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Projekt-ID: #LOT-0001 E27961481

Werberechte an ÖPNV-Haltestellen der moBiel GmbH und auf Werbeanlagen auf öffentlichem und im Eigentum der Stadt Bielefeld stehendem Grund und Boden

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08.08.25 Frist

Projektbeschreibung

Übernahme von ÖPNV-Haltestellen und damit verbundenen Werbeanlagen mit Nutzung von Werberechten der moBiel GmbH und Übernahme und Nutzung von Werbeanlagen und Ausübung von Werberechten auf öffentlichen und im Eigentum der Stadt Bielefeld stehenden Grundstücken. Die Stadt Bielefeld sowie die moBiel GmbH beabsichtigen, die Werberechte für beleuchtete und unbeleuchtete sowie digitale Außenwerbung auf städtischem oder privatem Grund und Boden im Stadtgebiet der Stadt Bielefeld im jeweiligen Los neu zu vergeben. Insgesamt werden im Rahmen der Ausschreibung 2 Lose ausgeschrieben. Dabei liegen die Rechte für Los 1 bei der moBiel GmbH und die Rechte für Los 2 bei der Stadt Bielefeld. Das Vergabeverfahren wird federführend durch die moBiel GmbH durchgeführt. Hier wurde eine entsprechende Vereinbarung zwischen den beiden Parteien geschlossen. Die Lose werden im Rahmen einer Einzellosvergabe vergeben.

Lose

2 Lose

Der Altkonzessionär ist Eigentümer der meisten Werbeanlagen in Bielefeld. Mit Ausnahme der vertraglich definierten Anlagen stehen der Stadt aus den ursprünglichen Verträgen mit dem Altkonzessionär jeweils eine auf Dritte übertragbare Kaufoptionen bezüglich der Werbeanlagen zu. Dem zukünftigen Konzessionsnehmer übertragt die Stadt Bielefeld diese Kaufoption in Bezug auf alle Werbeanlagen, bis auf die wenigen benannten Ausnahmen. Die Übertragung der Optionen ist mit der Verpflichtung des Neukonzessionärs verbunden, diese Anlagen entsprechend dem nachfolgend genannten Kaufpreis vom Altkonzessionär zu übernehmen. Der Neukonzessionär wird folglich Eigentümer der Anlagen. Der Kaufpreis ist für die Stadt schuldbefreiend vom Neukonzessionär an den Altkonzessionär zu zahlen. Der Wert der Kaufoption Stadt Bielefeld wird zum 31.12.2025 auf 599.482,97 € netto festgelegt. Vertrag über die Bewirtschaftung aller übrigen Werbeanlagen (mit 63 Großflächen, 24 City Star, 2 Premium Billboards, 13 City-Light-Poster, 27 City-Light-Säulen, 26 City-Light-Boards/Mega-Lights, bis zu 650 Mastschilder, 76 vermarktbare Litfaßsäulen ) auf öffentlichen und im Eigentum der Stadt Bielefeld stehenden Flächen der Stadt Bielefeld. 20 Digitalboards werden vom Altkonzessionär abgebaut und werden vom Neukonzessionär neu errichtet. Die Errichtung weiterer Werbeanlagen (digital/analog) ist im Austausch mit der Stadt möglich. Die zu vergebenden Rechte ermächtigen den Neukonzessionär, die bestehenden Werbeanlagen auf deren Standorten auf eigene Rechnung und eigenes Risiko zur Werbung zu nutzen und neue Anlagen vorbehaltlich einer baurechtlichen Genehmigung zu errichten. Sollte es zu Abweichungen in der Anzahl der Werbeträger kommen, dann verringert oder erhöht sich der Erlös bzw. die Anforderungen an die Erlöse entsprechend anteilig. Das Gleiche gilt für den Kaufpreis der Werbeanlagen. In jedem Fall wird die Verringerung oder Erhöhung im Sinne der Sätze 2 und 3 dieses Absatzes an der Anzahl der Werbeträger gemessen. Die Stadt Bielefeld behält sich vor, die Digitalisierung vorhandener und weiterer Flächen auf Kosten des Konzessionärs und in Abhängigkeit von zu erteilenden Baugenehmigungen zu genehmigen

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2040

Abschluß eines Vertrages über die Bewirtschaftung von Plakatanschlagstellen an bisher 450 ÖPNV-Wartehallen und Haltestellen (Fahrgastunterstände, im Folgenden FGU) inklusive der dazu gehörenden bis zu 807 vermarktbaren City-Light-Werbeflächen und freistehenden, den FGU zugeordneten CLP der moBiel. Der Neukonzessionär ist verpflichtet, nach Vorgabe von moBiel Fahrgastunterstände neu zu errichten und ebenfalls zu betreiben (inkl. Reinigung, Instandhaltung und Verkehrssicherheit). Die zu vergebenden Rechte ermächtigen den Neukonzessionär, die bestehenden Werbeanlagen auf deren Standorten auf eigene Rechnung und eigenes Risiko zur Werbung zu nutzen und neue Anlagen vorbehaltlich einer baurechtlichen Genehmigung zu errichten. 8 Digital City Light Poster (Digital Steele) werden vom Altkonzessionär abgebaut und sind vom Neukonzessionär neu zu errichten. Sollte es zu Abweichungen in der Anzahl der Werbeträger kommen, dann verringert oder erhöht sich der Erlös bzw. die Anforderungen an die Erlöse entsprechend der vertraglichen Regelungen. Die moBiel GmbH behält sich vor, die Digitalisierung vorhandener und weiterer Flächen auf Kosten des Konzessionärs und in Abhängigkeit von zu erteilenden Baugenehmigungen zu genehmigen. Der Altkonzessionär ist Eigentümer der meisten Werbeanlagen in Bielefeld. Die moBiel hält wegen etwaiger Zuschussbindungen das Eigentum an wenigen Bus-Fahrgastunterständen. Darüber hinaus ist die moBiel oder deren mittelbarer Gesellschafter, die Bielefelder Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Eigentümerin bzw. Pächterin der Stadtbahnhaltestellen. Mit Ausnahme dieser wenigen benannten Anlagen stehen der moBiel aus den ursprünglichen Verträgen mit dem Altkonzessionär jeweils ein auf Dritte übertragbare Kaufoptionen bezüglich der Werbeanlagen zu. Dem zukünftigen Konzessionsnehmer überträgt die moBiel diese Kaufoption in Bezug auf alle Werbeanlagen, bis auf die wenigen benannten Ausnahmen. Die Übertragung der Optionen ist mit der Verpflichtung des Neukonzessionärs verbunden, diese Anlagen entsprechend dem nachfolgend genannten Kaufpreis vom Altkonzessionär zu übernehmen. Der Neukonzessionär wird folglich Eigentümer der Anlagen. Der Kaufpreis ist für die moBiel schuldbefreiend vom Neukonzessionär an den Altkonzessionär zu zahlen. Der Wert der Kaufoption moBiel wird zum 29.06.2025 auf 2.218.618,25 € netto festgelegt. Schätzungsweise wird der Wert durch etwaige Neubauten im Jahr 2025 zum 31.12.2025 2.500.000,00 € netto betragen.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2040

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