Auftragsgegenstand ist das aus strafprozessualen Gründen veranlasste fachgerechte Bergen und der Transport von Leichen und Leichenteilen im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Wesel.
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
04_513 EU 10-2018 - Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW.pdf
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04_ 512-eu-vertragsbedingungen-nrw.pdf
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05_325_eu_zusammenstellung_nachweise_angebot.pdf
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05_312a_322a_eu_information_dsgvo.pdf
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05_511_eu_bewerbungsbedingungen.pdf
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05_ 312_322_eu_hinweise_einreichung_teilnahmeantraege_angebote.pdf
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02_533 EU 10-2018 - Verpflichtungserkl UAn_Eignungsleiher.pdf
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02_531_eu_bewerber_bietergemeinschaftserklaerung.pdf
PDF • 66.8 KB
02_324 EU Angebotsschreiben.pdf
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02_Preisblatt.pdf
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02_532 EU 01-2020 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe.pdf
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02_2026-05-21 Mustervertrag.pdf
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02_521_eu_eigenerklarung_ausschlussgrunde.pdf
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02_523 EU Eigenerklärung SanktionspaketEU.pdf
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2026-06-09 Leistungsbeschreibung-Leichen-Bergung-Transport.pdf
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01 Formular 321 EU Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdf
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.