Die Kindertagesstätte Arche Noah befindet sich in der Ortsgemeinde Düngenheim. Die Ortsgemeinde Düngenheim befindet sich in der Verbandsgemeinde Kaisersesch. Die Kindertagesstätte ist in der Betriebsträgerschaft der St. Hildegardishaus gGmbH und in der Bauträgerschaft des Kindergartenzweckverbandes Düngenheim- Urmersbach. Auftraggeber dieser Maßnahme ist somit der Kindergartenzweckverband Düngenheim-Urmersbach. Für die Kindertagesstätte liegt eine Betriebserlaubnis für 67 Kinder, davon 49 Ganztagesplätze, vor. Künftig müssen 100 Kinder, davon mindestens 7 Kinder unter 2 Jahre, ganztags untergebracht werden. Schlafmöglichkeiten sind vorzuhalten. Aus diesem Grund ist die Sanierung und die Erweiterung notwendig. Geplante Maßnahme und Planungsvorgaben: Das zu sanierende und zu erweiternde Gebäude wurde in den 1970er Jahren errichtet und vormals als Grundschulgebäude genutzt. Die Bauherrschaft plant, im Bestand einige Sanierungs- und Umbaumaßnahmen vorzunehmen und die Erweiterung über einen Gebäudeanbau zu realisieren und die Außenanlagen ebenfalls an die geänderten Bedürfnisse anzupassen. Für die geplante Maßnahme wurde im Vorfeld eine Machbarkeitsstudie erstellt. Der hierbei erarbeitete Entwurf einer Erweiterungsmöglichkeit ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. An der hierbei aufgezeigten Planung soll grundsätzlich festgehalten werden. Es wird jedoch vom Bieter erwartet, dass dieser Entwurf im Rahmen der Beauftragung eigenverantwortlich geprüft, optimiert und zur ausführungsreifen Planung weiterentwickelt wird. Die Machbarkeitsstudie hatte zunächst das Ziel, eine kostengünstige Variante für den Umbau und die Sanierung der Kindertagesstätte zu erarbeiten. Dabei wurden verschiedene Ansätze und Lösungen untersucht, um die finanziellen Ressourcen optimal zu nutzen und gleichzeitig die Bedürfnisse der Einrichtung zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Bauweise ist der Bauträger offen. Der Bauträger legt größten Wert darauf, dass die Sanierungs- und Anbauzeit so kurz wie möglich gehalten wird und der laufende Kindergartenbetrieb so wenig wie möglich gestört/beeinträchtigt wird. Eine Ausgliederung der Kinder während der Bauzeit ist nicht geplant, vielmehr soll in Bauabschnitten gebaut werden, sodass eine teure Interimszeit in Form von Containerlösungen vermieden wird. Darüber hinaus verfügt der Bauträger über keine möglichen Standflächen für diese. Gegenstand der Vergabe und stufenweise Beauftragung: Gegenstand dieser Ausschreibung sind zunächst die Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude gemäß den Leistungsphasen 1-9 der HOAI. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung bis zur Genehmigungsplanung) fest beauftragt. Wobei auch schon besondere Leistungen in diesen Phasen beauftragt werden, die dem geordneten und strukturierten Ablauf der Maßnahme dienen sollen. Der AG hat keinen Projektsteuterer beauftragt, sodass dementsprechende besondere Leistungen beauftragt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer nach Erbringung der genehmigungsreifen Planung mit den weiteren Leistungsphasen (5 bis 9) auch betreffend weitere besondere Leistungen ganz oder teilweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Leistungsstufen besteht nicht. Weitere Vergaben und Bewerbungsmöglichkeiten: Es wird darauf hingewiesen, dass die Fachplanungsleistungen für die Tragwerksplanung sowie für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) Gegenstand separater Ausschreibungen sein werden. Diese werden zeitnah nach Durchführung dieses