Projekt-ID: #29-2025

Bauherrenunterstützungsleistungen für das Projekt "Neubau eines Schul- und Sportzentrums an der Bentheimer Straße in Bad Bentheim"

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Projektbeschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe von Bauherrenunterstützungsleistungen für das Projekt "Neubau eines Schul- und Sportzentrums an der Bentheimer Straße in Bad Bentheim".

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Mit dem Projekt "Neubau eines Schul- und Sportzentrums an der Bentheimer Straße in Bad Bentheim" erwägt die Stadt Bad Bentheim den Neubau einer zukunftsweisenden, dreizügigen Real- oder gegebenenfalls Oberschule mit Außenanlagen. Darüber hinaus bestehen erste Überlegungen, eine 3-Feld-Sporthalle zu realisieren und die Oberschule in einem 2. BA zu einer fünfzügigen Oberschule auszubauen. Angedacht ist die Realisierung des Projekts durch einen Totalunternehmer (TU), dessen Leistungen in einem VgV-Verfahren mit Lösungsansatz offen ausgeschrieben werden sollen. Auf einem ca. 78.000 qm großen Grundstück im Westen von Bad Bentheim soll der Neubau im 1. BA mit einer Fläche von ca. 9.300 qm BGF für Schulgebäude (zuzüglich gegebenenfalls ca. 2.000 qm BGF für den 2. BA und ca. 3.800 qm BGF für die Sporthalle) den Raumbedarf der Schule sowie ggf. der Sporthalle decken. Die Entscheidung über die Realisierung in Bauabschnitten sowie die Realisierung der Sporthalle erfolgt im Zuge der Planung. Die Fertigstellung ist für Ende 2029 geplant. Mit der Bauherrenunterstützung wird ein Leistungsbild beauftragt, welches Teilleistungen der Projektsteuerung und der Projektleitung gem. § 2 und § 3 AHO Schriftenreihe Nr. 9 vom März 2020 umfasst. Die Stadt Bad Bentheim sucht eine gestandene Persönlichkeit, die umfassend bei der Realisierung des Bauvorhabens unterstützt. Die Person muss dem Projekt über die gesamte Vertragsdauer weitgehend zur Verfügung stehen, den komplexen Anforderungen des Projektes gerecht werden und sich proaktiv und persönlich um den Projekterfolg bemühen. Von der regelmäßigen Präsenz vor Ort wird ausgegangen. Zu den Aufgaben und Pflichten des Bauherrenunterstützers gehören sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um den Projekterfolg herbeizuführen, insbesondere - das zielgerichtete Herbeiführen von Entscheidungen des Bauherrn sowie die Koordination der Projektbeteiligten mit dem Ziel, die Organisations-, Qualitäts-, Termin- und Kostenziele des Bauherrn zu wahren; - die Pflicht, auf etwaige Hindernisse und Hemmnisse unverzüglich hinzuweisen, Lösungsvorschläge zu unterbreiten und diese auch durchzuführen; - allgemeine strategische und fachliche Beratung und Unterstützung des Bauherrn z.B. durch Mitwirken bei Leistungsabnahmen, Bemusterungen, Partizipationsverfahren, Kommunikation mit Dritten unter anderem bzgl. der Projektfinanzierung; - Einbindung der politischen Gremien und Nutzer; - Mitwirken bei der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsvergleichen; - Koordination der Projektbeteiligten; - gegebenenfalls Erstellung von Antragsunterlagen und Verwendungsnachweisen für Fördermittel. Der Bauherrenunterstützer hat proaktiv und eigeninitiativ etwaige Projekthindernisse zu identifizieren und Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Er hat sich jederzeit gewinnbringend in das Projekt einzubringen und insbesondere Verzögerungen des Projektes frühzeitig zu antizipieren und sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die zur Herbeiführung des Projekterfolges erforderlich sind. Das Projekt steht unter dem Finanzierungsvorbehalt, weswegen im Vertrag entsprechende Kündigungsregelungen vereinbart werden.

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