Objektplanung nach Paragraf 39 HOAI, Lph 1-9 für die Sanierung der Freisportanlagen innerhalb der städtischen Bezirkssportanlage Aubinger Str. 12 im Rahmen des Sportbauprogramms der Landeshauptstadt München. Auf der Sportanlage sind mehrere Fußball- und Hockeymannschaften verschiedener Vereine untergebracht. Auf der Anlage findet momentan kein Schulsport statt. Die Freisportanlagen entsprechen im Hinblick auf die baufachlichen Gesichtspunkte nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Folgende Baumaßnahmen sind erforderlich: Der bestehende Tennenplatz ist in einem nicht bespielbaren Zustand und wird durch ein Kunstrasenspielfeld in der Größe 90 m x 60 m netto ersetzt. Das vorhandene Rasen-Kleinspielfeld im Norden der Anlage soll in ein Kunstrasen-Kleinspielfeld mit 50 m x 35 m netto umgewandelt werden. Zudem wird der Belag und ggf. der Unterbau des Hockey-Kunstrasenplatzes (Größe 91,4 m x 55,0 m) erneuert. Im Zuge der Planung müssen Ballfangzäune nach Bedarf berücksichtigt werden. Die Einfriedungszäune sollen erneuert werden. Bei der Planung sind neue Aufenthalts- und Sitzmöglichkeiten zu berücksichtigen. Es sind Erschließungsflächen und Vegetationsflächen herzustellen. Planung und Ausführung der Beregnungsanlage, Fluchtlichtanlage und Wegebeleuchtung wird durch gesonderte Fachplaner bzw. Fachfirmen übernommen, welche von der Landeshauptstadt München separat beauftragt werden. Federführende Koordination der entsprechenden Fachplaner und -firmen sowie die Planung der Sportplatzentwässerung obliegt dem Objektplaner Freianlagen. Es ist von einer Aufteilung in mehrere Bauabschnitte auszugehen, um eine Teilnutzung der Freisportfläche während der Maßnahme zu gewährleisten. Die Inbetriebnahme ist für Ende 2028 geplant.
Objektplanung nach Paragraf 39 HOAI, Lph 1-9 für die Sanierung der Freisportanlagen innerhalb der städtischen Bezirkssportanlage Aubinger Str. 12 im Rahmen des Sportbauprogramms der Landeshauptstadt München. Auf der Sportanlage sind mehrere Fußball- und Hockeymannschaften verschiedener Vereine untergebracht. Auf der Anlage findet momentan kein Schulsport statt. Die Freisportanlagen entsprechen im Hinblick auf die baufachlichen Gesichtspunkte nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Folgende Baumaßnahmen sind erforderlich: Der bestehende Tennenplatz ist in einem nicht bespielbaren Zustand und wird durch ein Kunstrasenspielfeld in der Größe 90 m x 60 m netto ersetzt. Das vorhandene Rasen-Kleinspielfeld im Norden der Anlage soll in ein Kunstrasen-Kleinspielfeld mit 50 m x 35 m netto umgewandelt werden. Zudem wird der Belag und ggf. der Unterbau des Hockey-Kunstrasenplatzes (Größe 91,4 m x 55,0 m) erneuert. Im Zuge der Planung müssen Ballfangzäune nach Bedarf berücksichtigt werden. Die Einfriedungszäune sollen erneuert werden. Bei der Planung sind neue Aufenthalts- und Sitzmöglichkeiten zu berücksichtigen. Es sind Erschließungsflächen und Vegetationsflächen herzustellen. Planung und Ausführung der Beregnungsanlage, Fluchtlichtanlage und Wegebeleuchtung wird durch gesonderte Fachplaner bzw. Fachfirmen übernommen, welche von der Landeshauptstadt München separat beauftragt werden. Federführende Koordination der entsprechenden Fachplaner und -firmen sowie die Planung der Sportplatzentwässerung obliegt dem Objektplaner Freianlagen. Es ist von einer Aufteilung in mehrere Bauabschnitte auszugehen, um eine Teilnutzung der Freisportfläche während der Maßnahme zu gewährleisten. Die Inbetriebnahme ist für Ende 2028 geplant.
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Infoflyer_Lieferant_innen_V10_August2025.pdf
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VGV_LA_Sanierung der Freisportanlage Aubinger Str _Vertrag neu.pdf
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Anlage_1_AVB_HOAI_20251107_mit_E_Rechnung.pdf
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Anlage_2_Leistungsheft_Stand_01-2023.pdf
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Anlage_3_DokuPflichten_LA_Stand_0418.pdf
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Anlage_4_Anweisung_Bautagebuch_Stand_0115.pdf
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Anlage_6_RifT_Honorartabelle_Freianlagen_Stand_0713.pdf
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Anlage_7__Erklaerung_Masernschutzgesetz_Stand_1221.pdf
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2021-03-30_AUBI12_Lageplan.pdf
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Anlage5_Honorarangebot_Aub12.xlsx
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.