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Projekt-ID: #01/2026

Markt Presseck: Sanierung Kindertagesstätte Schulhaus Wartenfels

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03.08.26 Frist

Projektbeschreibung

Die Marktgemeinde Presseck plant die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte im Gemeindeteil Wartenfels. Aktuell befindet sich eine Kindergarten-Gruppe im Kellergeschoss des ehemaligen Schulhauses Wartenfels. Die Gemeinde beabsichtigt im Zuge der Baumaßnahme die Kindertagesstätte um eine Krippengruppe zu erweitern, funktional und gestalterisch neu zu strukturieren und an heutige Anforderungen anzupassen. Die teilenergetische Sanierung des Gebäudes, beschränkt auf die für die Kita relevanten Bereiche (Kellergeschoss einschl. angrenzende Bereiche im Erdgeschoss). Hierzu wurden bereits Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude nach HOAI erbracht. Die LPH 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung mit Kostenschätzung) sind abgeschlossen. Freianlagen- und Fachplaner waren bislang nicht eingebunden. Die Gesamtkosten werden auf ca. 2,0 Mio. € brutto geschätzt. Das Vorhaben wird mit öffentlichen Mitteln nach FAG / FAZR gefördert. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden.

Lose

1 Los

Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung ELT(Fachplanungsleistung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff)für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI 4 und 5: - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, (Es wird davon ausgegangen, dass LPH 4 nicht erforderlich sein wird.), vorerst nur Stufe 1+2 mit LPH 1-4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen,- weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag - Technische Ausrüstung. Besondere Leistungen: - Beraten des AG, sowie Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 4, nach FAG / FAZR). Antrag ist bereits gestellt. || Für die Objektplanung Gebäude wurden bereits die LPH 1+2 nach HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung mit Kostenschätzung) erbracht. Freianlagen- und Fachplaner waren bislang nicht eingebunden. Die Vorplanung mit Kostenschätzung (Architektur) ist Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die Zielfindungsphase nach BGB ist abgeschlossen. || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

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