitung umgestellt (rechnung@finanzbuchhaltung.essen.de). Die Rechnungslegung soll daher elektronisch unter Beachtung folgender Konventionen erfolgen: - eine Rechnung pro E-Mail: die Rechnung muss zwingend im PDF-Format vorliegen, die Rechnung soll den Zusatz "Rechnung" im Dateinamen enthalten - Anlagen nach Möglichkeit in der selben E-Mail, als eigene PDF-Datei als eigene PDF-Datei, mit dem Zusatz "Anlage" im Dateinamen. Für alle Lieferungen an die die Sport- und Bäderbetriebe sind gesonderte Rechnungen auszustellen und an folgende Rechnungsanschrift zu übersenden: Sport- und Bäderbetriebe Essen, Huyssenallee 100, 45128 Essen (weitergehende Informationen sind dem jeweiligen Auftragsformular zu entnehmen) Eignungs- und Zuschlagskriterien: Eignungsprüfung: Es ist durch die Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Hierzu ist der von der AG mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vordruck "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden. Alternativ kann ein aktuelles Zertifikat über die vorhandene Präqualifizierung eingereicht werden. Zuschlagskriterien: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt ausschließlich über den Preis. Wertungsrelevant ist der Netto-Gesamtpreis je Los gemäß dem Preisblatt.

Vertragslaufzeit 08.04.2025 – 07.04.2026

Lieferung: Die Lieferung der Artikel erfolgt fracht- und verpackungskostenfrei frei Verwendungsstelle an verschiedene Dienststellen im gesamten Essener Stadtgebiet innerhalb von 21 Kalendertagen nach Abruf (zu beliefern sind gem. aktueller Kalkulation ca. 25 Dienststellen sowie die Sport- und Bäderbetriebe). Nach der Auftragsvergabe erfolgen die bedarfsorientierten Abrufe an den/die Auftragnehmer unter Verwendung der jeweiligen Artikelnummer gem. der Preisblätter. Hinsichtlich der auf Abruf zu liefernden Artikel wird angestrebt, die Abrufe nicht in Kleinstmengen sondern in wirtschaftlich vertretbaren Einheiten abzurufen. Verpackungseinheiten bleiben hierbei unberücksichtigt. Die Abrufe erfolgen mit Mengen- und Verwendungsstellenangaben stets schriftlich. Der Bedarf kann in den einzelnen Positionen je Los um 10 % überschritten werden; entsprechende Einzellieferungen können im Bedarfsfall erfolgen. Eine Abnahmeverpflichtung bei regulärer Handelsware besteht nicht (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.7 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Die vorgenannten Lieferfristen gelten auch für Einzellieferungen. Produktbeschreibung: Sollte während der Angebotsphase erkennbar sein, dass ausgeschriebene Produkte von den jeweiligen Herstellern vom Markt genommen werden, so ist mit dem Angebot in einer separaten Anlage darauf hinzuweisen und vergleichbare Nachfolgeprodukte des gleichen Herstellers zu benennen und im jeweiligen Preisblatt zu bepreisen. Preisblätter mit Angaben zum angebotenen Artikel: Bei den Losen 9,13, 14 und 17 sind durch den Bieter die Angaben zu den angebotenen Artikeln zu ergänzen. Diese sollten mindestens den Hersteller und die Hersteller-Artikelnummer beinhalten. Die Anforderung von Mustern wird sich vorbehalten (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Preisangaben: In den beigefügten Preisblättern sind in den jeweiligen gelb markierten