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Projekt-ID: #26-2000066266

Kasinobewirtschaftung Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

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20.04.26 Frist

Projektbeschreibung

Rahmenvereinbarung über Kasinobewirtschaftungsleistungen Die Mindestvertragslaufzeit endet am 31.12.2027 und wird nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit max. 4 - mal um 6 Monate automatisch verlängert. Die Deutsche Bundesbank verfügt an Ihrem Sitz der Hauptverwaltung NRW in Düsseldorf über ein Betriebsrestaurant mit 140 Sitzplätzen im Innenbereich, einem Außenbereich mit 50 Sitzplätzen und einer voll ausgestatteten Küche. Das Betriebsrestaurant wurde in den Jahren 2018 bis 2020 vollständig saniert und verfügt somit über ein modernes Ambiente und eine hochwertige Küchenausstattung. Angrenzend an das Betriebsrestaurant befindet sich eine kleine Cafeteria mit Wasserspender, Kaffeespezialitätenautomat und Snackautomat. In den beiden weiteren Gebäudeteilen sind weitere Kommunikationszonen vorgesehen, die bis zum Beginn dieses Vertrages über ein vergleichbares Angebot zur Cafeteria verfügen sollen. Die Mittagsverpflegung, die die Kernleistung des Betriebs darstellt, nehmen derzeit arbeitstäglich im Durchschnitt ca. 125 Personen in Anspruch. In dieser Nutzerzahl sind neben Beschäftigten der Bundesbank auch Beschäftigte benachbarter Unternehmen (ca. 25 Personen) enthalten. Wegen der Homeoffice-Möglichkeiten sind die Essenszahlen bezogen auf die Hauptmahlzeiten sehr ungleichmäßig über die Wochentage verteilt, da der Montag und Freitag beliebte Tage für mobiles Arbeiten sind. Die Gäste anderer Unternehmen und öffentlicher Verwaltungen zahlen gemäß dieser Leistungsbeschreibung künftig einen Aufschlag von mindestens 50%, statt bisher 30%. Um eine konstante oder steigende Besucherzahl zu erreichen, sollte der Bieter bei der Preisgestaltung seiner Leistungen (insbesondere der Mittagsverpflegung) auf die Konkurrenzfähigkeit zu externen Angeboten in der Düsseldorfer Innenstadt achten. Zum Leistungsangebot des Catering gehören neben der Mittagessensverpflegung auch eine Frühstücks- und Zwischenmahlzeitverpflegung, der Betrieb der Verkaufsautomaten sowie ein Konferenzservice. Hinzu kommen individuelle Leistungen bei besonderen Veranstaltungen (Gästeessen / Sonderleistungen) auf Anfrage des Auftraggebers. Aufgrund dessen, dass die Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen aus drei Gebäudeteilen besteht und dadurch im Rahmen des Konferenz- und Veranstaltungsservices teilweise recht lange Wegstrecken - über verschiedene Gebäudeteile und Etagen hinweg unter Nutzung von Aufzügen (ohne Vorrechtsschaltung) - zurückzulegen sind, empfehlen wir jedem Bewerber sehr eindringlich, sich im Rahmen der Bewerbung ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten zu machen, um den notwendige Personalbedarf besser kalkulieren zu können.

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Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Kasinobewirtschaftungsleistung, wobei der AN in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig wird und hierfür ein vom AG beigestelltes Bezahl- und Kassensystem (Tz. 4.3 und 11.2.1) einsetzt. Umfang der Leistung zur Bewirtschaftung des Betriebsrestaurants des AG: Dienstleistungsbereiche Anzahl Betriebsrestaurant / Kasino 1 Cafeteria mit Automatenstation im Gebäudeteil A (Automatentypen siehe Punkt 4.2.2), Menge 1 Cafeteria / Teeküche mit Automatenstation sowie Wassersprudler im Gebäudeteil B (Automatentypen siehe Punkt 4.2.2) , Menge 1 Kaffeespezialitätenautomat, Wassersprudler, Snackautomat inkl. Getränken im Gebäudeteil C (Automatentypen siehe Punkt 4.2.2), Menge 1 Tagungs- und Besprechungsräume, Menge 28 Gästeräume für Sonderveranstaltungen, Menge 8 Getränkelieferungen in andere Räumlichkeiten (z.B. bei externen Besuchern), Menge vereinzelt / nicht quantifizierbar 1.3 Ist-Zustand Das Kasino wird derzeit von einem externen Dienstleister betrieben. Durch die Übernahme eines neuen Caterers würde das Personal gemäß § 613 a BGB gegebenenfalls zu übernehmen sein. 1.4 Zielsetzung und Anforderungen Der Auftraggeber wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer. 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2). 2. Für den Betrieb ist durch den Auftragnehmer ein Betriebskonzept zu erstellen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten, soweit diese nicht durch Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung oder der vorhandenen Ausstattungen des Betriebsrestaurants (s. Anlage 4) bereits vorgegeben sind. Das endgültige Betriebs-konzept muss vom Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung bis zur Betriebsaufnahme in Abstimmung mit dem Auftraggeber fertig erstellt werden. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. müssen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. 1.5 Tischgastpotenzial Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: aktive Bankangehörige am Standort, Menge ca. 700 Mittagsmahlzeiten pro Tag (durchschnittlich), Menge ca. 125 davon Gastesser am Standort (durchschnittlich), Menge ca. 25 2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten 2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr Die Zwischen- und Mittagsverpflegung sowie die Konferenzbewirtung sind an ca. 250 Arbeitstagen pro Kalenderjahr zu erbringen. Es sind die Feiertagsregelungen für Nordrhein-Westfalen und die aktuellen örtlichen Besonderheiten (Rosenmontag ist kein Arbeitstag) zu beachten. Verpflegungen für den Konferenzservice und den Sonderveranstaltungen werden gesondert angefordert und nach Absprache geleistet. 2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Zwischen- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr Zwischenverpflegung 11:15 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung Die Versorgung in Bezug auf die Zwischenverpflegung ist über den Direktverkauf der Produkte an der Essensausgabe innerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten bzw. über Kaffee-, Snack- und Getränke-Automaten bereitzustellen. 2.3 Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung geändert werden. 2.4 Dienstleistungsbereitschaft bei Gästebewirtung und Sonderleistungen Bei den o.a. Sonderveranstaltungen legt der Auftraggeber den geplanten Beginn und das geplante Ende fest und teilt dies dem Auftragnehmer mit einem Vorlauf von mind. 14 Kalendertagen mit. Bei besonderen Anlässen kann die o.a. Vorlaufzeit vom Auftraggeber unterschritten werden. 3 Verpflegungskonzept Das Verpflegungskonzept wird wie folgt vorgegeben: Die Zubereitung der Speisen erfolgt täglich vor Ort unter Verwendung von frischen und vorgefertigten Produkten und wird direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben. Die Ausführungen zum Einsatz von Convenience-Produkten unter Punkt 3.1 sind zu beachten. Bei dem Konzept handelt es sich um eine Frischküche vor Ort (Cook & Serve). Grundsätzlich sind die Speisen bzw. Komponenten nach dem Konzept der Frischküche zuzubereiten. Frische Produkte sind Convenience-Produkten zu bevorzugen. 3.1 Qualität der Speisen Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten müssen bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Auftragnehmer, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Anlage "B1_Leistungsbeschreibung_26-2000066266".

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