Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unter-bringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose in der Stadt Frankfurt (Oder), An den Seefichten 20, im Zeitraum vom 01.06.2025 bis 31.05.2027, mit der Möglichkeit der Verlängerung für den Auftraggeber um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 31.05.2028
Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unter-bringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose in der Stadt Frankfurt (Oder), An den Seefichten 20: Der Standort der Gemeinschaftsunterkunft befindet sich in 15234 Frankfurt (Oder), An den Seefichten 20 und verfügt auf einem separaten Gelände über drei baugleiche Gebäude mit drei Vollgeschossen. Eigentümer der Liegenschaft ist die Stadt Frankfurt (Oder). Die Nutzung der Liegenschaft durch einen Betreiber wird im Rahmen eines Mietvertrages gesondert geregelt. Die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft entspricht den Anforderungen der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften nach der Durchführungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz (LAufnGDV) im Land Brandenburg in der gegenwärtig gültigen Fassung. Die Mindestanforderungen an die Einrichtung für obdachlose Menschen orientieren sich an den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. Aufzunehmen ist der Personenkreis der wohnungslosen Menschen einerseits und der sich aus § 4 des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LaufnG) ergebende Personenkreis. Weitere detaillierte Angaben - siehe Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.