Lieferung von insgesamt 550 Schüttcontainern. - Herstellung oder Umbau (siehe dazu auch Nr. 5 der LB) und Lieferung der an die Annahmestelle der Auftraggeberin gem. Anlage 3/ "Lieferorte" - Es sind Tranchen von 60 Schüttcontainern pro Lieferung zu fertigen. Abweichungen können mit der Auftraggeberin abgestimmt werden. - Die etwaige letzte Tranche muss spätestens 1 Jahr nach Zuschlagserteilung (bei Verzicht auf Mustercontainer) bzw. nach Abnahme des Mustercontainers erfolgen. Es wird empfohlen, die Schüttcontainer zu besichtigen, wenn diese vom Bieter noch nie gebaut wurden bzw. wenn diese dem Bieter nicht bekannt sind. Wenn notwendig, kann auch ein Container für einen begrenzten Zeitraum leihweise überlassen werden. Die Überlassung ist mit der Auftraggeberin (siehe A0_Aufforderung Pkt. 2) abzustimmen und vom Auftragnehmer zu organisieren. Die Kosten für die Abholung und Rücklieferung des Werkstücks sind vom Auftragnehmer zu übernehmen. Die Auftraggeberin stellt dem Auftragnehmer die umzubauenden Metallcontainer zur Verfügung. Die Anlieferung zum Auftragnehmer übernimmt die Auftraggeberin innerhalb Deutschlands. Der Auftragnehmer liefert Kosten und Gefahr frei Annahmestelle zu den Geschäftszeiten der Auftraggeberin (montags bis freitags zwischen 08:00 und 15:00 Uhr). Der genaue Liefertermin wird mindestens fünf Geschäftstage im Voraus beim zuständigen Ansprechpartner der Auftraggeberin (wird mit Zuschlagserteilung bekanntgegeben) avisiert. Die Lieferorte und die jeweilige Anzahl der Schüttcontainer sind aus der Anlage 3./ "Lieferorte" ersichtlich. Die erste Lieferung erfolgt spätestens 12 Wochen nach Freigabe des Ausfallmusters. Das zur Transportsicherung vom Auftragnehmer benutzte Verpackungsmaterial ist wieder mitzunehmen und vom Auftragnehmer zu entsorgen.
Es sind 550 Stück Schüttcontainer innerhalb eines Jahres zu liefern. Die erste Lieferung hat spätestens 12 Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Für die Produktion des Schüttcontainers sind die betreffenden technischen - von der AG zur Verfügung gestellten - Unterlagen bzw. Konstruktionspläne verbindlich. Diese sind genauestens zu beachten. Nachfolgend sind die Anforderungen an den Container zusammengefasst. Die in dieser Leistungsbeschreibung und in der Anlage 1./ "Schüttcontainer Skizze mit Wagen" angegebenen Außenmaße sind maßgeblich. Außenmaße über alles: Flächenmaß: 755 mm (Länge) x 575 mm (Breite) Höhe des Behälters: 670 mm Innenmaße: Der Boden des Containers läuft konisch auf die Auslassöffnung (s.u.) zu. Ein ähnlicher Container mit geringerer Höhe und ohne Auslassöffnung ist in der Anlage 2./ "Skizze M-Behälter" dargestellt. Brutto Einzelcontainer (max.): 710 kg Container-Eigengewicht (max.): 75 kg Der Schüttcontainer muss einer Stapellast von mindestens 2.800 kg bei vierfach Stapelung standhalten. D. h. auf dem untersten Container stehen drei weitere. Eine entsprechende Prüfbescheinigung der Statik ist mitzuliefern. Der Turm von übereinanderstehenden Containern muss geradestehen. Die maximale Abweichung der Oberkante des obersten Containers aus dem Lot darf 10 mm nicht übersteigen. Die Last der Container soll vom Containerboden und von den Auflagekanten (entlang der Längsseiten der Container) getragen werden, die auf dem Oberrahmen des darunter stehen-den Containers ruhen. Auflage, Kante und Bodenblech werden nach Erfordernis ggf. verstärkt. Die Container sind für Stapelung ohne Bodengestelle vorgesehen, d.h. der Containerboden ist so verstärkt auszubilden, dass er die Last eines Stapels tragen kann. Der Oberrahmen überragt um ca. 32 mm das Niveau des darin versenkt liegenden Deckels, so dass ein darauf gestapelter Container nach allen vier Seiten gegen Verschub gesichert ist. Die Last ruht dabei auf den Längsseiten, auf denen sich die Auflagekanten abstützen. Die