Projekt-ID: #2025-VgV-RV-003-1-006

Archäologische Baubegleitung - Rahmenvereinbarung

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Projektbeschreibung

Die Stadt Bad Münstereifel hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt. Dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Bad Münstereifel finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Eigentümer der wiederherzustellenden Flächen ist die Stadt Bad Münstereifel selbst. In deren Verantwortung liegt ebenso die Ausschreibung und die Durchführung der Wiederaufbaumaßnahmen. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet und die darin enthaltenen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, die im Abrufzeitraum umgesetzt werden sollen. Einige Ortsteile der Stadt Bad Münstereifel liegen in den vermuteten oder gesicherten Bodendenkmalbereichen. Um die Belange des Denkmalschutzes zu wahren, muss die Ausführung vieler Erdeingriffe unter archäologischer Fachaufsicht erfolgen. Dabei sind fachgerechte Untersuchungen, Bergungen und Dokumentation auftretender archäologischer Befunde und Funde nach Maßgabe einer entsprechenden Erlaubnis zu gewährleisten.

Lose

1 Los

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Archäologische Baubegleitung. Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen: 1. Grabungserlaubnisse / Grabungskonzept 2. Archäologische Baubegleitung 3. Abschlussdokumentation 4. Sonstige Beratungdienstleistungen. Die weiteren Einzelheiten zur Leistungsbeschreibung finden sich in den Unterlage 13-VgV-Leistungsbeschreibung. Da die Rahmenvereinbarung nur mit einem Unternehmen abgeschlossen wird, findet vor dem Einzelabruf kein weiterer Wettbewerb statt. Einen Anspruch auf eine Mindestzahl an Einzelabrufen besteht nicht. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung und wird zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr geschlossen. Der Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre.

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