Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), vertreten durch die Autorisierte Stelle Bayern, beabsichtigt Rahmenvereinbarungen zur Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) abzuschließen. Gegenstädnlich wird bei insgesamt dreizehn (13) Fachlosen, je Los eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT – Technik, Büro und Vertragsverwaltung. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten. Die Laufzeit der Überlassung der Arbeitnehmer abweichend von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§1 Abs. 1 AÜG) ist nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT – Technik, Büro und Vertragsverwaltung. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten. Die Laufzeit der Überlassung der Arbeitnehmer abweichend von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§1 Abs. 1 AÜG) ist nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in der Personentagschätzung und in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
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Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
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ZAVB der bayr. Polizei_Los 1 bis Los 13.pdf
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Anforderungsprofil Los 1 (03.11.2025).pdf
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Besondere Bewerbungsbedingungen_Los 1 (03.11.2025).pdf
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Preisblatt Los 1 (03.11.2025).xlsx
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Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung_Los 1 (03.11.2025).pdf
PDF • 510.9 KB
Verpflichtungserklärung - Datenschutz_Los 1 (03.11.2025).pdf
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Vordrucke Bietererklärungen_Los 1 (03.11.2025).docx
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~$Preisblatt Los 1 (03.11.2025).xlsx
XLSX • 165 B
Allgemeine Bewerbungsbedingungen_ Los 1 bis Los 13 (03.11.2025).pdf
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.