Projekt-ID: #BN-2025-04987

Bundesstadt Bonn: Andreasschule - Generalplanerleistungen (GP)

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Projektbeschreibung

Generalplanung für die Umgestaltung der GGS Andreasschule in Bonn

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1 Los

Gegenstand des Auftrags ist die Generalplanung für die Umgestaltung der GGS Andreasschule in Bonn. Der bestehende Schulkomplex umfasst mehrere Gebäude, darunter das Gebäude A mit sanitären Einrichtungen, das Gebäude B mit den Gebäudeteilen B1 und B2, die ehemalige Hausmeisterwohnung sowie die Turnhalle im Gebäude C. Die bestehenden Gebäudeteile (Bauteil A und B) weisen untereinander eine Höhendifferenz auf. Zur Realisierung der geplanten Erweiterung und zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen des Raumprogramms wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Als Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird empfohlen den stark sanierungsbedürftigen Gebäudeteil B1 und die ehemalige Hausmeisterwohnung vollständig abzu-reißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Der angrenzende, nachträglich errichtete OGS-Erweiterungsbau B2 soll hierbei, wenn möglich erhalten bleiben und durch eine Teilaufstockung in den Neubau integriert werden. Gebäude A wurde 2015 in wesentlichen Teilen instandgesetzt. Dieser Gebäudeteil wird im Rahmen des Projekts durch kleinere, gezielte Umbauten (z.B. zur Flächeneffizienz) in das neue Raumkonzept eingebunden. Der für die Maßnahme ermittelte Flächenbedarf beläuft sich auf eine Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 1.820 m2 für den Neubau. Für die Neubaumaßnahme soll ein hoher Vorfertigungsgrad geprüft werden. Im Zuge der Planung soll auch untersucht werden, ob eine Sanierung der Turn-halle (Bauteil C) möglich und wirtschaftlich ist oder der Abriss und anschließender Neubau erfolgen muss. Die Bruttogrundfläche (BGF) der Turnhalle beläuft sich auf ca. 578,46 m2. Die Schätzkosten der KG 300+400 für die Schule belaufen sich auf ca. 9 Mio. EUR brutto. Ist ein Neubau der Turnhalle erforderlich, wurden die Kosten für die KG 300+400 auf ca. 2 Mio. EUR brutto geschätzt. Nach Fertigstellung der Maßnahmen und Rückbau von etwaigen Interimsbauten müssen die in Anspruch genommenen Flächen in den Außenanlagen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten wiederhergestellt und neugestaltet werden. Durch das Vergabeverfahren soll ein Planungsbüro gefunden werden, das als Generalplaner insbesondere die folgenden Leistungen erbringt: - Leistungen gemäß § 34 HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume - Leistungen gemäß § 51 HOAI Fachplanung Tragwerksplanung - Leistungen gemäß § 55 HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-8 - Leistungen § 39 ff. HOAI Objektplanung Freianlagen - Leistungen gemäß HOAI Anlage 1.2 Bauphysik (Wärmeschutz u. Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik) - Leistungen gemäß AHO Heft-Nr. 17 - bauordnungsrechtlicher Brandschutz Es ist vorgesehen, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Derzeit ist beabsichtigt den Generalplaner mit den Leistungsphasen 1 bis 4 voll zu beauftragen und ab der Leistungsphase 5 einen Generalunternehmer zu beauftragen. Der Generalplaner soll mit der Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung sowie mit der Bauoberleitung beauftragt werden. Weitere Angaben zum Bauvorhaben und Gegenstand des zu vergebenden Generalplanungsauftrags enthält eine im elektronischen Projektraum bereitgestellte Projektbeschreibung.

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