Projekt-ID: #25FEI83103

PS – FFM Flughafen Regionalbahnhof, Brandschutz, unterirdische Personenverkehrsanlage

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Projektbeschreibung

Gegenstand dieser Beschreibung sind Projektsteuerungsleistungen für die Brandschutzprojekte am Regionalbahnhof in Frankfurt / Flughafen in den im Folgenden beschriebenen Abschnitten. Bei der unterirdischen Personenverkehrsanlage (uPva) Regionalbahnhof am Flughafen in Frankfurt / Main werden brandschutztechnische Ertüchtigungen umgesetzt. Grundlage hierfür stellt das ganzheitliche Brandschutzkonzept (BSK) inkl. der zugehörigen brandschutztechnischen Stellungnahmen dar. Es sind Planungs- und Bauleistungen zu erbringen, welche die Station in einen den aktuellen Vorschriften entsprechenden, ordnungsgemäßen brandschutztechnischen Zustand versetzen. Die Umsetzung der brandschutztechnischen Ertüchtigung betrifft unterschiedliche Gewerke, die von unterschiedlichen Fachplanern beplant werden. Das Projekt befindet sich seit vielen Jahren in der Planungsphase. Teilweise wurden erforderliche Maßnahmen bereits baulich umgesetzt. Eine Plangenehmigung wurde bereits 2015 beantragt und liegt für die Brandschutzmaßnahmen vor. Sollten sich planungsbedingt Änderungen ergeben, muss mit dem Eisenbahn Bundesamt abgestimmt werden, ob eine Änderung zur Plangenehmigung erforderlich wird. Bei den zu bearbeitenden Maßnahmen handelt es sich gemäß Projekteinstufung nach EIGV um genehmigungspflichtige Maßnahmen (EBA Sb 2 und 3). Eine EG-Prüfung ist für die STE Maßnahmen erforderlich.

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Gegenstand dieser Beschreibung sind Projektsteuerungsleistungen für die Brandschutzprojekte am Regionalbahnhof in Frankfurt / Flughafen in den im Folgenden beschriebenen Abschnitten. Bei der unterirdischen Personenverkehrsanlage (uPva) Regionalbahnhof am Flughafen in Frankfurt / Main werden brandschutztechnische Ertüchtigungen umgesetzt. Grundlage hierfür stellt das ganzheitliche Brandschutzkonzept (BSK) inkl. der zugehörigen brandschutztechnischen Stellungnahmen dar. Es sind Planungs- und Bauleistungen zu erbringen, welche die Station in einen den aktuellen Vorschriften entsprechenden, ordnungsgemäßen brandschutztechnischen Zustand versetzen. Die Umsetzung der brandschutztechnischen Ertüchtigung betrifft unterschiedliche Gewerke, die von unterschiedlichen Fachplanern beplant werden. Das Projekt befindet sich seit vielen Jahren in der Planungsphase. Teilweise wurden erforderliche Maßnahmen bereits baulich umgesetzt. Eine Plangenehmigung wurde bereits 2015 beantragt und liegt für die Brandschutzmaßnahmen vor. Sollten sich planungsbedingt Änderungen ergeben, muss mit dem Eisenbahn Bundesamt abgestimmt werden, ob eine Änderung zur Plangenehmigung erforderlich wird. Bei den zu bearbeitenden Maßnahmen handelt es sich gemäß Projekteinstufung nach EIGV um genehmigungspflichtige Maßnahmen (EBA Sb 2 und 3). Eine EG-Prüfung ist für die STE Maßnahmen erforderlich.

Vertragslaufzeit 04.01.2026 – 30.12.2032

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