Projekt-ID: #023-RV-KFP/2025-03.351

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Großraumfunkstreifenwagen

OFFEN
goods

Projektbeschreibung

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von verschiedenen Großraumfunkstreifenwagen ( Los 1: Groß-raumfunkstreifenwagen (GFUSTW); Los 2: Großraumfunkstreifenwagen für die Bundesautobahn (BABGFUSTW); Los 3: Großraumfunkstreifenwagen neutral (GFUSTW-N).) Die Rahmenvereinbarung für die Lose soll jeweils mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der die im jeweiligen Angebotsvordruck abgefragten Leistungen anbietet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit kleine Anpassungen wie beispielsweise im Bereich Funk oder im Text der Sondersignalanlage, die über die in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) genannten Mindestanforderungen hinausgehen, zu liefern. Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen Abrufberechtigt sind die Dienststellen der Polizei für folgende Lose: - Los 1: Polizei Niedersachsen, Polizei Thüringen und Polizei Bremen/Bremerhaven - Los 2: Polizei Niedersachsen, Polizei Bremen/Bremerhaven - Los 3: Polizei Niedersachsen, Polizei Bremen/Bremerhaven Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1 - 3 zu entnehmen.

Lose

3 Lose

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von verschiedenen Großraumfunkstreifenwagen ( Los 1: Groß-raumfunkstreifenwagen (GFUSTW); Los 2: Großraumfunkstreifenwagen für die Bundesautobahn (BABGFUSTW); Los 3: Großraumfunkstreifenwagen neutral (GFUSTW-N).) Die Rahmenvereinbarung für die Lose soll jeweils mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der die im jeweiligen Angebotsvordruck abgefragten Leistungen anbietet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit kleine Anpassungen wie beispielsweise im Bereich Funk oder im Text der Sondersignalanlage, die über die in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) genannten Mindestanforderungen hinausgehen, zu liefern. Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen Abrufberechtigt sind die Dienststellen der Polizei für folgende Lose: - Los 1: Polizei Niedersachsen, Polizei Thüringen und Polizei Bremen/Bremerhaven - Los 2: Polizei Niedersachsen, Polizei Bremen/Bremerhaven - Los 3: Polizei Niedersachsen, Polizei Bremen/Bremerhaven Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1 - 3 zu entnehmen.

Geschätzter Wert 3.630.000 €

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von verschiedenen Großraumfunkstreifenwagen ( Los 1: Groß-raumfunkstreifenwagen (GFUSTW); Los 2: Großraumfunkstreifenwagen für die Bundesautobahn (BABGFUSTW); Los 3: Großraumfunkstreifenwagen neutral (GFUSTW-N).) Die Rahmenvereinbarung für die Lose soll jeweils mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der die im jeweiligen Angebotsvordruck abgefragten Leistungen anbietet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit kleine Anpassungen wie beispielsweise im Bereich Funk oder im Text der Sondersignalanlage, die über die in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) genannten Mindestanforderungen hinausgehen, zu liefern. Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen Abrufberechtigt sind die Dienststellen der Polizei für folgende Lose: - Los 1: Polizei Niedersachsen, Polizei Thüringen und Polizei Bremen/Bremerhaven - Los 2: Polizei Niedersachsen, Polizei Bremen/Bremerhaven - Los 3: Polizei Niedersachsen, Polizei Bremen/Bremerhaven Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1 - 3 zu entnehmen.

Geschätzter Wert 25.200.000 €

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von verschiedenen Großraumfunkstreifenwagen ( Los 1: Groß-raumfunkstreifenwagen (GFUSTW); Los 2: Großraumfunkstreifenwagen für die Bundesautobahn (BABGFUSTW); Los 3: Großraumfunkstreifenwagen neutral (GFUSTW-N).) Die Rahmenvereinbarung für die Lose soll jeweils mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der die im jeweiligen Angebotsvordruck abgefragten Leistungen anbietet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit kleine Anpassungen wie beispielsweise im Bereich Funk oder im Text der Sondersignalanlage, die über die in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) genannten Mindestanforderungen hinausgehen, zu liefern. Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen Abrufberechtigt sind die Dienststellen der Polizei für folgende Lose: - Los 1: Polizei Niedersachsen, Polizei Thüringen und Polizei Bremen/Bremerhaven - Los 2: Polizei Niedersachsen, Polizei Bremen/Bremerhaven - Los 3: Polizei Niedersachsen, Polizei Bremen/Bremerhaven Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1 - 3 zu entnehmen.

Geschätzter Wert 6.160.000 €

KI-Analyse

Keine Dokumente vorhanden

Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.

KI-Analyse-Kontingent erschöpft

0 / 0

Dein aktueller Plan hat das KI-Analyse-Limit erreicht. Upgrade auf Professional für mehr Analysen — oder Enterprise für unbegrenzte.

Vergabeunterlagen

Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.

Vormerkungen-Limit erreicht

0 / 5

Im Basis-Tarif kannst du bis zu 5 Ausschreibungen vormerken. Hol dir Professional für bis zu 100 — oder Enterprise für unbegrenzte Vormerkungen.