Projekt-ID: #0893/25-001

Dienstleistungen im Bereich Logistik Messgeräteverleih

OFFEN
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Projektbeschreibung

Das BfS/KEMF plant ab 2026 die Fortsetzung des Verleihs von Personenexposimetern für den Nieder- und Hochfrequenzbereich als Instrument der Bürgerinformation und -aufklärung. Der Anbieter übernimmt die komplette Logistik des Messgeräteverleihs. Das BfS stellt dem Anbieter 10 Geräte für den Hoch- und 8 Geräte für den Niederfrequenzbereich zur Verfügung. Der Leistungszeitraum beträgt zwei Jahre ab 2026. Nach bisherigen Erfahrungen ist pro Monat mit 20 - 50 Anfragen über das Kontaktformular sowie mit 10 - 20 durchgeführten Verleihvorgängen zu rechnen. Alle Informationen für die Entleihenden werden auf der Internetseite des BfS zur Verfügung gestellt (https://www.bfs.de/messgeraeteverleih).

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1 Los

Das BfS/KEMF plant den Verleih von Personenexposimetern für den Nieder- und Hochfrequenzbereich als Instrument der Bürgerinformation und -aufklärung. Diese Messgeräte werden direkt am Körper getragen und erfassen entweder niederfrequente Magnetfelder oder hochfrequente elektrische Felder und sollen den Ausleihenden eine auf realen Mess-werten basierende Einschätzung und Bewertung der persönlichen Exposition gegenüber jenen Feldern ermöglichen. Die reine Messdauer beträgt etwa 24 Stunden. Zusammen mit dem Messgerät erhalten die Ausleihenden eine Anleitung in gedruckter Form sowie einen Fragebogen als ausfüllbares PDF-Dokument per E-Mail, der u.a. Informationen zu möglichen Expositionsquellen und über ein Protokoll Auskünfte zum Tagesablauf sammelt. Die Möglichkeit zur Ausleihe dieser Messgeräte wird vom BfS über die Wege der Öffentlichkeitsarbeit (Informationen auf der Internetpräsenz des BfS, auf Informationsveranstaltungen oder in Antwortschreiben auf Bürgeranfragen) bekannt gegeben. Der Anbieter übernimmt die komplette Logistik des Messgeräteverleihs. Das BfS stellt dem Anbieter im ersten Schritt 10 Geräte für den Hoch- und 5 Geräte für den Niederfrequenz-bereich zur Verfügung, die Anzahl der Geräte kann sich in Zukunft, in Abhängigkeit von Nachfrage und Arbeitsauslastung jedoch erhöhen. Der Leistungszeitraum beträgt zwei Jahre. Die Leistungserbringung hat datenschutzfreundlich zu erfolgen. Alle relevanten geltenden gesetzlichen Vorgaben, wie bspw. DSGVO und BDSG, sind zu befolgen. Zwischen dem Anbieter und dem BfS ist ein Auftrag zur gemeinsamen Verarbeitung personenebezogener Daten zu schließen, in dem alle datenschutzrechtlichen Abmachungen zu treffen sind. Die Abrechnung der Kosten soll pro durchgeführtem Verleihvorgang erfolgen. Ein Teil der Kosten soll zur Steuerung der Nachfrage vom Entleiher als Gebühr i. H.v. 45 ,00 EUR erhoben werden, die Differenz übernimmt das BfS. Es sind mehrere Zahlungsmöglichkeiten für den Entleiher vorzusehen und deren Einfluß auf Dauer des Ausleihzyklus und eventuelle Kostenerhöhung anzugeben. Zivilrechtlich ist vorgesehen zwischen dem BfS und dem AN einen typengemischten Vertrag als Dienstleistung i.S.d. § 611 BGB und Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB) abzuschliessen. Damit wird der AN wiederum verpflichtet mit den Nutzern (Entleihern der Geräte) ebenfalls, die Vereinbarung eines "Leihvertrags" für das BfS vozunehmen, welcher zwischen dem BfS und den Nutzern gem. § 598 BGB unentgeltlich erfolgt. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Vertragslaufzeit bis 29.12.2027

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