Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Fahrzeugreifen an das Polizeipräsidium (PP) Duisburg sowie die Rücknahme von Altreifen.
Die Abholung und Lieferung von Reifen bzw. Rädern erfolgt durch den Auftragnehmer. Im Hinblick auf die Güte dürfen nur Premiumreifen gem. der Leistungsbeschreibung angeboten werden. Produktions- und Auslieferdatum dürfen nicht mehr als 1 Jahr differieren. Runderneuerte Reifen dürfen nicht angeboten werden. Für die Zweiradbereifung ist die marken- und typengebundene Freigabe des Herstellers zwingend. Eine Rücknahme der Altreifen wird ebenso Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung Altreifen zum vereinbarten Preis abzuholen und zu entsorgen. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Rücknahme zu verweigern, wenn im Vertragszeitraum die Menge der zu entsorgenden Reifen die Menge der bestellten Reifen um mehr als das 1,5-fache überschreitet. Sofern die Reifen zwar der polizeilichen Anforderung nicht mehr genügen, jedoch wirtschaftlich weiter verwertbar sind, kann der Auftragnehmer für die Rücknahme im Einzelfall auch einen günstigeren als den vereinbarten Preis oder eine Vergütung anbieten. Die Festlegung, ob Fahrzeugreifen bzw. -räder noch brauchbar sind, trifft allein der Auftraggeber.
Die Abholung und Lieferung von Reifen bzw. Rädern erfolgt durch den Auftragnehmer. Im Hinblick auf die Güte dürfen nur Premiumreifen gem. der Leistungsbeschreibung angeboten werden. Produktions- und Auslieferdatum dürfen nicht mehr als 1 Jahr differieren. Runderneuerte Reifen dürfen nicht angeboten werden. Für die Zweiradbereifung ist die marken- und typengebundene Freigabe des Herstellers zwingend. Eine Rücknahme der Altreifen wird ebenso Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung Altreifen zum vereinbarten Preis abzuholen und zu entsorgen. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Rücknahme zu verweigern, wenn im Vertragszeitraum die Menge der zu entsorgenden Reifen die Menge der bestellten Reifen um mehr als das 1,5-fache überschreitet. Sofern die Reifen zwar der polizeilichen Anforderung nicht mehr genügen, jedoch wirtschaftlich weiter verwertbar sind, kann der Auftragnehmer für die Rücknahme im Einzelfall auch einen günstigeren als den vereinbarten Preis oder eine Vergütung anbieten. Die Festlegung, ob Fahrzeugreifen bzw. -räder noch brauchbar sind, trifft allein der Auftraggeber.
Die Abholung und Lieferung von Reifen bzw. Rädern erfolgt durch den Auftragnehmer. Im Hinblick auf die Güte dürfen nur Premiumreifen gem. der Leistungsbeschreibung angeboten werden. Produktions- und Auslieferdatum dürfen nicht mehr als 1 Jahr differieren. Runderneuerte Reifen dürfen nicht angeboten werden. Für die Zweiradbereifung ist die marken- und typengebundene Freigabe des Herstellers zwingend. Eine Rücknahme der Altreifen wird ebenso Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung Altreifen zum vereinbarten Preis abzuholen und zu entsorgen. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Rücknahme zu verweigern, wenn im Vertragszeitraum die Menge der zu entsorgenden Reifen die Menge der bestellten Reifen um mehr als das 1,5-fache überschreitet. Sofern die Reifen zwar der polizeilichen Anforderung nicht mehr genügen, jedoch wirtschaftlich weiter verwertbar sind, kann der Auftragnehmer für die Rücknahme im Einzelfall auch einen günstigeren als den vereinbarten Preis oder eine Vergütung anbieten. Die Festlegung, ob Fahrzeugreifen bzw. -räder noch brauchbar sind, trifft allein der Auftraggeber.
Die Abholung und Lieferung von Reifen bzw. Rädern erfolgt durch den Auftragnehmer. Im Hinblick auf die Güte dürfen nur Premiumreifen gem. der Leistungsbeschreibung angeboten werden. Produktions- und Auslieferdatum dürfen nicht mehr als 1 Jahr differieren. Runderneuerte Reifen dürfen nicht angeboten werden. Für die Zweiradbereifung ist die marken- und typengebundene Freigabe des Herstellers zwingend. Eine Rücknahme der Altreifen wird ebenso Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung Altreifen zum vereinbarten Preis abzuholen und zu entsorgen. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Rücknahme zu verweigern, wenn im Vertragszeitraum die Menge der zu entsorgenden Reifen die Menge der bestellten Reifen um mehr als das 1,5-fache überschreitet. Sofern die Reifen zwar der polizeilichen Anforderung nicht mehr genügen, jedoch wirtschaftlich weiter verwertbar sind, kann der Auftragnehmer für die Rücknahme im Einzelfall auch einen günstigeren als den vereinbarten Preis oder eine Vergütung anbieten. Die Festlegung, ob Fahrzeugreifen bzw. -räder noch brauchbar sind, trifft allein der Auftraggeber.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.