Lieferung von freien Lernmitteln wie Schulbücher und Bücher für den fremdsprachlichen Unterricht sowie Deutsch als Fremdsprache (Printausgaben wie auch digitale Schulbücher), soweit sie unter das Preisbindungsgesetz fallen.
Die Stadt Köln vergibt in einer europaweiten Ausschreibung die Lieferung von freien Lernmitteln/Schulbüchern für acht Kölner Schulen für das Schuljahr 2026/2027 mit jeweils einer Option der Verlängerung für die Schuljahre 2027/2028 und 2028/2029. Der Vertrag hat zunächst eine Gültigkeit ausschließlich für das Schuljahr 2026/2027. Der Vertrag verlängert sich im Anschluss an diese Laufzeit um jeweils ein weiteres Jahr - insgesamt bis zu zweimal -, wenn die Auftraggeberin dies schriftlich bis spätestens drei Monate vor Beginn der jeweiligen Sommerferien erklärt (Option). Die Ausschreibung umfasst die Lieferung von Verlagserzeugnissen (Printausgaben wie auch digitale Schulbücher) mit einem geschätzten Umsatz von circa 144.285 € einschließlich Mehrwertsteuer je Schuljahr. Da das tatsächliche Beschaffungsvolumen sowohl im Hinblick auf die einzelnen Artikel als auch auf das jeweilige Auftragsvolumen der Schulen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht konkret feststeht, erfolgt die Ausschreibung auf Grund von Berechnungen der Vorjahreswerte und Schätzungen über den zu erwartenden Umfang. Ein Mindestumsatz oder eine Abnahmeverpflichtung für die Stadt Köln kann daher aus dem geschätzten Auftragswert nicht abgeleitet werden. Auch muss der Bieter damit rechnen, dass Schulen neu eröffnet und/oder zusammengelegt werden können, Nebenstellen eröffnet werden oder Schulen gar geschlossen werden. In jedem Fall werden die Voraussetzungen für den höchstmöglichen Nachlass von 15 % nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 Buchpreisbindungsgesetz (Hauptauftrag/Erstbestellung, siehe auch Punkt 5) erfüllen. Der Auftrag über die von den Schulen benötigten Lernmittel werden entsprechend dem Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen vergeben (vergleiche § 1 Gesetz über die Preisbindung für Bücher - Buchpreisbindungsgesetz). Eine Vergabe erfolgt ausschließlich an die Bieter, die bereit sind, den höchstzulässigen Nachlass von 15 % anzubieten. Angebote von Bietern, die hierzu nicht bereit sind, werden von der Wertung ausgeschlossen. Nebenangebote sind nicht zulässig.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.