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Projekt-ID: #Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Vergabe einer Dienstleistungskonzession - Kantinenbewirtschaftung am Standort Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie, Ruppiner Chaussee 240, 268 in 13503 Berlin

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Projektbeschreibung

Am Standort Ruppiner Chaussee 240, 268 in 13503 Berlin ist die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie (BFRA) ansässig. Die Bewirtschaftung der Kantine soll durch einen externen Mieter/Betreiber/Bewirtschafter erfolgen. Die Bewirtschaftung erfolgt im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Betreibers.

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Am Standort Ruppiner Chaussee 240, 268, 13503 Berlin, befindet sich die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie -BFRA- (Campus Schulzendorf), an der gegenwärtig ca. 150 Mitarbeitende und Auszubildende zu versorgen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die tägliche Anwesenheit der Beschäftigten variiert. Auf dem Gelände Campus Schulzendorf befindet sich neben der BFRA u. a. die Polizei Berlin, deren Mitarbeitende die Kantine ebenfalls besuchen können. Der Kantinenbetreiber und sein Personal benötigen eine Erlaubniskarte für den Zutritt zum Gelände. Diese muss vom Personal immer sichtbar getragen werden. Nach Zuschlag muss der Antrag schnellstmöglich gestellt werden. Das genaue Antragsprocedere wird nach Zuschlagserteilung individuell mitgeteilt. Die Bearbeitung seitens der Polizei dauert circa 6 - 8 Wochen. Zudem findet jährlich eine Überprüfung der Mitarbeiter statt. Monatliche Abnahmemengen aus einer vorherigen Bewirtschaftung liegen nicht vor. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Essenteilnehmeranzahl und eine bestimmte Mindestumsatzhöhe. Die Mietfläche beträgt ca. 156 m², bestehend aus Ausgabeküche, Toiletten und Nebenflächen. Küchentechnik ist vorhanden. Kleininventar (Geschirr, Besteck, Kochgeschirr), eine Kaffeemaschine und Kasse, sowie ggf. Mobiliar (Tische und Stühle) sind vom Mieter zu stellen. Die Zubereitung von Speisen ist auf Grund der technischen Ausstattung vor Ort nicht möglich, so dass die Mittagsgerichte extern produziert, angeliefert und vor Ort ausgegeben werden müssen. Eine Inventarliste, Grundrisse und ein Mustermietvertrag sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Für den Mietvertragsabschluss erfolgt eine Neuaufnahme der Küchenausstattung, so dass hinsichtlich der beigefügten Ausstattungsliste kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit besteht. Die Bewirtschaftung der Kantine soll durch einen externen Mieter/Betreiber/Bewirtschafter erfolgen. Die Bewirtschaftung erfolgt im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Betreibers. Bei Angebotsabgabe haben sich die Bietenden zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte nach der Tarifbroschüre für das Hotel- und Gaststättengewerbe, Entgeltbeträge gültig ab dem 01. Juli 2024, zu verpflichten. Die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB-Teil B) zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue sowie die Tarifbroschüre für das Hotel- und Gaststättengewerbe, Entgeltbeträge gültig ab dem 01. Juli 2024 sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Eine Miete sowie Betriebskosten sind nicht zu zahlen. Öffnungszeiten der Kantine: Täglich von 07:00 - 14:30 Uhr. Frühstück von 07:00 - 10:00 Uhr und Mittagessen von 11:15 - 14:00 Uhr

Vertragslaufzeit 30.06.2025 – 29.06.2030

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