Projekt-ID: #2025-832-007

Ersatzneubau der Straßenbrücken Nummer 242, 243, 244, 246, 247 und 249 über den Stichkanal Linden

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Projektbeschreibung

Die vorgesehene Maßnahme umfasst die Entwurfs- Genehmigungs- und Teile der Ausschreibungsplanung zum Abbruch und zum Ersatz der in der Leistung benannten Brücken an gleicher Stelle. Alle 6 Brücken haben ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer überschritten und sind baulich in einem Zustand, der zur Entscheidung für den Ersatz geführt hat. Die Nutzbreiten werden entsprechend den Forderungen der Straßenbaulastträger an 5 Brücken vergrößert (242, 243, 244, 247 und 249). Die lichte Höhe unter der Brücke 242 wird um 75 cm vergrößert. Zur Vergrößerung der lichten Höhe liegt eine eigenständige genehmigte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor. Die übrigen Lichträume der Schifffahrt bleiben erhalten. Der Kanal bleibt unverändert erhalten. Im Vorfeld wurden bzw. werden Planungsvereinbarungen mit den Straßenbaulastträgern geschlossen. Im Zuge der Planung werden dann Kreuzungsvereinbarungen geschlossen. Diese sind auch Gegenstand der zu vergebenden Planungsleistungen. Die zu beauftragenden Planungen führen die Ergebnisse der bereits vorliegenden Konzeption zum Ersatz der 6 Brücken über den SKL fort. Der Umfang der Planung beinhaltet die Objektplanung der Brücken und der Straßen, die Tragwerksplanung, die Entwurfsvermessung, den LBP und die naturschutzfachlichen Fachbeiträge. Das Projekt ist ein Erfahrungsprojekt und entsprechend sind einzelne Anwendungsfälle von BIM ebenfalls Bestandteil der Planung. Es werden Leistungsphasen von der Grundlagenermittlung bis zur Ausschreibung beauftragt. Die Planungen zu den einzelnen Brücken sollen angepasst an die geplanten Bauzeiten in jedem Los zeitlich versetzt erfolgen, so dass die Behinderung des Personennahverkehrs, des LKW-Verkehrs und des Großraum- und Schwerverkehrs möglichst geringgehalten wird. Ebenfalls wird die personelle Auslastung entsprechend geplant.

Lose

2 Lose

Die Beschreibung entspricht den Angaben unter 2.1. Bei den Brücken 242 und 244 ist der Kreuzungsbeteiligte die NLStbV, bei der Brücke 243 die Stadt Seelze.

Die Beschreibung entspricht den Angaben unter 2.1. Bei allen drei Brücken ist der Kreuzungsbeteiligte die Landeshauptstadt Hannover.

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