Feldern die Netto-Preise pro Einheit anzugeben. Übergrößenzuschläge: Die Zuschläge für Übergrößen sind pro Los und Artikelnummer in einer separaten Anlage zum entsprechenden Preisblatt als Netto-Preis oder Prozentsatz anzugeben. Produkttreue: Es sind die nach Zuschlagserteilung beschriebenen Produkte zu liefern. Abweichungen werden ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) nicht akzeptiert. Sollten Produkte aufgrund von Kollektions-/ Produktänderungen nicht mehr lieferbar sein, so ist nach Abstimmung mit dem AG, evtl. nach vorheriger Bemusterung (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen), das jeweilige Nachfolgeprodukt zu liefern. Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen für Los 13: Die Produkte in Los 13 sind in besonderem Maße von Verstößen gegen die unten aufgeführten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (engl. International Labour Organization, kurz ILO) betroffen. Die Beachtung dieser Kernarbeitsnormen muss auf der Produktionsstufe CUT-MAKE-TRIM für die Produkte in Los 13 sichergestellt werden: - Verbot von Zwangsarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105, - Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Recht auf Kollektivverhandlungen gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 98, - Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182, - Zahlung gleicher Löhne für gleiche Arbeit gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 100 und Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf, wie im ILO-Übereinkommen Nr. 111 definiert. Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und zur Vorlage von entsprechenden Nachweisen für die Produkte in Los 13. Die konkreten Anforderungen an den Nachweis ergeben sich aus der mit dem Angebot einzureichenden "Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität für Los 13". Rechnungslegung: Die Stadt Essen hat die Erfassung und Prüfung von Eingangsrechnungen auf eine elektronische Bearbeitung umgestellt (rechnung@finanzbuchhaltung.essen.de). Die Rechnungslegung soll daher elektronisch unter Beachtung folgender Konventionen erfolgen: - eine Rechnung pro E-Mail: die Rechnung muss zwingend im PDF-Format vorliegen, die Rechnung soll den Zusatz "Rechnung" im Dateinamen enthalten - Anlagen nach Möglichkeit in der selben E-Mail, als eigene PDF-Datei als eigene PDF-Datei, mit dem Zusatz "Anlage" im Dateinamen. Für alle Lieferungen an die die Sport- und Bäderbetriebe sind gesonderte Rechnungen auszustellen und an folgende Rechnungsanschrift zu übersenden: Sport- und Bäderbetriebe Essen, Huyssenallee 100, 45128 Essen (weitergehende Informationen sind dem jeweiligen Auftragsformular zu entnehmen) Eignungs- und Zuschlagskriterien: Eignungsprüfung: Es ist durch die Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Hierzu ist der von der AG mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vordruck "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden. Alternativ kann ein aktuelles Zertifikat über die vorhandene Präqualifizierung eingereicht werden. Zuschlagskriterien: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt ausschließlich über den Preis. Wertungsrelevant ist der Netto-Gesamtpreis je Los gemäß dem Preisblatt.

