Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) beabsichtigt, Winterdienstleistungen in 2 Losen auszuschreiben. Die Leistungen umfassen die eigenverantwortliche Planung und Durchführung sämtlicher Winterdienstmaßnahmen in den öffentlichen Bereichen der FBB GmbH. Die Vergabe umfasst die folgenden Gebietslose: Los 1 umfasst den öffentlichen Teil des Campus-BER Süd. Los 2 umfasst den öffentlichen Teil des Campus-BER Nord sowie die öffentlich zugänglichen Parkflächen (ohne Parkhäuser) am BER. Der Flächenumfang stellt sich wie folgt dar: Los 1 Campus-BER Süd ca. 423.000 m² Los 2 Campus-BER Nord ca. 170.000 m² und Parkflächen (ohne Parkhäuser) ca. 219.000 m² Ab Leistungsbeginn zum 01.11.2026 sind vorerst bezüglich Los 2 lediglich die folgenden Parkflächen Leistungsbestandteil: - P 511 - Parkfläche Gebäude B037 - P 520 - P 512 - P 521 - P 516 - P 525 - P 518 - P 519 - P 527 (Teilfläche) Dies beinhaltet eine Fläche von insgesamt ca. 4.800 m². Die Leistungen beinhalten in beiden Bereichen die Planung und Durchführung sämtlicher Maßnahmen zur Beseitigung von Eis und Schnee, zur Glättebekämpfung und die dafür notwendigen/laufenden Kontrollen. Grundlage bildet die bestehende Verkehrssicherungspflicht der FBB und die Straßenreinigungsverordnung der Gemeinde Schönefeld. Die Leistungen sind jeweils wetterabhängig, bei laufendem Verkehr und ganztägig, d.h. während der Betriebszeit des Flughafens und vor Beginn der allgemeinen Arbeitszeiten eigenständig durchzuführen. Die Leistung ist für jedes Los jeweils vom 01.11. bis 31.03. (bzw. in der Wintersaison) während der Vertragslaufzeit zu erbringen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2031. Zuschlagslimitierung: Um die Versorgungssicherheit in der Leistungserbringung sicherzustellen und um die Abhängigkeit von einem einzelnen Auftragnehmer zu verhindern, kann ein einzelner Bieter höchstens den Zuschlag auf ein von zwei Losen erhalten. Sofern ein Bieter beide Lose anbietet und in beiden Losen nach Maßgabe der Zuschlagskriterien das jeweils wirtschaftlichste Angebot einreicht, erhält der Bieter den Zuschlag auf Los 2.
Die Leistungen beinhalten die Planung und Durchführung sämtlicher Maßnahmen zur Beseitigung von Eis und Schnee, zur Glättebekämpfung und die dafür notwendigen/laufenden Kontrollen. Grundlage bildet die bestehende Verkehrssicherungspflicht der FBB und die Straßenreinigungsverordnung der Gemeinde Schönefeld. Die Leistungen sind jeweils wetterabhängig, bei laufendem Verkehr und ganztägig, d.h. während der Betriebszeit des Flughafens und vor Beginn der allgemeinen Arbeitszeiten eigenständig durchzuführen. Die Leistung ist während der Vertragslaufzeit vom 01.11. bis 31.03. (bzw. in der Wintersaison) zu erbringen. Die Schätzmengen (Flächenumfang) der Rahmenvereinbarung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Sie stellen auch die Höchstmengen dar, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2031.
Die Leistungen beinhalten die Planung und Durchführung sämtlicher Maßnahmen zur Beseitigung von Eis und Schnee, zur Glättebekämpfung und die dafür notwendigen/laufenden Kontrollen. Grundlage bildet die bestehende Verkehrssicherungspflicht der FBB und die Straßenreinigungsverordnung der Gemeinde Schönefeld. Die Leistungen sind jeweils wetterabhängig, bei laufendem Verkehr und ganztägig, d.h. während der Betriebszeit des Flughafens und vor Beginn der allgemeinen Arbeitszeiten eigenständig durchzuführen. Die Leistung ist während der Vertragslaufzeit vom 01.11. bis 31.03. (bzw. in der Wintersaison) zu erbringen. Die Schätzmengen (Flächenumfang) der Rahmenvereinbarung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Sie stellen auch die Höchstmengen dar, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2031.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.