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Projekt-ID: #PSY-P001-0601

Objektplanungsleistungen Neubau Psychiatrie (EVK-GE)

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20.01.26 Frist

Projektbeschreibung

Die bauliche Entwicklung am Evangelischen Klinikum Gelsenkirchen (kurz: EVK) ist ein wichtiger Baustein in der aufgestellten Konzeptplanung zum "Campus der Seelischen Gesundheit". Der Neubau Psychiatrie bildet den ersten Baustein dieser Entwicklung. Heute befinden sich fünf Stationen mit je 21 Betten im Bestand. Es wird ein zusätzlicher Bedarf an 73 vollstationären Betten ausgewiesen. Die Flächen im Bestand haben ein großes Flächendefizit. Einige Räume, insbesondere Gesprächs- sowie Untersuchungs- und Behandlungsräume werden doppelt genutzt. Die Patientenzimmer und Stationen entsprechen nicht den aktuellen Standards, es gibt in Teilbereichen Dreibettzimmer ohne Nasszelle. Um die Defizite im Bestand zu beheben, sollen diese sukzessive in den Neubau einziehen. Eine teilstationäre Tagesklinik mit 32 Plätzen befindet sich aktuell ca. 5km vom Plangebiet entfernt und wird im Sinne der ganzheitlichen Versorgung in den Neubau integriert. Der Neubau Psychiatrie bildet in einem ersten Bauabschnitt den Mehrbedarf von 73 Betten als auch einen Teilumzug der 105 Betten in einem zusammenhängenden Volumen ab. In einem zweiten Bauabschnitt kann der Neubau um einen weiteren Gebäudeteil ergänzt werden. Dieser stellt den Umzug der restlichen Bestandsbetten sicher. Der erste Bauabschnitt Psychiatrie ist Gegenstand dieses Antrages und weist eine zusammenhängende Fläche von ca. 5.255qm Nutzfläche (NUF) auf. Der Neubau Psychiatrie ist auf dem Grundstück an der Ecke Munckelstraße/ Overwegstraße, in unmittelbarer Nähe nördlich des Hauptgebäudes des Evangelischen Klinikums geplant. Das Grundstück ist bereits erworben und weist eine Fläche von ca. 9.310qm auf.

Lose

1 Los

Die Evangelisches Klinikum Gelsenkirchen GmbH (EVK) beabsichtigt den Neubau der Psychiatrie an der Ecke Munckelstraße/Overwegstraße in unmittelbarer Nähe nördlich des Hauptgebäudes des EVK in Gelsenkirchen. Hierfür sind bereits Objektplanungsleistungen der LPH 1 und 2 zur Stellung eines Förderantrages erbracht worden. Der Zuwendungsbescheid wurde zwischenzeitlich erteilt. Gegenstand dieser Vergabe ist die Beauftragung mit den noch erforderlichen Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume der Leistungsphasen 3 bis 9. Des Weiteren ist die vorhandene Entwurfsplanung auf Vollständigkeit/Umsetzbarkeit zu prüfen und sofern erforderlich zu überarbeiten. Die Leistungsphasen 3 bis 9 gem. § 34 HOAI werden stufenweise abgerufen. In welchen Stufen die Leistungen genau abgerufen werden, wird in der Angebotsphase mitgeteilt. Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit Blick auf die Abbruchplanung, Einholung einer Abbruchgenehmigung und insbesondere der Vorbereitung und der Mitwirkung bei der Vergabe des Abbruchgewerks zu beginnen hat. Es ist sicherzustellen, dass hierfür ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen. Weitere Details folgen in der Angebotsphase. Nach aktuellen Planungen belaufen sich die Baukosten KG 300 gem. DIN 276 auf 15.701.504,00 EUR (netto), die Baukosten KG 400 gem. DIN 276 auf 11.493.973,50 EUR (netto).

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