Vertragslaufzeit 08.04.2025 – 07.04.2026

Lieferung: Die Lieferung der Artikel erfolgt fracht- und verpackungskostenfrei frei Verwendungsstelle an verschiedene Dienststellen im gesamten Essener Stadtgebiet innerhalb von 21 Kalendertagen nach Abruf (zu beliefern sind gem. aktueller Kalkulation ca. 25 Dienststellen sowie die Sport- und Bäderbetriebe). Nach der Auftragsvergabe erfolgen die bedarfsorientierten Abrufe an den/die Auftragnehmer unter Verwendung der jeweiligen Artikelnummer gem. der Preisblätter. Hinsichtlich der auf Abruf zu liefernden Artikel wird angestrebt, die Abrufe nicht in Kleinstmengen sondern in wirtschaftlich vertretbaren Einheiten abzurufen. Verpackungseinheiten bleiben hierbei unberücksichtigt. Die Abrufe erfolgen mit Mengen- und Verwendungsstellenangaben stets schriftlich. Der Bedarf kann in den einzelnen Positionen je Los um 10 % überschritten werden; entsprechende Einzellieferungen können im Bedarfsfall erfolgen. Eine Abnahmeverpflichtung bei regulärer Handelsware besteht nicht (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.7 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Die vorgenannten Lieferfristen gelten auch für Einzellieferungen. Produktbeschreibung: Sollte während der Angebotsphase erkennbar sein, dass ausgeschriebene Produkte von den jeweiligen Herstellern vom Markt genommen werden, so ist mit dem Angebot in einer separaten Anlage darauf hinzuweisen und vergleichbare Nachfolgeprodukte des gleichen Herstellers zu benennen und im jeweiligen Preisblatt zu bepreisen. Preisblätter mit Angaben zum angebotenen Artikel: Bei den Losen 9,13, 14 und 17 sind durch den Bieter die Angaben zu den angebotenen Artikeln zu ergänzen. Diese sollten mindestens den Hersteller und die Hersteller-Artikelnummer beinhalten. Die Anforderung von Mustern wird sich vorbehalten (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Preisangaben: In den beigefügten Preisblättern sind in den jeweiligen gelb markierten Feldern die Netto-Preise pro Einheit anzugeben. Übergrößenzuschläge: Die Zuschläge für Übergrößen sind pro Los und Artikelnummer in einer separaten Anlage zum entsprechenden Preisblatt als Netto-Preis oder Prozentsatz anzugeben. Produkttreue: Es sind die nach Zuschlagserteilung beschriebenen Produkte zu liefern. Abweichungen werden ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) nicht akzeptiert. Sollten Produkte aufgrund von Kollektions-/ Produktänderungen nicht mehr lieferbar sein, so ist nach Abstimmung mit dem AG, evtl. nach vorheriger Bemusterung (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen), das jeweilige Nachfolgeprodukt zu liefern. Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen für Los 13: Die Produkte in Los 13 sind in besonderem Maße von Verstößen gegen die unten aufgeführten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (engl. International Labour Organization, kurz ILO) betroffen. Die Beachtung dieser Kernarbeitsnormen muss auf der Produktionsstufe CUT-MAKE-TRIM für die Produkte in Los 13 sichergestellt werden: - Verbot von Zwangsarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105, - Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Recht auf Kollektivverhandlungen gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 98, - Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182, - Zahlung gleicher Löhne für gleiche Arbeit gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 100 und Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf, wie im ILO-Übereinkommen Nr. 111 definiert. Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und zur Vorlage von entsprechenden Nachweisen für die Produkte in Los 13. Die konkreten Anforderungen an den Nachweis ergeben sich aus der mit dem Angebot einzureichenden "Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität für Los 13". Rechnungslegung: Die Stadt Essen hat die Erfassung und Prüfung von Eingangsrechnungen auf eine elektronische Bearbeitung umgestellt (rechnung@finanzbuchhaltung.essen.de). Die Rechnungslegung soll daher elektronisch unter Beachtung folgender Konventionen erfolgen: - eine Rechnung pro E-Mail: die Rechnung muss zwingend im PDF-Format vorliegen, die Rechnung soll den Zusatz "Rechnung" im Dateinamen enthalten - Anlagen nach Möglichkeit in der selben E-Mail, als eigene PDF-Datei als eigene PDF-Datei, mit dem Zusatz "Anlage" im Dateinamen. Für alle Lieferungen an die die Sport- und Bäderbetriebe sind gesonderte Rechnungen auszustellen und an folgende Rechnungsanschrift zu übersenden: Sport- und Bäderbetriebe Essen, Huyssenallee 100, 45128 Essen (weitergehende Informationen sind dem jeweiligen Auftragsformular zu entnehmen) Eignungs- und Zuschlagskriterien: Eignungsprüfung: Es ist durch die Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Hierzu ist der von der AG mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vordruck "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden. Alternativ kann ein aktuelles Zertifikat über die vorhandene Präqualifizierung eingereicht werden. Zuschlagskriterien: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt ausschließlich über den Preis. Wertungsrelevant ist der Netto-Gesamtpreis je Los gemäß dem Preisblatt.

