Durchführung von Bestattungsdienstleistungen
Durchführung von circa 55 ordnungsrechtlichen Bestattungen pro Jahr mit den nachfolgenden Pflichten: - gesetzlich vorgeschriebener würdevoller Umgang mit dem Leichnam - Einsargung der Leiche - Transport bei Tag/Nacht zum Krematorium und/oder Friedhof - Erledigung aller Formalitäten - ggf. die Aufbewahrung der Urne - Durchführung der Bestattung als Feuerbestattung, Ausnahmen möglich - evtl. Zusatzleistungen Die Abholung des Leichnams muss innerhalb von maximal 12 Stunden nach Mitteilung durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erfolgen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.