Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in dem „Lückenschluss-Gebiet“ des Landkreises Böblingen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in den „Lückenschluss-Gebiet“ des Landkreises Böblingen. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch sieben Adressen in der Gemeinde Altdorf unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung wird verwiesen. Die Projekte werden wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen im jeweiligen Los nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Angebotsabgabe für das betreffende Los die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Feld „Finanzierung – Gesamt förderfähige Ausgaben (Wirtschaftlichkeitslücke) in EUR (netto) (automatisch errechnet)“ der Anlage Wirtschaftlichkeitslückenberechnung den im jeweils dem Los zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf. Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots für das jeweilige Los vom weiteren Verfahren.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in den „Lückenschluss-Gebiet“ des Landkreises Böblingen. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch fünf Adressen in der Gemeinde Bondorf unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung wird verwiesen. Die Projekte werden wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen im jeweiligen Los nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Angebotsabgabe für das betreffende Los die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Feld „Finanzierung – Gesamt förderfähige Ausgaben (Wirtschaftlichkeitslücke) in EUR (netto) (automatisch errechnet)“ der Anlage Wirtschaftlichkeitslückenberechnung den im jeweils dem Los zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf. Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots für das jeweilige Los vom weiteren Verfahren.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in den „Lückenschluss-Gebiet“ des Landkreises Böblingen. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 29 Adressen in der Stadt Holzgerlingen unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung wird verwiesen. Die Projekte werden wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen im jeweiligen Los nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Angebotsabgabe für das betreffende Los die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Feld „Finanzierung – Gesamt förderfähige Ausgaben (Wirtschaftlichkeitslücke) in EUR (netto) (automatisch errechnet)“ der Anlage Wirtschaftlichkeitslückenberechnung den im jeweils dem Los zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf. Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots für das jeweilige Los vom weiteren Verfahren.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in den „Lückenschluss-Gebiet“ des Landkreises Böblingen. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 30 Adressen in der Stadt Rutesheim unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung wird verwiesen. Die Projekte werden wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen im jeweiligen Los nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Angebotsabgabe für das betreffende Los die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Feld „Finanzierung – Gesamt förderfähige Ausgaben (Wirtschaftlichkeitslücke) in EUR (netto) (automatisch errechnet)“ der Anlage Wirtschaftlichkeitslückenberechnung den im jeweils dem Los zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf. Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots für das jeweilige Los vom weiteren Verfahren.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in den „Lückenschluss-Gebiet“ des Landkreises Böblingen. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 81 Adressen in der Gemeinde Schönaich unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung wird verwiesen. Die Projekte werden wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen im jeweiligen Los nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Angebotsabgabe für das betreffende Los die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Feld „Finanzierung – Gesamt förderfähige Ausgaben (Wirtschaftlichkeitslücke) in EUR (netto) (automatisch errechnet)“ der Anlage Wirtschaftlichkeitslückenberechnung den im jeweils dem Los zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf. Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots für das jeweilige Los vom weiteren Verfahren.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
Bieterrundschreiben Nr. 3 vom 11.11.2025_ZV Breitbandausbau LK Böblingen LSP.pdf
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Bieterrundschreiben Nr. 2 vom 23.10.2025_ZV Breitbandausbau LK Böblingen LSP.pdf
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Bieterrundschreiben Nr. 1 vom 30.09.2025_ZV Breitbandausbau LK Böblingen LSP.pdf
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Veröffentlichte Vorleistungspreise BnetzA.pdf
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Anlage Vertrag über die Gewährung einer Zuwendung ZV Breitbandausbau Böblingen LSP.pdf
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Anlage 5 Angebotsschreiben ZV Breitbandausbau Böblingen LSP_beschreibbar.pdf
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Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots_ZV Breitbandausbau LK Böblingen LSP.pdf
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.