Winterdienstleistungen der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung auf Gehwegen, Radwegen, Zufahrten, Zugängen, Fußgängerüberwegen, Treppen, Rampen, Ampelanlagen, Schulhöfen, Parkplätzen und Haltestellen
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung (Schneeräumung/Glatteisbeseitigung/Streuen). Auf einer Fläche von 21.587,60 m² im Stadtbezirk West-Nord. Dabei untergliedert sich die Fläche in 18.196,80 m² (Kategorie I) und 3.390,80 m² (Kategorie II).
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung (Schneeräumung/Glatteisbeseitigung/Streuen). Auf einer Fläche von 26.000,40 m² im Stadtbezirk West-Süd. Dabei untergliedert sich die Fläche in 18.818,40 m² (Kategorie I) und 7.182,00 m² (Kategorie II).
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung (Schneeräumung/Glatteisbeseitigung/Streuen). Auf einer Fläche von 28.566,00 m² im Stadtbezirk Ost-Nord. Dabei untergliedert sich die Fläche in 25.326,00 m² (Kategorie I) und 3.240,00 m² (Kategorie II).
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung (Schneeräumung/Glatteisbeseitigung/Streuen). Auf einer Fläche von 26.597,60 m² im Stadtbezirk Ost-Süd. Dabei untergliedert sich die Fläche in 15.692,40 m² (Kategorie I) und 10.905,20 m² (Kategorie II).
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung (Schneeräumung/Glatteisbeseitigung/Streuen). Auf einer Fläche von 24.496,80 m² im Stadtbezirk Nord. Dabei untergliedert sich die Fläche in 17.997,60 m² (Kategorie I) und 6.499,20 m² (Kategorie II).
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.