Vertragslaufzeit 08.04.2025 – 07.04.2026

Lieferung: Die Lieferung der Artikel erfolgt fracht- und verpackungskostenfrei frei Verwendungsstelle an verschiedene Dienststellen im gesamten Essener Stadtgebiet innerhalb von 21 Kalendertagen nach Abruf (zu beliefern sind gem. aktueller Kalkulation ca. 25 Dienststellen sowie die Sport- und Bäderbetriebe). Nach der Auftragsvergabe erfolgen die bedarfsorientierten Abrufe an den/die Auftragnehmer unter Verwendung der jeweiligen Artikelnummer gem. der Preisblätter. Hinsichtlich der auf Abruf zu liefernden Artikel wird angestrebt, die Abrufe nicht in Kleinstmengen sondern in wirtschaftlich vertretbaren Einheiten abzurufen. Verpackungseinheiten bleiben hierbei unberücksichtigt. Die Abrufe erfolgen mit Mengen- und Verwendungsstellenangaben stets schriftlich. Der Bedarf kann in den einzelnen Positionen je Los um 10 % überschritten werden; entsprechende Einzellieferungen können im Bedarfsfall erfolgen. Eine Abnahmeverpflichtung bei regulärer Handelsware besteht nicht (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.7 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Die vorgenannten Lieferfristen gelten auch für Einzellieferungen. Produktbeschreibung: Sollte während der Angebotsphase erkennbar sein, dass ausgeschriebene Produkte von den jeweiligen Herstellern vom Markt genommen werden, so ist mit dem Angebot in einer separaten Anlage darauf hinzuweisen und vergleichbare Nachfolgeprodukte des gleichen Herstellers zu benennen und im jeweiligen Preisblatt zu bepreisen. Preisblätter mit Angaben zum angebotenen Artikel: Bei den Losen 9,13, 14 und 17 sind durch den Bieter die Angaben zu den angebotenen Artikeln zu ergänzen. Diese sollten mindestens den Hersteller und die Hersteller-Artikelnummer beinhalten. Die Anforderung von Mustern wird sich vorbehalten (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen). Preisangaben: In den beigefügten Preisblättern sind in den jeweiligen gelb markierten Feldern die Netto-Preise pro Einheit anzugeben. Übergrößenzuschläge: Die Zuschläge für Übergrößen sind pro Los und Artikelnummer in einer separaten Anlage zum entsprechenden Preisblatt als Netto-Preis oder Prozentsatz anzugeben. Produkttreue: Es sind die nach Zuschlagserteilung beschriebenen Produkte zu liefern. Abweichungen werden ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) nicht akzeptiert. Sollten Produkte aufgrund von Kollektions-/ Produktänderungen nicht mehr lieferbar sein, so ist nach Abstimmung mit dem AG, evtl. nach vorheriger Bemusterung (bitte beachten Sie dazu Punkt 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen), das jeweilige Nachfolgeprodukt zu liefern. Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen für Los 13: Die Produkte in Los 13 sind in besonderem Maße von Verstößen gegen die unten aufgeführten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (engl. International Labour Organization, kurz ILO) betroffen. Die Beachtung dieser Kernarbeitsnormen muss auf der Produktionsstufe CUT-MAKE-TRIM für die Produkte in Los 13 sichergestellt werden: - Verbot von Zwangsarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105, - Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Recht auf Kollektivverhandlungen gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 98, - Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182, - Zahlung gleicher Löhne für gleiche Arbeit gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 100 und Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf, wie im ILO-Übereinkommen Nr. 111 definiert. Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und zur Vorlage von entsprechenden Nachweisen für die Produkte in Los 13. Die konkreten Anforderungen an den Nachweis ergeben sich aus der mit dem Angebot einzureichenden "Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität für Los 13". Rechnungslegung: Die Stadt Essen hat die Erfassung und Prüfung von Eingangsrechnungen auf eine elektronische Bearbeitung umgestellt (rechnung@finanzbuchhaltung.essen.de). Die Rechnungslegung soll daher elektronisch unter Beachtung folgender Konventionen erfolgen: - eine Rechnung pro E-Mail: die Rechnung muss zwingend im PDF-Format vorliegen, die Rechnung soll den Zusatz "Rechnung" im Dateinamen enthalten - Anlagen nach Möglichkeit in der selben E-Mail, als eigene PDF-Datei als eigene PDF-Datei, mit dem Zusatz "Anlage" im Dateinamen. Für alle Lieferungen an die die Sport- und Bäderbetriebe sind gesonderte Rechnungen auszustellen und an folgende Rechnungsanschrift zu übersenden: Sport- und Bäderbetriebe Essen, Huyssenallee 100, 45128 Essen (weitergehende Informationen sind dem jeweiligen Auftragsformular zu entnehmen) Eignungs- und Zuschlagskriterien: Eignungsprüfung: Es ist durch die Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Hierzu ist der von der AG mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vordruck "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden. Alternativ kann ein aktuelles Zertifikat über die vorhandene Präqualifizierung eingereicht werden. Zuschlagskriterien: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt ausschließlich über den Preis. Wertungsrelevant ist der Netto-Gesamtpreis je Los gemäß dem Preisblatt.

Vertragslaufzeit 08.04.2025 – 07.04.2026

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