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Projekt-ID: #S23.2026-100.011

Lühesperrwerk Planung

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13.04.26 Frist

Projektbeschreibung

Es ist ein Neubau des Lühesperrwerks zu planen. Das Sperrwerk befindet sich an der Lühemündung zur Elbe in der Gemeinde Grünendeich im Bereich des Deichverbands I. Meile Altenlandes in der Elbdeichlinie südöstlich von Stade. Die elbseitig im Bereich des Sperrwerkauslaufes liegende Klappbrücke im Zuge der Kreisstraße 39 wurde 1982 erbaut und ist Eigentum des Landkreises Stade, wird jedoch vom Sperrwerkswart des NLWKN bedient. Als Folge des Klimawandels / Meeresspiegelanstiegs sind die Bemessungswasserstände inkl. Vorsorgemaße an die neue Klimasituation angepasst worden. Mit dem Erlass des Niedersächsischen Umweltministeriums "Umsetzung der Niedersächsischen Küstenschutzstrategie 2020" vom 16.02.2021 wurde u.a. mit einem deutlich erhöhten Vorsorgemaß dem verstärkten Meeresspiegelanstieg Rechnung getragen. Die Überprüfung der Sperrwerke an der Unterelbe ergab für das Lühesperrwerk, dass der aktuelle BWSt noch ohne das neue Vorsorgemaß von 100 cm statisch aufgenommen werden kann. Für die aktuellen Küstenschutzanforderungen der kommenden 100 Jahre kann es nur in Verbindung mit einem Ersatzneubau, einer Erhöhung, Ertüchtigungen und/oder lastmindernden Maßnahmen im Rahmen der statischen Möglichkeiten dieses erfüllen. Die Planungen zu einem Neubau des Sperrwerks sollen in den nächsten Jahren durchgeführt werden, wobei ein Neubau in naher Umgebung des vorhandenen Bauwerks realisiert werden soll. Da sich das Bauwerk in der Hauptdeichlinie der Tideelbe befindet, muss das neue Sperrwerk auch den Anforderungen des Küstenschutzes gerecht werden. Die Funktionsfähigkeit des bestehenden Sperrwerks muss jederzeit gewährleistet sein. D.h. das bei einem Neubau das Bestandssperrwerk erst nach Fertigstellung des Neubaus zurückgebaut werden kann.

Lose

1 Los

Gemäß HOAI 2021 sind folgende Leistungen zu erbringen: Nach Teil 3 Objektplanung im Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 9 für Ingenieurbauwerk 1 = Sperrwerk Ingenieurbauwerk 2 = Deich Ingenieurbauwerk 3 = ggf. Brücke Ingenieurbauwerk 4 = ggf. Schöpfwerk Nach Teil 4 Fachplanung im Abschnitt 1: Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6 für Ingenieurbauwerk 1 = Sperrwerk Ingenieurbauwerk 3 = ggf. Brücke Ingenieurbauwerk 4 = ggf. Schöpfwerk Nach Teil 4 Fachplanung im Abschnitt 2: Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 9, Anlagegruppen 1 bis 5 und 8 für Ingenieurbauwerk 1 = Sperrwerk Ingenieurbauwerk 3 = ggf. Brücke Ingenieurbauwerk 4 = ggf. Schöpfwerk Derzeit ist davon auszugehen, dass mindestens die Leistungsphasen 1 bis 6 der Objektplanung Ingenieurbauwerk und Tragwerksplanung sowie die Leistungsphasen 1 bis 9 für das Leistungsbild Technische Ausrüstung durch Dritte geplant werden sollen. Nach Vertragsabschluss erfolgt jeweils eine stufenweise (leistungsphasenweise) Bauauftragung der jeweils nächsten Leistungsphase. Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt für jede Leistungsphase gesondert schriftlich. Ein Anspruch auf Abschluss weiterführender Verträge nach Beendigung einer Leistungsphase für die folgende Leistungsphase besteht für den AN nicht. Als Besondere Leistungen sind folgende drei Leistungen zu erbringen: Eine Voruntersuchung -Planung Lühesperrwerk Vorbetrachtung- vom18.12.2025 ist zu prüfen, anzupassen, fortzuschreiben und final abzuschließen. Um im Vorfeld der eigentlichen Planungen eine bessere Ausgangsbasis für planerische Grundsatzentscheidungen zu erhalten, wurde im Jahr 2025 betrachtet, ob eine Erhöhung und Verstärkung des Bestandssperrwerkes unter wesentlicher Nutzung der vorhandenen Bausubstanz umgesetzt werden kann. Im Zusammenhang mit der Leistungsphase 1 der Objektplanung Ingenieurbauwerke ist als Besondere Leistung eine Verifizierung der vom AG durchgeführten vorläufigen Standortuntersuchung mit Festlegung des endgültigen Lagestandorts spätestens in der Leistungsphase 2 durchzuführen. Es sind Nachhaltigkeitsuntersuchungen und -bewertungen sowie Ökobilanzierungen (Life Cycle Assessment (LCA) oder Lebenszyklusanalyse) durchzuführen. Hierfür ist ein sinnvolles und geeignetes Konzept für diese Küstenschutzmaßnahme zu erstellen und mit dem AG abzustimmen.

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