Projekt-ID: #EU 269/24

Generalplanungsleistungen für das Vorhaben „Abwärmenutzung aus Abwasser der Kläranlage Erfurt-Kühnhausen zur Einkopplung in das Fernwärmenetz der SWE Energie GmbH“ im Planungslos Anlagentechnik

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Projektbeschreibung

Generalplanungsleistungen für das Vorhaben „Abwärmenutzung aus Abwasser der Kläranlage Erfurt-Kühnhausen zur Einkopplung in das Fernwärmenetz der SWE Energie GmbH“ im Planungslos Anlagentechnik

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Der Erreichung des Unternehmenziels soll das hier gegenständliche Projekt “Abwärmenutzung aus Abwasser der Kläranlage Erfurt-Kühnhausen zur Einkopplung in das Fernwärmenetz der SWE Energie GmbH“ dienen. Beabsichtigt ist dabei eine Nutzung des Abwärmepotenzials aus dem geklärten Abwasser des im Ortsteil Kühnhausen befindlichen Klärwerks. Über - in einem Maschinenhaus einzuhausende und an das Mittelspannungsnetz anzubindende - Großwärmepumpen als wesentlicher Projektbestandteil soll das thermische Potenzial des geklärten Abwassers nutzbar gemacht werden. Hierzu bedarf es dann auch einer entsprechenden Verlängerung des bestehenden Fernwärmenetzes der Vergabestelle. Das Gesamt-Projekt wird auf dieser Basis in ein Planungslos „Anlagentechnik“ und in ein weiteres Planungslos „Ausbau Fernwärmenetz“ strukturiert. Gegenstand dieser Vergabe ist die Generalplanung für das erste Planungslos Anlagentechnik. Das zweite Planungslos Verlängerung Fernwärmenetz wird demgegenüber gesondert vergeben werden. Es werden im Rahmen einer Generalplanung folgende Objekt- und Fachplanungen vergeben: - Ingenieurbauwerke - Freianlagen - Tragwerksplanung - Technische Ausrüstung/ Elektroplanung (einschließlich Planung der MSR-Anbindung an die zentrale Leittechnik der Vergabestelle in Einklang mit ITSiG-Anforderungen für KRITIS Betreiber), - maschinentechnische Ausrüstung - Schallgutachten - Entwurfsvermessung - Brandschutzgutachten - Ex-Schutzgutachten Die Leistungen - Baugrundgutachten - Landschaftspflegerischer Begleitplan - Artenschutz werden demgegenüber extern durch die Vergabestelle vergeben werden, sind jedoch durch den zukünftigen Auftragnehmer mittels Formulierung einer Aufgabenstellung (als besondere Leistung) zu präzisieren, außerdem müssen die Leistungen der externen Gutachten mit den eigenen Leistungen koordiniert und die Ergebnisse in die zukünftige Planung integriert werden. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen, zunächst werden sofort mit Vertragsschluss auf einer ersten Stufe die Phasen 2 bis 4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) vergeben. Die zweite Stufe umfasst die Phasen 6 und 7 (mit Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung und anschließender Mitwirkung bei der Vergabe von Generalübernehmerleistungen). Die dritte Stufe beinhaltet zunächst die der Phase 5 zugehörige Prüfung der Detailplanungen sowie der Werk- und Montageplanungen des zukünftigen Generalübernehmers. Darüber hinaus umfasst die dritte Stufe auch eine Bauoberleitung in Form einer Bauherrenbetreuung sowie eine technische Bauüberwachung (örtliche Bauüberwachung bzw. Objektüberwachung) jeweils in der Phase 8. Der zukünftige Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch, dass ihm über die erste Stufe hinaus weitere Stufen jeweils übertragen werden. Der zukünftige Auftragnehmer hat das Recht, für die Durchführung der weiteren Stufen eine angemessene Honoraranpassung einzufordern, wenn seit Fertigstellung der zuletzt beauftragten Stufe mehr als 12 Monate vergangen sind, ohne dass in dieser Zeit eine Übertragung einer weiteren Stufe erfolgt ist (Verfügbarkeit von Ressourcen). Sollte die Vergabestelle nach Ablauf der 12 Monate eine angemessene Honoraranpassung verweigern, darf der Auftragnehmer die weitere Bearbeitung ablehnen. Die (stufenweise) zu vergebenden Leistungen entsprechen damit - den Phasen 2 bis 4 (in Bezug auf die Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanungen) - der Phase 6 (in Bezug auf die funktionale Leistungsbeschreibung), - der Phase 7 (in Bezug auf die Mitwirkung bei der Vergabe) - der Phase 5 (in Bezug auf eine Prüfung der Pläne des Generalübernehmers) - der Phase 8 (in Bezug auf die Bauoberleitung und die technische Bauüberwachung) der diversen Objekt- und Fachplanungen. Im Übrigen wird zur weiteren Konkretisierung auf die Teile A und C der Vergabeunterlagen verwiesen.

Vertragslaufzeit 30.01.2026 – 30.12.2029

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