Verfahrens veröffentlicht. Bietern ist es ausdrücklich gestattet, sich sowohl auf die hier ausgeschriebenen Architektenleistungen als auch auf die künftigen Ausschreibungen für Fachplanungsleistungen zu bewerben, sofern sie die jeweilige Eignung nachweisen können. Angebote von interdisziplinär besetzten Planungsteams sind ebenfalls zulässig. Arbeits- und Bietergemeinschaften: Arbeitsgemeinschaften (ARGE) und sonstige Bietergemeinschaften (BiGe) sind zugelassen. Sie haben in ihrem Angebot ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die Mitglieder der Gemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Zeitliche Umsetzung: Der Auftraggeber wünscht eine schnellstmögliche Umsetzung der Maßnahme. Derzeit ist geplant, dass die hier ausgeschriebenen Architektenleistungen bis Oktober 2025, nach den durchgeführten Vergabeverfahren, vergeben werden. Danach soll sofort mit der Planung begonnen werden, sodass bis zum 15.03.2026 eine genehmigungsreife Planung (Leistungsphase 4) vorliegt. Ein Baubeginn wird demnach im 4. Quartal 2026 angestrebt, sodass eine Fertigstellung der Um- und Anbaumaßnahme im 4. Quartal 2028 realisiert werden kann.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI für das Bauvorhaben "Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte Arche Noah" sowie die Außenanlagen § 38 HOAI. Ausgangslage und Projektziele: Die Kindertagesstätte ist in einem Bestandsgebäude aus den 1970er Jahren untergebracht, das vormals als Grundschule genutzt wurde. Aufgrund eines gestiegenen Bedarfs ist eine Sanierung des Bestands und eine Erweiterung erforderlich, um die Kapazität auf 100 Kinder (davon mindestens 7 Kinder unter 2 Jahren) in Ganztagsbetreuung zu erhöhen. Die geplante Maßnahme umfasst Sanierungs- und Umbauarbeiten im Bestand sowie die Realisierung der Erweiterung durch einen Anbau. Eine Machbarkeitsstudie inkl. eines Entwurfskonzepts liegt den Vergabeunterlagen bei und dient als konzeptionelle Grundlage, die vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu prüfen und weiterzuentwickeln ist. Leistungsumfang und Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Fest beauftragt sind zunächst nur die LPH 1 bis 4 gemäß HOAI. Die Beauftragung der nachfolgenden LPH 5 bis 9 ist optional. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die optionalen LPH nach seinem Ermessen einzeln, in zu definierenden Teilen oder insgesamt zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Übertragung der optionalen Leistungsphasen oder Teile davon besteht nicht. Diese Regelung zur stufenweisen und optionalen Beauftragung gilt gleichermaßen für die nachfolgend definierten Besonderen Leistungen. Auch für diese besteht seitens des Auftragnehmers kein Rechtsanspruch auf eine Beauftragung. Fest beauftragt werden hier auch nur die Besonderen Leistungen der LPH 1-4. Besondere Leistungen: 1. Organisation, Koordination und Dokumentation: Detaillierter Zielkatalog: Aufstellen eines detaillierten Zielkatalogs (Projekthandbuch), der über die Klärung der Aufgabenstellung hinausgeht (zu LPH 1). Funktions- und Raumprogramm: Aufstellen eines detaillierten Funktionsprogramms sowie eines besonderen Raumprogramms (zu LPH 1). Systematische Dokumentation: Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen, rechnerischen Ergebnisse und textlichen Erläuterungen zur nachvollziehbaren Dokumentation des Projektablaufs (zu LPH 9). 