Die BaFin nutzt verdeckte Testkäufe (Mystery Shopping,) als regelmäßige aufsichtliche Informationsquelle. Ziel der jeweiligen Mystery Shopping-Aktionen ist es, einen Eindruck von dem Umgang beaufsichtigter Institute und Unternehmen mit Privatkunden vor Ort sowie beim Online-Vertrieb zu erhalten, um so früh wie möglich problematische Entwicklungen im Zusammenhang mit verbraucherschutz-relevanten Sachverhalten feststellen zu können. Dabei sollen Informationen darüber erlangt werden, ob die durch die Auftraggeberin beaufsichtigten Institute und Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 1a Satz 2 FinDAG gegen einschlägiges Aufsichtsrecht (insbesondere verbraucherschutzrelevante Vorgaben) verstoßen.
Der Dienstleister führt die einzelnen Aktionen auf Abruf der Auftraggeberin durch. Die Durchführung der Aktionen erfolgt entweder vor Ort, online oder als Kombination aus beiden Varianten. Der Auftragnehmer leistet bei der Planung, Konzeption und Durchführung der einzelnen Mystery Shopping-Aktionen beratende Unterstützung innerhalb von der Auftraggeberin gesetzter Fristen und stellt eine kontinuierliche Erreichbarkeit sicher. Die Möglichkeit eines Echtzeit-Datenabrufs durch die Auftraggeberin während einer laufenden Aktion über ein Online-Tool ist erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich. Den Abschluss der jeweiligen Aktionen bildet die Übermittlung der Ergebnisse (Rohdaten) sowie eine Kurzauswertung und Aufbereitung der Ergebnisse durch den Auftragnehmer in Form eines Abschlussberichtes. Details entnehmen Sie bitte der Vertragsanlage 1 Leistungsbeschreibung.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.