Innenkanten des Oberrahmens und die Außenkanten des Containerbodens sind so abzuschrägen, dass sich auch bei minimalem Freiraum die Container einwandfrei positionieren lassen. Die Schrägung ist auf ca. zwei Drittel der Höhe (also ca. 20 aus 30 mm) zu beschränken, so dass sich im Mittelbereich Außen- und Innenflächen vertikal gegenüberstehen. Die Container müssen rundum (also auch in den nichttragenden Teilen) stark genug ausgeführt sein, um das Aufbrechen mit Handwerkszeug auszuschließen. Die Container dürfen sich weder unter der Stapellast verbiegen noch unter dem Druck des Inhalts ausbeulen. Als Toleranzgrenze wird 3 mm festgelegt. Bei Verwendung gesickter Bleche ist zu beachten, dass durch die Sicken die Fluchten der Außenseiten nicht überschritten werden dürfen. Die Schmalseiten des Containers sind unten um ca. 33 mm auf jeder Seite zurückgesetzt, so dass in ca. 100 mm Höhe vom Boden Griffkanten für Stapler-Gabeln entstehen. Eine Oberklappe (geteilte Ausführung, kein Lochblech), um die Hinterkante drehbar, soll an-nähernd die gesamte Fläche innerhalb des Oberrahmens zum Be- und Entladen des Containers freigeben, d.h. die Auflage für diese Oberklappe ist schmal zu halten. Klappe mit Griff-mulde oder einklappbarem Griff. In der Vorderseite (vorderen Längsseite) ist die Verriegelungsmechanik untergebracht. Der Verriegelungsmechanismus muss innen abgedeckt und nicht zugänglich sein. Abdeckung vernietet o.ä. (nicht verschraubt). Im unteren Bereich ist eine Auslassöffnung (240 mm x 130 mm) wie in der "Schüttcontainer-skizze mit Wagen" dargestellt, einzuarbeiten. Die Auslassöffnung muss von der Container-rück- und Vorderseite mittels Vierkantschlüssel (7 mm) zu öffnen und zu schließen sein. In geöffnetem Zustand muss die Öffnung in jeder Position offengehalten werden (z. B. mittels eines Magneten oder einer Feder). Maße nach Bauplan mit einsteckbarer Plexiglasscheibe (ca. 3 mm dick), die mitzuliefern ist. Bei verschlossenem Container dürfen die Plexiglasscheibe und die dahinterliegende Einsteckkarte nicht herausnehmbar sein. Der Deckel, die Auslassöffnung und das Kartenfach sind miteinander und mit dem Rahmen des Containers zu verriegeln. Im geschlossenen Zustand soll der Container durch zwei gemeinsam wirkende Vorhängeschlösser oder Plomben gesichert werden (Doppelverschluss). Nach Abnahme der Schlösser oder Plomben und Entriegelung mit Vierkantschlüssel (Schlüsselweite 7 mm) sind damit der Deckel und das Kartenfach freigegeben. Der Verschlussmechanismus muss leichtgängig sein. Der Verschluss muss auch von der Rückseite des Containers zu öffnen sein. Dieser Mechanismus ist vom Auftragnehmer zu konstruieren. Der Innenraum ist so zu gestalten, dass an keiner Stelle Münzen hinter oder zwischen Blechen eingeklemmt werden können bzw. dahinter verschwinden. Hierbei ist auch das hohe Eigengewicht der Münzen zu berücksichtigen, wodurch die Containerwände nach außen gedrückt werden und sich somit Spalte öffnen könnten. Alle Stoßflächen von Blechen sind so zu verschweißen, dass keine Münzen hinter den Blechen verschwinden. Der Boden ist konisch zu gestalten, sodass die Münzen automatisch durch die Auslassöffnung rutschen. Alle Kanten der Bleche sind so zu gestalten, dass keine Verletzungsgefahr beim Hineingreifen in den Container besteht. Alle Scharniere dürfen nicht verschraubt, sie müssen vernietet oder punktgeschweißt sein. Sämtliche Stahlteile, mit Ausnahme der funktionsbedingt blanken Flächen und der feuerverzinkten Teile, sind gegen Rost zu schützen Farbe RAL 9007 Zum Anschluss an den Münzlift ist der Container mit Öffnungen zu versehen, in die Arretierungshaken des Münzlifts greifen. Diese sind seitlich unten an der Ecke Richtung Auslassöffnung anzubringen (siehe Anlage 1.2 Anschluss Münzlift)
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.