2. Kostenmanagement und Wirtschaftlichkeit: Fördermittelmanagement: Mitwirken bei der Beantragung, dem Abruf und der Abrechnung von Fördermitteln, inklusive der erforderlichen Nachweisführung (zu LPH 1, 2, 3, 7 und 8). Wirtschaftlichkeitsuntersuchung: Durchführen einer detaillierten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Optimierung des Projekts über den Lebenszyklus (zu LPH 2). Detaillierte Kostenkontrolle: Kostenkontrolle durch fortlaufenden Vergleich von Kostenberechnung (LPH 3), Kostenvoranschlag (LPH 7) und Kostenfeststellung (LPH 8) mit vorangehenden Kostenermittlungen und Budgetvorgaben (zu LPH 3, 7 und 8). Prüfung von Abrechnungsbelegen: Detaillierte Prüfung der Abrechnungen bauausführender Unternehmen zur Vorbereitung der Freigabe durch den Auftraggeber (zu LPH 8). 3. Terminplanung und -steuerung: Detaillierter Projektterminplan: Aufstellen, Abstimmen und Fortschreiben eines detaillierten Generalablaufplans für das Gesamtprojekt, der alle Planungs-, Vergabe- und Ausführungsphasen umfasst (zu LPH 2). Detaillierter Bauzeitenplan: Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines detaillierten Bauzeiten- und Baustellenablaufplans (Soll-Ist-Vergleiche), der über die Grundleistung der Objektüberwachung hinausgeht (zu LPH 8). 4. Vertrags- und Nachtragsmanagement: Prüfung und Wertung von Nachträgen: Umfassende technische und wirtschaftliche Prüfung sowie Wertung von Nachtragsangeboten der bauausführenden Unternehmen, inklusive der Erarbeitung von Verhandlungspositionen und Empfehlungen für den Auftraggeber (zu LPH 7 und 8). Mitwirkung bei der Vergabe von Fachplanern: Unterstützung des Auftraggebers bei der Einholung, Prüfung und Wertung von Angeboten weiterer Fachplaner (z.B. TGA, Freianlagen) und Erarbeitung von Beauftragungsvorschlägen (zu LPH 1 und 2). Besondere Herausforderungen und Rahmenbedingungen: Die Planung und Umsetzung des Projekts unterliegen folgenden, besonderen Herausforderungen, die vom Bieter konzeptionell zu berücksichtigen sind: - Bauen im laufenden Betrieb: Die gesamte Baumaßnahme muss bei ununterbrochenem Kindergartenbetrieb erfolgen. -Sicherung der Freiflächen: Trotz des beengten Baufelds ist sicherzustellen, dass der Kinderspielplatz und die notwendigen Außenspielflächen während der gesamten Bauzeit nutzbar bleiben. -Beengte Baufeldverhältnisse: Die zur Verfügung stehenden Flächen sind stark begrenzt, was eine hochpräzise Planung für die Baustelleneinrichtung und Logistik erfordert. -Komplexe Topographie: Das Grundstück befindet sich in Hanglage, was besondere Anforderungen an Gründung, Entwässerung und barrierefreie Erschließung stellt. -Interims-Zuwegung: Für die Dauer der Bauzeit ist eine sichere, barrierefreie und vom Baufeld getrennte Zuwegung zu gewährleisten. - Baustellenlogistik: Die Baustellenzufahrt muss so geplant werden, dass der Kindergartenbetrieb nicht beeinträchtigt wird. -Bestandsanalyse und Energiekonzept: Es ist eine fundierte Neubewertung des Bestands und darauf aufbauend ein optimiertes Energiekonzept für das Gesamtgebäude zu entwickeln. -Feuchtigkeitsproblematik: Eine erhebliche Feuchtigkeitsproblematik im Bestand ist zu analysieren und dauerhaft zu sanieren. Verfahrensart: Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Anschluss an die Wertung der Teilnahmeanträge beabsichtigt der Auftraggeber, eine begrenzte Anzahl an Bewerbern zur Angebotsabgabe und zu einer Präsentation ihrer Lösungsansätze einzuladen. Gemäß § 51 VgV ist vorgesehen, mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen und anhand der vorab bekannt gemachten Auswahlkriterien die höchste Punktzahl erreichen, zur zweiten Verfahrensstufe aufzufordern.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.