Los 1: Zwei Javaentwickler zur Unterstützung für das Produkt KONSENS – ELFE-EloSt. Die Aufgaben innerhalb der Dienstleistung umfassen Anwendungsentwicklung in Java, architektionischen Konzeption der Software, Dokumentation und Test der Software. Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren und einer zweimaligen Option zur Verlängerung um 12 Monate auf Basis eines EVB−IT Dienstvertrages. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 440 Personentage (PT) pro Vertragsjahr, wobei ein komplettes Vertragsjahr 12 Monate umfasst. Die Obergrenze beträgt 460 PT pro Vertragsjahr. Der Auftraggeber verpflichtet sich mindestens 200 PT pro Vertragsjahr abzurufen. Los 2: Ein Javaentwickler zur Unterstützung für das Produkt KONSENS – ELFE-EloSt. Die Aufgaben innerhalb der Dienstleistung umfassen Anwendungsentwicklung in Java, architektionischen Konzeption der Software, Dokumentation und Test der Software. Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren und einer zweimaligen Option zur Verlängerung um 12 Monate auf Basis eines EVB−IT Dienstvertrages. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 220 Personentage (PT) pro Vertragsjahr, wobei ein komplettes Vertragsjahr 12 Monate umfasst. Die Obergrenze beträgt 230 PT pro Vertragsjahr. Los 3: Ein Javaentwickler zur Unterstützung für das Produkt KONSENS – ELFE-EloSt. Die Aufgaben innerhalb der Dienstleistung umfassen Anwendungsentwicklung in Java, architektionischen Konzeption der Software, Dokumentation und Test der Software. Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren und einer zweimaligen Option zur Verlängerung um 12 Monate auf Basis eines EVB−IT Dienstvertrages. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 220 Personentage (PT) pro Vertragsjahr, wobei ein komplettes Vertragsjahr 12 Monate umfasst. Die Obergrenze beträgt 230 PT pro Vertragsjahr.
Los 3: Ein Javaentwickler zur Unterstützung für das Produkt KONSENS – ELFE-EloSt. Die Aufgaben innerhalb der Dienstleistung umfassen Anwendungsentwicklung in Java, architektionischen Konzeption der Software, Dokumentation und Test der Software. Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren und einer zweimaligen Option zur Verlängerung um 12 Monate auf Basis eines EVB−IT Dienstvertrages. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 220 Personentage (PT) pro Vertragsjahr, wobei ein komplettes Vertragsjahr 12 Monate umfasst. Die Obergrenze beträgt 230 PT pro Vertragsjahr.
Zwei Javaentwickler zur Unterstützung für das Produkt KONSENS – ELFE-EloSt. Die Aufgaben innerhalb der Dienstleistung umfassen Anwendungsentwicklung in Java, architektionischen Konzeption der Software, Dokumentation und Test der Software. Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren und einer zweimaligen Option zur Verlängerung um 12 Monate auf Basis eines EVB−IT Dienstvertrages. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 440 Personentage (PT) pro Vertragsjahr, wobei ein komplettes Vertragsjahr 12 Monate umfasst. Die Obergrenze beträgt 460 PT pro Vertragsjahr. Der Auftraggeber verpflichtet sich mindestens 200 PT pro Vertragsjahr abzurufen.
Los 2: Ein Javaentwickler zur Unterstützung für das Produkt KONSENS – ELFE-EloSt. Die Aufgaben innerhalb der Dienstleistung umfassen Anwendungsentwicklung in Java, architektionischen Konzeption der Software, Dokumentation und Test der Software. Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren und einer zweimaligen Option zur Verlängerung um 12 Monate auf Basis eines EVB−IT Dienstvertrages. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 220 Personentage (PT) pro Vertragsjahr, wobei ein komplettes Vertragsjahr 12 Monate umfasst. Die Obergrenze beträgt 230 PT pro Vertragsjahr.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.