Erbringung von Bewachungsdienstleistungen für drei Abfalldeponien des Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover.
Ziel der Ausschreibung ist der Schutz der aha-Anlagentechnik auf den Deponiestandorten, der durch ein Bewachungsunternehmen außerhalb der Geschäftszeiten sichergestellt werden muss. Der aha betreibt auf seinen Abfalldeponien kritische Infrastrukturen. Er ist dem Sektor "Siedlungsabfallentsorgung" zuzuordnen (§ 9 BSI-Kritis-V i.V.m. Anhang 8 zur BSI-Kritis-V). KRITIS-Betreiber und Einrichtungen versorgen die Allgemeinheit mit einer kritischen Dienstleistung; hier mit Dienstleistungen zur Entsorgung von Siedlungsabfällen. Zu Bewachen sind die Abfalldeponien des Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover. Die Bewachungsleistungen sind während der regulären Einsatzzeiten außerhalb der Öffnungszeiten der Deponien zu erbringen. Die regulären Einsatzzeiten der Deponie Burgdorf sind: - erforderliches Bewachungspersonal: 1 Einsatzkraft - Werktage (Montag bis Donnerstag): 16:15 bis 7:15 Uhr - Freitag von 16:15 bis Samstag 9:15 Uhr - Samstag 13:45 bis Montag 7:15 Uhr durchgehend - Feiertagsregelung 0:00 bis 24:00 Uhr Die regulären Einsatzzeiten der Deponie Kohlenfeld sind: - erforderliches Bewachungspersonal: 1 Einsatzkraft - Werktage (Montag bis Donnerstag): 16:15 bis 7:15 Uhr - Freitag von 16:15 bis Samstag 9:15 Uhr - Samstag 13:45 bis Montag 7:15 Uhr durchgehend - Feiertagsregelung 0:00 bis 24:00 Uhr Die regulären Einsatzzeiten der Deponie Hannover-Lahe sind: - erforderliches Bewachungspersonal: 2 Einsatzkräfte - Werktage (Montag bis Donnerstag): 16:15 bis 7:15 Uhr - Freitag von 16:15 bis Samstag 9:15 Uhr - Samstag 13:45 bis Montag 7:15 Uhr durchgehend - Feiertagsregelung 0:00 bis 24:00 Uhr Bewachungsziel ist Folgendes: - Zutritt zum Gelände nur durch Berechtigte, - Gewährleistung der Unversehrtheit und des Verschlusses der Gebäude, der Umfriedung und der Fahrzeuge, - Abwendung von Gefahren vom Objekt, - Schaden am und auf dem Gelände frühzeitig erkennen, melden und eventuell Schadensausmaß minimieren, - Verhinderung von Diebstahl- und Vandalismusschaden auf dem Gelände und an den Gebäuden. Bei besonderen Anlässen sind auch außerhalb der regulären Einsatzzeiten Bewachungsleistungen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers zu erbringen (z.B. während der Personalversammlung). Die zum Einsatz kommenden Einsatzkräfte müssen mindestens eine Unterrichtung gem. § 34a GewO erhalten haben und müssen zwingend im Bewacherregister eingetragen sein. Die weiteren Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
Teil C Vertragsbedingungen.pdf
PDF • 255.5 KB
C01_Anlage 4 Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen aha.pdf
PDF • 131.8 KB
C02_Anlage 5_Vertragsbedingungen NTVergG.pdf
PDF • 402.3 KB
Teil D Angebotsunterlagen (Preisblatt).pdf
PDF • 342.1 KB
Teil B Leistungsbeschreibung.pdf
PDF • 182.8 KB
Wachplan Kolenfeld.pdf
PDF • 249.8 KB
Wachplan_Burgdorf.pdf
PDF • 453.5 KB
Wachplan_Lahe.pdf
PDF • 843.2 KB
Anlage B01 - B03_Musterdienstanweisung für das Wachpersonal.pdf
PDF • 1.6 MB
Teil A Verfahrensbedingungen.pdf
PDF • 332.2 KB
Fragen-Antworten-Katalog Stand 03.06.2026.pdf
PDF • 105.9 KB
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.