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Projekt-ID: #INF2-0101-2023

Rahmenvereinbarung über die Sicherung von Arbeiten im Bereich U-Bahn und Straßenbahnanlagen

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Projektbeschreibung

Die BVG benötigt einen externen Dienstleister für die Absicherung von Baumaßnahmen, Reinigungsarbeiten, Winterdiensten und weiteren Arbeiten auf den U-Bahn und Straßenbahnanlagen. Die Dienstleister sollen entsprechend ausgebildete Sicherungsposten (SIPO) und Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA) stellen.

Lose

4 Lose

Die BVG benötigt einen externen Dienstleister für die Absicherung von Baumaßnahmen in den U-Bahnanlagen. Der Auftragnehmer, übernimmt im Bereich von Bahnanlagen des Auftraggebers, die Sicherung von Personen und Sachen gegen die Gefahren aus dem Bahnbetrieb. Vorrangig ist nachts (22:00 - 06:00 Uhr) auf Stundenbasis sowie bei Bedarf auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu sichern. Die Sicherungszeit richtet sich nach dem Betriebsablauf. Geschuldet ist eine Leistungserbringung durch den Einsatz von ausgebildeten und entsprechend der Leistungsbeschreibung geschulten Einsatzkräften, die vom AG veranlasste Arbeiten und Maßnahmen zum Gefahrenschutz begleiten und den Gefahrenbereich durch Sicherungsposten (SIPO) und Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA) absichern. Diese Leistungen sind im Los 1 im Rahmen von Baumaßnahmen auf U- und Hochbahnanlagen (Kleinprofil, U-Bahnlinien U1 bis U4) zu erbringen. Der AN muss in der Lage sein, täglich Ø 14 SIPO´s und Ø 8 SAKRA´s zu stellen. Die Verfügbarkeit des Personals ist 24 Stunden an sieben Tagen die Woche seitens des AN zu gewährleisten. Ein kontinuierlicher Einsatz dieser Einsatzkräfte ist nicht vorgesehen, sie werden vielmehr nach Bedarf angefordert. Für besondere Ausnahmefälle (Notfälle/Havarien) muss der AN in der Lage sein innerhalb einer Reaktionszeit von maximal einem Kalendertag (24 Stunden) mindestens 4 Mitarbeiter (SIPO/SAKRA) und maximal 8 Mitarbeiter (SIPO/SAKRA) zusätzlich zu den im Satz 1, Abs. 4 genannten Bedarf zur Verfügung zu stellen. Für die Dauer der Baumaßnahmen muss gewährleistet sein, dass jede Arbeits-/Baustelle für sich eindeutig durch SIPO´s und SAKRA´s gesichert werden kann.

Die BVG benötigt einen externen Dienstleister für die Absicherung von Baumaßnahmen in den U-Bahnanlagen. Der Auftragnehmer, übernimmt im Bereich von Bahnanlagen des Auftraggebers, die Sicherung von Personen und Sachen gegen die Gefahren aus dem Bahnbetrieb. Vorrangig ist nachts (22:00 - 06:00 Uhr) auf Stundenbasis sowie bei Bedarf auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu sichern. Die Sicherungszeit richtet sich nach dem Betriebsablauf. Geschuldet ist eine Leistungserbringung durch den Einsatz von ausgebildeten und entsprechend der Leistungsbeschreibung geschulten Einsatzkräften, die vom AG veranlasste Arbeiten und Maßnahmen zum Gefahrenschutz begleiten und den Gefahrenbereich durch Sicherungsposten (SIPO) und Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA) absichern. Diese Leistungen sind im Los 2 im Rahmen von Baumaßnahmen auf U- und Hochbahnanlagen (Großprofil, U-Bahnlinien U5 bis U9) zu erbringen. Der AN muss in der Lage sein, täglich Ø 31 SIPO´s und Ø 17 SAKRA´s zu stellen. Die Verfügbarkeit des Personals ist 24 Stunden an sieben Tagen die Woche seitens des AN zu gewährleisten. Ein kontinuierlicher Einsatz dieser Einsatzkräfte ist nicht vorgesehen, sie werden vielmehr nach Bedarf angefordert. Für besondere Ausnahmefälle (Notfälle/Havarien) muss der AN in der Lage sein innerhalb einer Reaktionszeit von maximal einem Kalendertag (24 Stunden) mindestens 7 Mitarbeiter (SIPO/SAKRA) und maximal 18 Mitarbeiter (SIPO/SAKRA) zusätzlich zu den im Satz 1, Abs. 4 genannten Bedarf zur Verfügung zu stellen. Für die Dauer der Baumaßnahmen muss gewährleistet sein, dass jede Arbeits-/Baustelle für sich eindeutig durch SIPO´s und SAKRA´s gesichert werden kann.

Die BVG benötigt einen externen Dienstleister für die Absicherung von Reinigungs- und Winterdienstanrbeiten in den U-Bahnanlagen. Die Leistung umfasst sämtliche Sicherungsleistungen in 4 Kehranlagen sowie auf vier U-Bahn Liegenschaften. Die Sicherungsmaßnahmen sind erforderlich, um gefahrlos die Leistungen des beauftragten Winterdienstes im Gleisbereich (Einstiegsböcke, Lauf- und Fahrwege) und Reinigungsarbeiten praktizieren zu können. Die Beauftragung des Winterdienstleisters erfolgt stets im Zeitraum vom 01.11.-30.04. einer Wintersaison, so dass für diesen Zeitraum die Sicherungsleistungen notwendig werden. Die Beauftragung der Sicherungsleistung ist abhängig von der jeweiligen vorhergesagten Wetterlage sowie je nach Bedarf, die mit einer 24-stündigen Vorlaufzeit vom AG, schriftlich beim AN angefordert wird. Es ist davon auszugehen, dass für alle vier U-Bahnliegenschaften zeitgleich Sicherungsleistungen abgerufen werden können.

Die BVG benötigt Dienstleister zur Sicherung vvon Baumaßnahmen auf Straßenbahnanlagen und im angrenzenden Bereich. Der AN muss in der Lage sein, täglich (24 Stunden an 7 Tagen die Woche) folgende Anzahl an SIPO´S/ SAKRA´s zu gewährleisten: - im Bauhauptzeitraum von März bis November: Ø 40 Sakra/Sipo (1/4 Sakra) - im Nebenbauzeitraum von Dezember bis Februar: Ø 20 Sakra/Sipo (1/4 Sakra). Ein kontinuierlicher Einsatz dieser Einsatzkräfte ist nicht vorgesehen, sie werden vielmehr nach Bedarf angefordert. Es werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden vergütet. Für besondere Ausnahmefälle (Notfälle/Havarien) muss der AN in der Lage sein innerhalb einer Reaktionszeit von maximal 12 Stunden 2 Mitarbeiter (1 Sakra/3 Sipo) zusätzlich zu den o.g. Bedarf zur Verfügung zu stellen.

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