Projekt-ID: #ZV-L2-26-0062000-412 .08

Versorgung der Justizvollzugsanstalten des Landes SH mit Arzneimitteln

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Projektbeschreibung

Der Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein soll ab 1. Juni 2026 durch eine Apotheke versorgt werden, die sowohl Arzneimittel und apothekenübliche Waren liefert, als auch die damit verbundenen Beratungs- und administrativen Leistungen im Sinne der Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit erbringt. Hinweis: Der Ausschreibung liegt § 1 Abs. 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vom 14. Nov.1980 i.d.g.F. zu Grunde, wonach die Preisspannen und Preise der Apotheken bei einer Abgabe an Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten ausgenommen sind. Die Vertragsapotheke versorgt die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein ab dem 01.06.2026 mit folgenden Leistungen: 1. apothekenpflichtige, u.a.rezeptpflichtige Arzneimittel 2. nicht apothekenpflichtige Arzneimittel 3. apothekenübliche Waren (u. a. ärztliches Verbrauchsmaterial und Medizinprodukte) 4. pharmazeutische Beratung 5. administrative Leistungen. Die Vertragsapotheke liefert den gesamten Bedarf der Justizvollzugseinrichtungen an Arzneimitteln. Die Abnahme einer bestimmten Warenmenge wird nicht vereinbart. In begründeten Fällen können ärztliches Verbrauchsmaterial, Medizinprodukte und andere apothekenübliche Waren seitens der Justizvollzugseinrichtungen über andere Stellen bezogen werden. Bei den zu versorgenden JVAen handelt es sich um die folgenden Einrichtungen: JVA Flensburg, JVA Itzehoe, JVA Kiel inkl. Außenstelle der JVA Kiel in Neumünster, JVA Lübeck, JVA Neumünster, Jugendarrestanstalt Moltsfelde in Neumünster, JA Schleswig. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung liegt bei 6.000.000,00 € netto für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen. Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch diese Rahmenvereinbarung.

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Der Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein soll ab 1. Juni 2026 durch eine Apotheke versorgt werden, die sowohl Arzneimittel und apothekenübliche Waren liefert, als auch die damit verbundenen Beratungs- und administrativen Leistungen im Sinne der Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit erbringt. Hinweis: Der Ausschreibung liegt § 1 Abs. 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vom 14. Nov.1980 i.d.g.F. zu Grunde, wonach die Preisspannen und Preise der Apotheken bei einer Abgabe an Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten ausgenommen sind. Die Vertragsapotheke versorgt die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein ab dem 01.06.2026 mit folgenden Leistungen: 1. apothekenpflichtige, u.a.rezeptpflichtige Arzneimittel 2. nicht apothekenpflichtige Arzneimittel 3. apothekenübliche Waren (u. a. ärztliches Verbrauchsmaterial und Medizinprodukte) 4. pharmazeutische Beratung 5. administrative Leistungen. Die Vertragsapotheke liefert den gesamten Bedarf der Justizvollzugseinrichtungen an Arzneimitteln. Die Abnahme einer bestimmten Warenmenge wird nicht vereinbart. In begründeten Fällen können ärztliches Verbrauchsmaterial, Medizinprodukte und andere apothekenübliche Waren seitens der Justizvollzugseinrichtungen über andere Stellen bezogen werden. Bei den zu versorgenden JVAen handelt es sich um die folgenden Einrichtungen: JVA Flensburg, JVA Itzehoe, JVA Kiel inkl. Außenstelle der JVA Kiel in Neumünster, JVA Lübeck, JVA Neumünster, Jugendarrestanstalt Moltsfelde in Neumünster, JA Schleswig. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung liegt bei 6.000.000,00 € netto für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen. Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch diese Rahmenvereinbarung.

Vertragslaufzeit 31.05.2026 – 30.05.2028

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