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Projekt-ID: #W2026/03

Konzeptvergabe mit architektonisch-freiraumplanerischem Wettbewerb zur Veräußerung des städtischen Grundstücks 'Alte Ländcheshalle' in Hofheim-Wallau

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29.04.26 Frist

Projektbeschreibung

Der Magistrat beabsichtigt, das im Stadtteil Wallau gelegene, ca. 8.112 m² große städtische Grundstück Rheingauer Weg 21, auf dem sich die nicht mehr genutzte Mehrzweckhalle Ländcheshalle (alt) befindet, mit dem Ziel einer wohnbaulichen Entwicklung zu veräußern. Im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsprozesses wurden städtebauliche-freiraumplanerische, ökologische, energetische sowie verkehrliche Anforderungen erarbeitet, die bei der Standortentwicklung zu berücksichtigen sind. Um den damit verbundenen qualitativen Anforderungen an die Entwicklung gerecht zu werden, beabsichtigt der Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus die Vergabe des städtischen Grundstücks nach Konzeptqualität. In diesem Kontext wird ein architektonisch-freiraumplanerischer Wettbewerb in Anlehnung an die Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) ausgelobt. Das Wettbewerbsverfahren wird als nichtoffener Wettbewerb nach § 3 RPW 2013 durchgeführt.

Lose

1 Los

Gegenstand der Konzeptvergabe ist das zu veräußernde städtische Grundstück Am Rheingauer Weg 21. Es umfasst das Flurstück der Gemarkung Wallau, Flur 30, Flurstück 311 mit einer Fläche von 8.112 m². Zur Festlegung eines Mindestkaufpreises für das Grundstück hat die Kreisstadt Hofheim am Taunus einen Sachverständigen für Immobilienbewertung mit der Erarbeitung eines Wertgutachtens zur Ermittlung des bedingten Verkehrswerts beauftragt. Der bedingte Verkehrswert beträgt zum Wertermittlungsstichtag 15.11.2023: 4.140.000,00 EUR. Da die Abriss- und Entsorgungskosten für die Beräumung des Grundstücks durch den Investor zu tragen sind, soll der Mindestkaufpreis mindestens dem bedingten Verkehrswert zum Wertermittlungsstichtag 15.11.2023, abzüglich der geschätzten Abriss- und Entsorgungskosten für die Beräumung des Grundstücks entsprechen. Die Abriss- und Entsorgungskosten für die Beräumung des Grundstücks wurden von einem Ingenieurbüro für Umweltplanung, das von der Ausloberin beauftragt wurde, auf 493.612,00 EUR brutto geschätzt. Der Mindestkaufpreis für das Grundstück beträgt damit 3.646.388 EUR. Bei der Bewertung der Angebote werden die Qualität der Planung mit 70 % und das Kaufpreisangebot mit 30 % gewichtet. Das Kaufpreisangebot wird in einem verschlossenen Umschlag eingereicht, der erst nach Abschluss der Preisgerichtssitzung geöffnet wird ('Zweiumschlagverfahren'). Nach Abschluss des Verfahrens wird die Kreisstadt Hofheim am Taunus zur Absicherung der Ausloberziele sowie zur Sicherstellung der Schaffung von Planungsrecht, einen Grundstückskauf- und Baurealisierungsvertrag mit dem erstplatzierten Investor abschließen.

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