Projekt-ID: #CXP4DB052W5 - LR

PDK - Planungsleistungen Parkhaus Dachauplatz Kita

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Projektbeschreibung

Kurzbeschreibung des Projektes: Die das Stadtwerk.Regensburg GmbH beabsichtigt als Bauherr die Errichtung einer Kindertagesstätte mit rund 100 Betreuungsplätzen auf dem bestehenden Parkhaus am Dachauplatz in der Regensburger Altstadt. Der Standort befindet sich innerhalb des UNESCO-Welterbegebietes "Altstadt von Regensburg mit Stadtamhof" und stellt daher besondere Anforderungen an Städtebau, Gestaltung und Denkmalpflege. Zu beachten sind die Vorgaben der Stadt Regensburg im Zusammenhang mit dem UNESCO-Welterbegebietes "Altstadt von Regensburg mit Stadtamhof". Siehe auch "Gestaltungshandbuch Altstadt" und weitere Vorschriften / Gremien und Beschlüsse der Stadt Regensburg. Ziel des Projektes ist die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze im Innenstadtbereich durch ein innovatives Nachverdichtungskonzept. Eine durchgeführte Machbarkeitsstudie hat bestätigt, dass das bestehende Parkhaus für eine Nachverdichtung prädestiniert ist und die Errichtung einer Kindertagesstätte auf den obersten Parkdecks grundsätzlich umsetzbar ist. Das Raumprogramm umfasst vier Kindergartengruppen sowie ergänzende Gemeinschafts-, Neben- und Personalräume. Weiterhin sind großzügige, gesicherte Außenspielflächen mit einer Mindestgröße von 10 m² pro Kind vorzusehen. Bei der Planung sind insbesondere Aspekte der Barrierefreiheit, des Brandschutzes, der Akustik, der Energieeffizienz sowie der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Zusätzlich sind verkehrsbezogene Anforderungen im Erdgeschossbereich - unter anderem Anlieferung, Entsorgung und eine sichere Bring- und Holzone ("Kiss-&-Ride") - in die Planung einzubeziehen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beauftragung eines Generalplaners oder einer Bietergemeinschaft aus Objektplaner, Freianlagenplaner und Tragwerksplaner. Die Aufgabenstellung erfordert eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit, um die architektonische Konzeption, die statische Integration in den Bestand sowie die Gestaltung der Außenanlagen aufeinander abzustimmen und in einer Gesamtlösung umzusetzen. Der Generalplaner oder die Bietergemeinschaft erhält einen Vertrag für die drei Leistungsbilder Objektplanung, Freianlagenplanung und Tragwerksplanung. Gegenstand des Auftrags sind HOAI-Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder: Planungsleistungen der "Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 1-9" für das Projekt "Kindertagesstätte auf dem Parkhaus Dachauplatz". Der Objektplaner erbringt die vollständigen Planungsleistungen gem. § 34 HOAI 2021 für den Neubau der viergruppigen Kita mit rund 100 Betreuungsplätzen. Er ist für die architektonische Gesamtgestaltung des Baukörpers auf der Dachfläche des Parkhauses zuständig und koordiniert die Schnittstellen zu Tragwerksplanung, TGA und Freianlagen. Planungsleistungen der "Freianlagenplanung LPH 1-9" für das Projekt "Kindertagesstätte auf dem Parkhaus Dachauplatz". Der Freianlagenplaner erbringt die Planungsleistungen gem. § 39 HOAI 2021 für die Dachspielflächen sowie die verkehrlichen Außenanlagen im Erdgeschossbereich. Die Leistungen umfassen sowohl die pädagogisch genutzten Spielflächen auf dem Dach als auch die funktionalen Bereiche für Anlieferung, Müllentsorgung und Kurzzeitparkzonen. Planungsleistungen der "Tragwerksplanung LPH 1-6" für das Projekt "Kindertagesstätte auf dem Parkhaus Dachauplatz". Der Tragwerksplaner erbringt die Leistungen gem. § 51 HOAI 2021 für den Neubau der Kita auf dem bestehenden Parkhaus. Er trägt die Verantwortung für die Standsicherheit, die Wirtschaftlichkeit der Konstruktion sowie die Nachweise zur Integration des Neubaus in die bestehende Parkhausstruktur.

