Die Freie und Hansestadt Hamburg, Sondervermögen "Stadt und Hafen" (SoV) vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH, entwickelt das Stadtentwicklungsgebiet Grasbrook. Das Stadtentwicklungsgebiet Grasbrook liegt im Herzen von Hamburg und wird einen eigenständigen Charakter ausprägen. Seine besondere Lage gegenüber der HafenCity an der Norderelbe, in unmittelbarer Nachbarschaft zur Veddel, und seine Prägung durch die Hafenbecken, die Verkehrseinbettung und die räumlichen Möglichkeiten bieten Potenzial, innerstädtische Qualitäten am südlichen Elbufer zu schaffen und mit der angrenzenden Veddel räumlich und konzeptionell zu verbinden. Gleichzeitig bietet sich die Chance, einen Innovationsstadtteil mit wichtigen Impulsen für eine nachhaltige umweltbezogene, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung Hamburgs zu realisieren. Dazu gehört die Zielsetzung, für den Stadtteil CO2-Neutralität zu erreichen, der Planung und Realisierung das Konzept einer zirkulären Ökonomie zugrunde zu legen und eine soziale Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit mit den Mitteln einer qualitativen wirtschaftlichen Entwicklung zu erreichen. Die Umsetzung des Projekts soll unter Anwendung digitaler Methoden, insbesondere mittels BIM-Methode erfolgen. Eine modellbasierte Planung und Ausführung sollte dabei für die ausgewählten Anwendungsfälle möglichst durchgängig über alle Leistungsphasen zum Einsatz kommen. In den kommenden Jahren entsteht hier auf einer Fläche von rund 50 ha ein neuer Stadtteil mit 3.000 Wohnungen für ca. 6.000 Bewohner:innen sowie 16.000 Arbeitsplätzen, sozialen und kulturellen Nutzungen, Schule, Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten sowie umfangreichen Grün- und Freiflächen. Der Grasbrook stellt damit eines der wichtigen Hamburger Stadtentwicklungsvorhaben der nächsten Jahre dar. Insgesamt können ca. 907.000 m² BGF bei angemessen dichter qualitätvoller Bebauung entstehen. Ziel ist es, eine hohe physische und innerstädtische Dichte und feinkörnige Mischung mit städtebaulich-funktionaler Vernetzung zu den angrenzenden Stadtteilen, insbesondere der Veddel, zu erreichen. Im Zuge der Entwicklung des Stadtentwicklungsgebiets Grasbrook und insbesondere des Hafentorquartiers, muss die vorhandene Sachsenbrücke durch ein neues Brückenbauwerk ersetzt werden. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung einer ca. 40,00 m langen und ca. 22,00 m breiten Straßenbrücke mit beidseitigen Fuß- und Radwegen sowie die architektonische Gestaltung der Brückenköpfe. Die Sachsenbrücke soll zukünftig die hochwassergeschützte Anbindung des Grasbrooks (Zweiter Rettungsweg) sicherstellen und wird dafür auf das neue Hochwasserschutzniveau angehoben. Die künftige Hauptanbindung zum Hafentorquartier an das übergeordnete Straßennetz bildet die Sachsenbrücke im Osten. Zur Erschließung des Hafentorquartiers wird die Sachsenbrücke durch LKW- und PKW-Verkehre sowie den Fuß- und Radverkehr genutzt werden. Die zukünftige LKW-Erschließung der verbleibenden Hafen- und Terminalflächen am O´Swaldkai einschließlich Großraum- und Schwerlasttransporte werden ausschließlich über die Hansabrücke und die neue Hafenzufahrt im südlichen Bereich des Hafentorquartiers erfolgen. Die Sachsenbrücke steht dann nur noch in Ausnahmefällen, etwa bei Havarien und Brückenbauarbeiten an der Hansabrücke, für Hafenverkehre zur Verfügung. Unter der Brücke soll - wie im Bestand - Schiffsverkehr verkehren. Nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird mit ca. 48 Monaten Planungszeit (LPH 1-9) gerechnet. Ein Baustart Ende 2027 wird angestrebt. Die Projektkosten belaufen sich auf ca. 7,6 Mio. EUR (brutto; KG 200 - 600). Die Ausloberin lässt sich in der operativen Umsetzung dieses Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Das Verfahren wird als nicht offener, einphasiger, interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV durchgeführt. Die Auslobung erfolgt gem. der Richtlinie für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (RPW 2015). Das Verfahren ist anonym. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Beurteilung des Wettbewerbsergebnisses erfolgt nach den Kriterien: GESTALTUNG FUNKTIONALES KONZEPT BAUKONSTRUKTION / WIRTSCHAFTLICHKEIT NACHHALTIGKEIT Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien ist im Verfahrensteil der Auslobung aufgeführt. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten. Der Auslober stellt die Wettbewerbssumme von insgesamt 207.000, - Euro (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 111.000, - Euro (netto) für Preise zur Verfügung gestellt werden. Es sollen drei Preise vergeben werden: 1. Preis 55.000,- Euro (netto) 2. Preis 33.000,- Euro (netto) 3. Preis 22.500,- Euro (netto) Als Bearbeitungshonorar stellt der Auslober eine Summe von 96.000,- Euro (netto) zur Verfügung, welche je zu gleichen Teilen an die teilnehmenden Büros ausgeschüttet wird, sofern die in der Auslobung definierten Leistungen erfüllt wurden. Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Alle mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden gem. § 8 (3) RPW 2015 Eigentum der Ausloberin. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jedem Teilnehmenden erhalten. Die Ausloberin führt zunächst nur Verhandlungen mit dem Planungsteam durch, das mit dem 1. Preis ausgezeichnet wurde. Nur für den Fall, dass die Verhandlungen mit diesem Planungsteam scheitern, werden alle mit Preisen ausgezeichneten Planungsteams zur Abgabe eines Erstangebotes (bestehend aus Honorarangebot und Präsentation) aufgefordert, zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen und anschließend zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert. Den Zuschlag erhält in diesem Fall das wirtschaftlichste Angebot unter der Berücksichtigung der folgenden Zuschlagskriterien: 1. Wettbewerbsergebnis 50 % 2. Umgang mit den Empfehlungen des Preisgerichts 10 % 3. Fachlicher Wert 20 % 4. Preis / Honorar 20 % Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.