Die Kinderbetreuung der Gemeinde Laufach wird wie bisher auf 2 Standorte verteilt. Neben dem Kindergarten in Laufach soll die weitere Kinderbetreuung im Ortsteil Laufach-Hain gefestigt werden. ● Hierzu sollen vorhandene Räumlichkeiten umgebaut, saniert und erweitert werden zum Kindercampus Hain. ● Die Gesamtkosten (KG 200 – 700) werden mit ca. 2,95 Mio. € brutto angenommen. (Stand 20.09.2024) ● Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme. (FAG) ● Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden.
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.) für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 1 + 2 + 3 + 8 ● Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 3 und 5 bis 9 [Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 erforderlich sein wird.] | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM) ● Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) (Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst) ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht; ● Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung HLS erbracht. ● Es wird davon ausgegangen, dass mit den vorliegenden Unterlagen im VgV die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.