Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss mehrerer Dienst-leistungskonzessionsverträge i. S. v. § 105 GWB oberhalb des aktuellen des EU-Schwellenwertes nach § 106 Abs. 2 Ziff. 4 GWB mit geeigneten Konzessionsnehmern über die Planung, die Errichtung und den Betrieb von öffentlichen Ladeeinrichtungen für E-PKW. Das Betriebsrisiko liegt folglich ausschließlich bei dem Konzessionsnehmer und der Landkreis Harburg garantiert weder eine Mindestabnahmemenge noch eine Refinanzierung der Investitionen des Konzessionsnehmers. Um diese Ausschreibung optimal vorzubereiten, hat der Landkreis Harburg Anfang dieses Jahres eine EU-weit veröffentlichte Markterkundung durchgeführt, deren Unterlagen auf der Vergabeplattform abgerufen werden können. Alle vom Konzessionsnehmer zu errichtenden und betreibenden Ladepunkte sollen sich in verschiedenen Mitglieds-, Einheits- oder Gesamtge-meinden des Landkreises Harburg befinden. Der künftige Konzessionsnehmer hat dabei sowohl AC als auch DC-Ladesäulen zu planen, errichten und zu betreiben. Neben öffentlichen Standorten ist die Ladeinfrastruktur in einem Los auch im sog. halböffentlichen Raum zu errichten. Dabei wird dann auch der Nutzerkreis an einigen Standorten geringer sein als an den öffentlichen Standorten. Die Errichtung der Ladeinfrastruktur hat schrittweise bis Ende 2030 durch die künftigen Konzes-sionsnehmer bei einer vorgesehenen Laufzeit der Konzession von zehn Jahren zuzüglich einer Verlängerungsoption von weiteren zehn Jahren zu erfolgen. Als Konzessionsgeber treten dabei sowohl der Landkreis Harburg als auch die nachfolgend aufgezählten Gemeinden/Samtgemeinden auf: - Samtgemeinde Elbmarsch - Samtgemeinde Hanstedt - Samtgemeinde Hollenstedt - Samtgemeinde Jesteburg - Gemeinde Neu Wulmstorf - Gemeinde Rosengarten - Samtgemeinde Salzhausen - Gemeinde Seevetal - Gemeinde Stelle. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, die Bereitstellung der Flächen in einem wettbewerblichen, diskriminierungsfreien Verfahren zur Auswahl mehrerer Konzessionäre umzusetzen, welche die Errichtung und den Betrieb einer öffentlich zugänglichen LIS im Kreisgebiet nach Maßgabe der Anforderungen an die geltenden gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf Gestaltung die technischen Eigenschaften der LIS und ihrer Standorte. Dabei ist die Konzession in Eigenverantwortung zu übernehmen. Die erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse der betroffenen Flächen werden den künftigen Konzessionsnehmern im Zuschlagsfall mittels Abschlusses von öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den zuständigen Kommunen eingeräumt. Die Einräumung der Nutzung der Standorte beinhaltet die Sondernutzungserlaubnis für die vertragsgegenständlichen öffentlichen Straßen- bzw. Wegeflächen gem. § 2 NStrG. Die Sondernutzungserlaubnis umfasst jeweils das Recht, die Wegefläche oberirdisch und unterirdisch für die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb einer öffentlich zugänglichen LIS zu nutzen. Die Sondernutzungserlaubnis ist zeitlich beschränkt auf die Dauer der tatsächlichen Inanspruchnahme der Flächen und endet jeweils spätestens mit Vertragsende. Regelungen im NStrG finden hinsichtlich des Kostenersatzes neben diesem Vertrag keine Anwendung.
Los 2 umfasst die Gemeinden Seevetal, Hanstedt und Jesteburg. Aufgrund der höheren Anzahl an Standorten und einer größeren Anzahl an Schnellladepunkten sind die Investitionskosten höher als in Los 1. Diese Region deckt wichtige Verkehrsachsen und hochfrequentierte Bereiche ab. - Anzahl Standorte: 90 - Gesamtanzahl Ladepunkte: 237 - AC-Ladepunkte: 212 - DC-Ladepunkte: 25
Los 3 umfasst die Gemeinden Rosengarten, Neu Wulmstorf und Hollenstedt. Es ist das Los mit der höchsten Anzahl an Ladepunkten und einer starken Kombination aus Standard- und Schnellladepunkten. Aufgrund der vielen DC-Ladepunkte ist hier mit den höchsten Investitionskosten zu rechnen. - Anzahl Standorte: 57 - Gesamtanzahl Ladepunkte: 279 - AC-Ladepunkte: 248 - DC-Ladepunkte: 31
Los 4 umfasst alle Standorte, die im Rahmen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) vorgesehen sind. Diese Ladepunkte sind an Immobilienstandorte gebunden und dienen primär zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. - Anzahl Standorte: 91 - Gesamtanzahl Ladepunkte: 192 - AC-Ladepunkte: 184 - DC-Ladepunkte: 8
Los 1 umfasst Standorte in den Gemeinden Elbmarsch, Stelle und Salzhausen. In diesem Los sind vergleichsweise weniger DC-Standorte als in den anderen Losen geplant. Der Fokus liegt auf der Grundversorgung der Region mit einer hohen Anzahl an AC-Ladepunkten und einer begrenzten Anzahl an DC-Ladepunkten. - Anzahl Standorte: 62 - Gesamtanzahl Ladepunkte: 140 - AC-Ladepunkte: 136 - DC-Ladepunkte: 4
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.