Projekt-ID: #2025-006

Rahmenvertrag Lieferung Reifen

OFFEN
goods

Projektbeschreibung

Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Fahrzeugreifen an das Polizeipräsidium (PP) Duisburg sowie die Rücknahme von Altreifen.

Lose

4 Lose

Die Abholung und Lieferung von Reifen bzw. Rädern erfolgt durch den Auftragnehmer. Im Hinblick auf die Güte dürfen nur Premiumreifen gem. der Leistungsbeschreibung angeboten werden. Produktions- und Auslieferdatum dürfen nicht mehr als 1 Jahr differieren. Runderneuerte Reifen dürfen nicht angeboten werden. Für die Zweiradbereifung ist die marken- und typengebundene Freigabe des Herstellers zwingend. Eine Rücknahme der Altreifen wird ebenso Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung Altreifen zum vereinbarten Preis abzuholen und zu entsorgen. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Rücknahme zu verweigern, wenn im Vertragszeitraum die Menge der zu entsorgenden Reifen die Menge der bestellten Reifen um mehr als das 1,5-fache überschreitet. Sofern die Reifen zwar der polizeilichen Anforderung nicht mehr genügen, jedoch wirtschaftlich weiter verwertbar sind, kann der Auftragnehmer für die Rücknahme im Einzelfall auch einen günstigeren als den vereinbarten Preis oder eine Vergütung anbieten. Die Festlegung, ob Fahrzeugreifen bzw. -räder noch brauchbar sind, trifft allein der Auftraggeber.

Vertragslaufzeit 08.01.2026 – 07.01.2028

Die Abholung und Lieferung von Reifen bzw. Rädern erfolgt durch den Auftragnehmer. Im Hinblick auf die Güte dürfen nur Premiumreifen gem. der Leistungsbeschreibung angeboten werden. Produktions- und Auslieferdatum dürfen nicht mehr als 1 Jahr differieren. Runderneuerte Reifen dürfen nicht angeboten werden. Für die Zweiradbereifung ist die marken- und typengebundene Freigabe des Herstellers zwingend. Eine Rücknahme der Altreifen wird ebenso Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung Altreifen zum vereinbarten Preis abzuholen und zu entsorgen. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Rücknahme zu verweigern, wenn im Vertragszeitraum die Menge der zu entsorgenden Reifen die Menge der bestellten Reifen um mehr als das 1,5-fache überschreitet. Sofern die Reifen zwar der polizeilichen Anforderung nicht mehr genügen, jedoch wirtschaftlich weiter verwertbar sind, kann der Auftragnehmer für die Rücknahme im Einzelfall auch einen günstigeren als den vereinbarten Preis oder eine Vergütung anbieten. Die Festlegung, ob Fahrzeugreifen bzw. -räder noch brauchbar sind, trifft allein der Auftraggeber.

Vertragslaufzeit 08.01.2026 – 07.01.2028

Die Abholung und Lieferung von Reifen bzw. Rädern erfolgt durch den Auftragnehmer. Im Hinblick auf die Güte dürfen nur Premiumreifen gem. der Leistungsbeschreibung angeboten werden. Produktions- und Auslieferdatum dürfen nicht mehr als 1 Jahr differieren. Runderneuerte Reifen dürfen nicht angeboten werden. Für die Zweiradbereifung ist die marken- und typengebundene Freigabe des Herstellers zwingend. Eine Rücknahme der Altreifen wird ebenso Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung Altreifen zum vereinbarten Preis abzuholen und zu entsorgen. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Rücknahme zu verweigern, wenn im Vertragszeitraum die Menge der zu entsorgenden Reifen die Menge der bestellten Reifen um mehr als das 1,5-fache überschreitet. Sofern die Reifen zwar der polizeilichen Anforderung nicht mehr genügen, jedoch wirtschaftlich weiter verwertbar sind, kann der Auftragnehmer für die Rücknahme im Einzelfall auch einen günstigeren als den vereinbarten Preis oder eine Vergütung anbieten. Die Festlegung, ob Fahrzeugreifen bzw. -räder noch brauchbar sind, trifft allein der Auftraggeber.

Vertragslaufzeit 08.01.2026 – 07.01.2028

Die Abholung und Lieferung von Reifen bzw. Rädern erfolgt durch den Auftragnehmer. Im Hinblick auf die Güte dürfen nur Premiumreifen gem. der Leistungsbeschreibung angeboten werden. Produktions- und Auslieferdatum dürfen nicht mehr als 1 Jahr differieren. Runderneuerte Reifen dürfen nicht angeboten werden. Für die Zweiradbereifung ist die marken- und typengebundene Freigabe des Herstellers zwingend. Eine Rücknahme der Altreifen wird ebenso Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung Altreifen zum vereinbarten Preis abzuholen und zu entsorgen. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Rücknahme zu verweigern, wenn im Vertragszeitraum die Menge der zu entsorgenden Reifen die Menge der bestellten Reifen um mehr als das 1,5-fache überschreitet. Sofern die Reifen zwar der polizeilichen Anforderung nicht mehr genügen, jedoch wirtschaftlich weiter verwertbar sind, kann der Auftragnehmer für die Rücknahme im Einzelfall auch einen günstigeren als den vereinbarten Preis oder eine Vergütung anbieten. Die Festlegung, ob Fahrzeugreifen bzw. -räder noch brauchbar sind, trifft allein der Auftraggeber.

Vertragslaufzeit 08.01.2026 – 07.01.2028

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