Koordinator gemäß BaustellV (SiGeKo)
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen des Koordinators gemäß Baustellenverordnung (BaustellV), umgangssprachlich auch als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kurz "SiGeKo") bezeichnet. Der Auftraggeber möchte mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren die von ihm geforderten Leistungen nach BaustellV einem nach § 4 BaustellV beauftragten Dritten übertragen. Dies umfasst SiGeKo-Leistungen im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme (oben beschrieben) nach BaustellV notwendig sind. Die konkreten Leistungen sind aus den Honorarablättern zu entnehmen. Bislang wurden noch keine Leistungen eines Koordinators gemäß BaustellV erbracht. Gegenstand des gegenständlichen Vergabeverfahrens sind (mindestens) sämtliche Regelleistungen des Koordinators gemäß BaustellV.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.