Projekt-ID: #S23.2025-100.008

Sperrwerk Ruthenstrom - Planung Neubau

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Projektbeschreibung

Es ist der Neubau des Sperrwerks Ruthenstrom zu planen. Das Sperrwerk Ruthenstrom wurde in Zeitraum 1977 - 1978 gebaut. Es liegt im Ruthenstrom bei Drochtersen in der Hauptdeichlinie der Unterelbe und schützt das Hinterland vor Sturmfluten - insbesondere die Insel Krautsand sowie die Orte Assel, Drochtersen und Dornbusch. Als Folge des Klimawandels / Meeresspiegelanstiegs sind die Bemessungswasserstände inkl. Vorsorgemaße an die neue Klimasituation angepasst worden. Mit dem Erlass des Niedersächsischen Umweltministeriums "Umsetzung der Niedersächsischen Küstenschutzstrategie 2020" vom 16.02.2021 wurde u.a. mit einem deutlich erhöhten Vorsorgemaß dem verstärkten Meeresspiegelanstieg Rechnung getragen. Die Überprüfung der Sperrwerke an der Unterelbe ergab für das Sperrwerk Ruthenstrom, dass der neue Bemessungswasserstand 2121 nicht mehr vom Bauwerk aufgenommen werden kann. Bei einem Bemessungswasserstand abzgl. des Vorsorgemaßes von 100cm ist die Standsicherheit des Sperrwerks Ruthenstrom aber noch gegeben. Eine Ertüchtigung, Anpassung oder Erhöhung des bestehenden Sperrwerks ist nicht möglich, so dass ein Ersatzneubau erforderlich ist. Die Planungen und der Neubau des Sperrwerks sollen in den nächsten Jahren durchgeführt werden, wobei der Neubau in naher Umgebung des vorhandenen Bauwerks realisiert werden soll. Da sich das Bauwerk in der Hauptdeichlinie der Tideelbe befindet, muss die neue Anlage auch den Anforderungen des Küstenschutzes gerecht werden. Die Funktionsfähigkeit des bestehenden Sperrwerks muss jederzeit gewährleistet sein, d.h. das neue Sperrwerk muss vollständig betriebsbereit sein, bevor das derzeit bestehende Sperrwerk zurückgebaut werden kann.

Lose

1 Los

Gemäß HOAI 2021 sind folgende Leistungen zu erbringen: Nach Teil 3 Objektplanung im Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 9 Ingenieurbauwerk 1 = Sperrwerk Ingenieurbauwerk 2 = Deich Ingenieurbauwerk 3 = ggf. Brücke Ingenieurbauwerk 4 = ggf. Schöpfwerk Nach Teil 4 Fachplanung im Abschnitt 1: Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6 Ingenieurbauwerk 1 = Sperrwerk Ingenieurbauwerk 3 = ggf. Brücke Ingenieurbauwerk 4 = ggf. Schöpfwerk Nach Teil 4 Fachplanung im Abschnitt 2: Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 9 Anlagegruppen 1 bis 5 Derzeit ist davon auszugehen, dass mindestens die Leistungsphasen 1 bis 6 der Objektplanung Ingenieurbauwerk und Tragwerksplanung sowie die Leistungsphasen 1 bis 9 für das Leistungsbild Technische Ausrüstung durch Dritte geplant werden sollen. Nach Vertragsabschluss erfolgt jeweils eine stufenweise (leistungsphasenweise) Bauauftragung der jeweils nächsten Leistungsphase. Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt für jede Leistungsphase gesondert schriftlich. Ein Anspruch auf Abschluss weiterführender Verträge nach Beendigung einer Leistungsphase für die folgende Leistungsphase besteht für den AN nicht. Im Zusammenhang mit der Leistungsphase 1 der Objektplanung Ingenieurbauwerke ist als Besondere Leistung eine Verifizierung der vom AG durchgeführten vorläufigen Standortuntersuchung mit Festlegung des endgültigen Lagestandorts spätestens in der Leistungsphase 2 durchzuführen.

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