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Projekt-ID: #2025-0541-23

Rahmenvereinbarung über TGA-Planungsleistungen Ertüchtigung der IT-Infrastruktur an diversen städtischen Schulen (Digitalpakt 2.0)

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05.08.25 Frist

Projektbeschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt den Ausbau einer modernen IT-Infrastruktur an diversen städtischen Schulen. Dies umfasst insbesondere eine ausreichende Breitbandanbindung, eine gute Versorgung mit W-LAN, digitale Präsentationstechnik bestehend aus Whiteboard, Kurzdistanzbeamer, AppleTV und Lautsprechern sowie eine ausreichende Serverdimensionierung. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Umsetzung der zuvor beschriebenen Maßnahme an mehreren Schulstandorten der Stadt Münster. Für alle in die Rahmenvereinbarung einbezogenen Standorte umfasst dies jeweils die die Anlagengruppen 4 und 5. Soweit an einem Standort darüber hinaus auch Ingenieurleistungen zur Fachplanung der lufttechnischen Anlagen erforderlich sind, ist auch die entsprechende Anlagengruppe 3 mit umfasst.

Lose

1 Los

Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die Umsetzung der zuvor beschriebenen Maßnahmen zur Ertüchtigung der IT-Infrastruktur an bis zu 16 städtischen Schulen. Folgende 12 Schulen sind dabei bereits konkret benannt und in 3 Arbeitspaketen zu jeweils 4 Schulstandorten zusammengefasst: Arbeitspaket 9 (umfasst: Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium, Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Schulzentrum Wolbeck, Pascal-Gymnasium); Arbeitspaket 10 (umfasst: Standort Dingbängerweg 80 der Peter-Wust-Schule, Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge, Hermannschule, Nikolaischule Wolbeck); Arbeitspaket 11 (umfasst: Ratsgymnasium, Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium, PRIMUS Schule Grevingstraße, Wilhelm-Emmanuel-von Ketteler-Berufskolleg). Standorte desselben Arbeitspakets sollen möglichst zeitgleich bearbeitet werden. Der Auftraggeber kann zusätzlich zu den genannten Standorten der Arbeitspakete 9, 10 und 11 nachträglich bis zu vier weitere städtische Schulstandorte zur Ertüchtigung der dortigen IT-Infrastruktur in die Rahmenvereinbarung einbeziehen. Die Einbeziehung kann auch unmittelbar durch Erteilung eines Einzelauftrags für den zusätzlichen Schulstandort geschehen. Zu bearbeiten sind jeweils die Anlagengruppen 4 und 5 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI sowie zusätzlich die Anlagengruppe 3, soweit an einem Standort auch Ingenieurleistungen zur Fachplanung der lufttechnischen Anlagen erforderlich sind. Die Beauftragung der Ingenieurleistungen für die einzelnen Standorte erfolgt jeweils durch Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 vorgesehen ist.

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