Die Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist seit mittlerweile fast zwei Jahrzehnten unverändert. In der Zwischenzeit hat sich jedoch sowohl in Bezug auf die Notwendigkeit einer Listung der gelisteten Arten, der Notwendigkeit der Aufnahme neuer Arten als auch in Bezug auf die taxonomische Grundlagen, Änderungsbedarf ergeben. Das Projekt soll diesem Änderungsbedarf Rechnung tragen und die fachlichen Grundlagen für eine Novellierung der Anlage 1 der BArtSchV erarbeiten.
Die Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist seit mittlerweile fast zwei Jahrzehnten unverändert. In der Zwischenzeit hat sich jedoch sowohl in Bezug auf die Notwendigkeit einer Listung der gelisteten Arten, der Notwendigkeit der Aufnahme neuer Arten als auch in Bezug auf die taxonomische Grundlagen, Änderungsbedarf ergeben. Das Projekt soll diesem Änderungsbedarf Rechnung tragen und die fachlichen Grundlagen für eine Novellierung der Anlage 1 der BArtSchV erarbeiten.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.