Die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen beabsichtigt den Abschluss von Verträgen nach § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit elektronischen Hilfsmitteln für blinde und sehbehinderte Menschen entsprechend den Produktgruppen 07 - Blindenhilfsmittel und 25 - Sehhilfen des Hilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbandes.
Gegenstand des Vertrages nach § 127 Absatz 1 SGB V ist die Versorgung mit elektronischen Hilfsmitteln für blinde und sehbehinderte Menschen, sowie Zusätze und Zubehöre inkl. aller im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen wie Beratung und Einweisung. Der abzuschließende Vertrag begründet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmte Anzahl an Versorgungen für Versicherte der AOK PLUS bzw. eine bestimmte Abgabemenge.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.