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1 Los

9.2 Leistungsumfang Integrierte Planungsleistung Die integrierte Planungsleistung dient der konzeptionellen Beurteilung der angebotenen Lösung und der Klärung der wesentlichen städtebaulichen, funktionalen und konstruktiven Grundgedanken. Sie stellt keine vollständige Grundlagenermittlung HOAI LPH 1 noch die Vorplanung (HOAI LPH 2) dar und ersetzt insbesondere weder eine detaillierte Kostenschätzung nach DIN 276 noch eine vollständig durchgearbeitete Vorentwurfsplanung. Auf Grundlage der Beschreibung der Aufgabenstellung, des Raumbuchs sowie der zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen ist ein Planungskonzept zu erarbeiten, dass jedem Bieter bzw. jeder Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 11 vergütet wird. Gefordert werden ausschließlich die nachfolgend beschriebenen konzeptionellen Unterlagen: Übersichtsplan / städtebauliches Konzept M 1:2.000 Darstellung als Schwarzplan oder vergleichbare grafische Darstellung zur Verdeutlichung - der Einbettung der Maßnahme in das städtebauliche Umfeld, - der grundsätzlichen Erschließung (Kfz, Feuerwehr, Fuß- und Radverkehr), - der Anbindung an den öffentlichen Raum. Es genügt eine schematische, aber lesbare Darstellung der Lage und Orientierung des Baukörpers. Funktionslageplan M 1:500 Schematische Darstellung - des Baukörpers der Kita auf dem Parkhaus, - der wesentlichen Erschließungsbeziehungen (Zugänge, Anlieferung, Feuerwehrzufahrten, Bring- und Hol-Zone), - der grundsätzlichen Zuordnung von Außen-, Pausen- und Freispielflächen. Detailangaben zu einzelnen Stellplätzen oder exakten Flächenzuschnitten sind nicht erforderlich; es genügt eine funktionsbezogene Zonierung. Schematische Grundrisse, Schnitte, Ansichten M 1:200 (Prinzipdarstellungen) Darzustellen sind in konzeptioneller, nicht vollständig durchgearbeiteter Form: - ein Regelgrundriss der Kita (z. B. Hauptnutzungsebene) mit Darstellung der Raumgruppen (Krippe, Kindergarten, Mehrzweckbereiche, Personal, Technik) und der inneren Erschließung, - mindestens ein charakteristischer Schnitt zur Verdeutlichung der Einbindung in das Parkhaus und der Höhenentwicklung, - mindestens eine Ansichts- oder Perspektivdarstellung zur Verdeutlichung der volumetrischen Wirkung und der prinzipiellen Gestaltung. Ein Durcharbeiten aller Geschosse mit vollständiger Raumbenennung und detaillierten Fassaden ist nicht erforderlich. Maßgeblich ist die nachvollziehbare Darstellung des funktio-nalen und konstruktiven Grundgedankens. Volumenmodell / 3D-Darstellung M 1:500 Abzugeben ist ein vereinfachtes Massenmodell des Baukörpers der Kita und der relevanten Parkhausstruktur, - entweder als physisches Modell im Maßstab 1:500 oder - als digitale 3D-Visualisierung IFC. Das Modell dient ausschließlich der Beurteilung der städtebaulichen Einbindung und der volumetrischen Wirkung; detaillierte Fassadengestaltung oder Innenraumausbau sind nicht Gegenstand der integrierten Planungsleistung. Grobe Flächen- und Funktionsbilanz Es ist eine summarische Flächenübersicht zu erstellen, orientiert an DIN 277, jedoch ohne detaillierte polygonale Flächenberechnungen: - Angabe der geschätzten BGF je Geschoss bzw. Nutzungsbereich, - summarische Zuordnung der Hauptnutzflächen nach Raumgruppen (z. B. Gruppenräume, Nebenräume, Gemeinschafts-/Mehrzweckbereiche, Verkehrs-flächen). Es genügt eine tabellarische Darstellung mit gerundeten Werten; eine separate Ausweisung von BRI sowie eine detaillierte Prüfung nach Regelfall/Sonderfall ist nicht erforderlich. Allgemeine Erläuterungen (max. 2 Seiten DIN A4) Kurze schriftliche Erläuterung des Konzepts, insbesondere zu: - städtebaulicher und freiraumplanerischer Einbindung, - Umgang mit der konstruktiven Grundlage und den Restriktionen des Parkhauses, - Ansatz zur Minimierung von Rückbaumaßnahmen und Stellplatzverlusten, - funktionalen Grundüberlegungen (Organisation, Erschließung, Zuordnung der Nutzungsbereiche), - wesentlichen gestalterischen Leitgedanken, - Überlegungen zu Nachhaltigkeit, Materialwahl, Brandschutzkonzept im Grundsatz, - qualitativen Aussagen zu Bauablauf, Schnittstellen Parkhaus/Kita und erkenn-baren Risiken. Die Erläuterungen sollen den Gedanken hinter dem Konzept verständlich machen, nicht eine detaillierte Ausführungsplanung ersetzen. Grobe Kosteneinordnung Auf Basis der groben Flächen- und Funktionsbilanz ist eine überschlägige Kosteneinordnung der Kostengruppen 200, 300, 400 und 500 vorzunehmen: - Verwendung von Kennwerten (z. B. EUR/m² BGF) oder Vergleichsobjekten, - Angabe von Kostenbandbreiten je Kostengruppe in nachvollziehbarer, tabellarischer Form. Eine vollständige Kostenschätzung nach DIN 276 mit detaillierten Einzelpositionen ist ausdrücklich nicht Bestandteil der integrierten Planungsleistung. Die integrierte Planungsleistung dient ausschließlich der vergleichenden Beurteilung der eingereichten Lösungsvorschläge im Rahmen des Verhandlungsverfahrens. Sie ersetzt weder eine vollständige Grundlagenermittlung HOAI LPH 1 Vorplanung nach HOAI LPH 2 noch geht sie diesen Leistungen inhaltlich vorweg. Die vom Auftraggeber vorgesehene Bearbeitungsvergütung (vgl. Ziffer 11) bemisst sich am Wert dieser konzeptionellen, in ihrem Umfang begrenzten Leistungen. Die eingereichten Arbeiten der integrierten Planungsleistung werden nach erfolgter Vorprüfung durch eine Beurteilungskommission bezüglich der Erfüllung der nachfolgenden Kriterien bewertet und mit Punkten versehen. Die Wertung erfolgt im Vergleich zu den Mitbewerbern und/oder zum üblichen Standard der das Stadtwerk Regensburg GmbH. Zu jeder Arbeit wird eine schriftliche Wertungsbeurteilung erstellt.

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