Projekt-ID: #NWB2

SPNV-Leistungen Netz Nordwestbrandenburg

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Projektbeschreibung

Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot der Linien RE6 Wittenberge - Berlin-Charlottenburg, RB55 Kremmen - Hennigsdorf und RB73 Neustadt (Dosse) - Kyritz, Am Bürgerpark.

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Die zu vergebenen Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot der Linie RE6 auf dem Laufweg Wittenberge - Wittstock (Dosse) - Neuruppin West - Hennigsdorf - Berlin-Charlottenburg mit einem Umfang von insgesamt ca. 2.472.000 Zugkm p.a., der Linie RB55 auf dem Laufweg Kremmen - Hennigsdorf mit einem Umfang von insgesamt ca. 238.000 Zugkm p.a. und der Linie RB73 auf dem Laufweg Neustadt (Dosse) – Kyritz, Am Bürgerpark mit einem Umfang von insgesamt ca. 151.000 Zkm p.a. für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2028 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036. Die Vergabeunterlagen enthalten aufgrund des für die zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehenden Budgets eine finanzielle Obergrenze, welche die Angebote nicht überschreiten dürfen. Die Beschaffung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages erfolgt im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 131 Abs. 1 Satz 1 GWB in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB, § 17 VgV. Die öffentlichen Auftraggeber behalten sich nach § 17 Abs. 11 VgV das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Hinsichtlich des Landes Brandenburg steht die Vergabe unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel in der geplanten Höhe zur Verfügung stehen (allgemeiner Haushaltsvorbehalt). Der Haushaltsvorbehalt begründet sich insbesondere mit der langen Dauer des Vergabeverfahrens, die einer Sicherung der erforderlichen Haushaltsmittel schon zum Zeitpunkt der Einleitung der Ausschreibung entgegensteht. Die Bewerber erhalten eine gesonderte Mitteilung, sobald der allgemeine Haushaltsvorbehalt aufgehoben worden ist. Es ist damit zu rechnen, dass der Haushaltsvorbehalt vor dem Ende des Vergabeverfahrens aufgehoben wird. Sollten die erforderlichen Haushaltsmittel nicht in der geplanten Höhe zur Verfügung stehen, behalten sich die Aufgabenträger vor, das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Satz 1 VgV aufzuheben. Kosten und Aufwendungen der Bewerber im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am Vergabeverfahren werden auch in diesem Fall nicht erstattet.

Vertragslaufzeit 09.12.2028 – 12.12.2036

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