Leistungen der Tragwerksplanung und Leistungen der Bauphysik in den Bereichen "Wärmeschutz und Energiebilanzierung" und "Raumakustik (Schallschutz) LPH 1 - 6
Es werden Leistungen der Tragwerksplanung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung Abschnitt 1 Tragwerksplanung vergeben. Der Auftrag beinhaltet die Leistungsphase 1 bis 6 gemäß § 51 HOAI ganz. Außerdem werden die Leistungen der Bauphysik in den Bereichen „Wärmeschutz und Energiebilanzierung“ und „Raumakustik (Schallschutz)“ in den Leistungsphasen 1-6 vollständig vergeben. Die Grundleistungen der Tragwerksplanung beim Neubau erfolgen nach den Honorarsätzen der HOAI (2013), Teil 4, Abschnitt 1, § 52. Die Vergütung für die Leistungen aus dem Bereich der Bauphysik erfolgt nach den Honorarsätzen gemäß Anlage 1 Nrn. 1.2.3 und 1.2.4 der HOAI (2013) oder alternativ unter Zugrundelegung der anzugebenden Stundensätze und geschätzten Stundenaufwände als pauschale Vergütung. Für das Grundstück existieren keine Vorgaben durch einen festgesetzten Bebauungsplan. Planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage bildet somit der § 34 BauGB im Zusammenhang bebauter Ortsteil). Neubauvorhaben müssen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der Umgebung einfügen. Derzeit sind zwei Baukörper und ein Atelier vom Objektplaner geplant. s. Vergabeunterlagen
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.