Im Rahmen des notwendigen Netzausbaus müssen Leitungsbauvorhaben (u.a. Neu-/Ersatzneubauten) genehmigt, optimiert, gewartet und errichtet werden. Im Zuge der Genehmigung solcher Leitungsbauvorhaben ist der Eingriffsverursacher zunächst verpflichtet vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen auf das notwendigste Maß zu reduzieren. Sind Eingriffe in Natur und Landschaft nicht vermeidbar müssen diese entsprechend ausgeglichen oder ersetzt werden. Dies geschieht u.a. über die Planung, Entwicklung und/oder Nutzung von Ökokonten und Flächenpools. Diese müssen frühzeitig geplant und über die entsprechenden Behörden genehmigt werden um den gesetzlichen Verpflichtungen gerecht zu werden. HINWEISE: Alle Unterlagen dieses Qualifizierungssystems sind Eigentum des Auftraggebers. Die genannte Dokumentation ist nur für den Zweck der Angebotserarbeitung zu verwenden. Diese unterliegt der Geheimhaltung. Veröffentlichung, Vervielfältigung und Weitergabe dieser Dokumente an Dritte, auch auszugsweise, ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Jeder Bewerber muss die beigefügte Geheimhaltungsvereinbarung ausgefüllt und unterzeichnet an daniela.groeschel@tennet.eu und linda.dressel@tennet.eu senden. Erst nach Übermittlung der ausgefüllten und unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarung kann eine Einladung zum Qualifizierungssystem erfolgen. Die reine Präqualifikation eines Bieters verpflichtet TenneT nicht zu einer Leistungsabnahme. Hinweise oder Fragen zu den Unterlagen dieses Qualifizierungssystems sind ausschließlich über die Ausschreibungsplattform "Mercell" einzureichen. Andere Kommunikatonswege (insbesondere Telefon oder Email) sind nicht zugelassen. Die Präqualifizierung ist ebenfalls ausschließlich über Mercell zulässig!
Im Rahmen des notwendigen Netzausbaus müssen Leitungsbauvorhaben (u.a. Neu-/Ersatzneubauten) genehmigt, optimiert, gewartet und errichtet werden. Im Zuge der Genehmigung solcher Leitungsbauvorhaben ist der Eingriffsverursacher zunächst verpflichtet vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen auf das notwendigste Maß zu reduzieren. Sind Eingriffe in Natur und Landschaft nicht vermeidbar müssen diese entsprechend ausgeglichen oder ersetzt werden. Dies geschieht u.a. über die Planung, Entwicklung und/oder Nutzung von Ökokonten und Flächenpools. Diese müssen frühzeitig geplant und über die entsprechenden Behörden genehmigt werden um den gesetzlichen Verpflichtungen gerecht zu werden. HINWEISE: Alle Unterlagen dieses Qualifizierungssystems sind Eigentum des Auftraggebers. Die genannte Dokumentation ist nur für den Zweck der Angebotserarbeitung zu verwenden. Diese unterliegt der Geheimhaltung. Veröffentlichung, Vervielfältigung und Weitergabe dieser Dokumente an Dritte, auch auszugsweise, ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Jeder Bewerber muss die beigefügte Geheimhaltungsvereinbarung ausgefüllt und unterzeichnet an daniela.groeschel@tennet.eu und linda.dressel@tennet.eu senden. Erst nach Übermittlung der ausgefüllten und unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarung kann eine Einladung zum Qualifizierungssystem erfolgen. Die reine Präqualifikation eines Bieters verpflichtet TenneT nicht zu einer Leistungsabnahme. Hinweise oder Fragen zu den Unterlagen dieses Qualifizierungssystems sind ausschließlich über die Ausschreibungsplattform "Mercell" einzureichen. Andere Kommunikatonswege (insbesondere Telefon oder Email) sind nicht zugelassen. Die Präqualifizierung ist ebenfalls ausschließlich über Mercell zulässig!
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.